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IGNORED

Luftgewehr und Waffenschein


Perser

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Im StGB steht die Notwehr weiterhin.

Na und, das war vor 2003 auch schon der Fall. Trotzdem wurden Notwehr und Notstand im alten WaffG als Ausnahmetatbestände zu den Erlaubnispflichten extra aufgeführt.

Die Frage ist, warum Notwehr und Notstand als Ausnahmen von der Erlaubnispflicht vom alten nicht auch in das neue WaffG übernommen wurden.

Hat man es bewusst rausgenommen oder einfach vergessen, mit zu übernehmen?

Geschrieben
Na und, das war vor 2003 auch schon der Fall.

Du hattest doch gefragt, wo das steht. Die Frage ist beantwortet.

.....Hat man es bewusst rausgenommen oder einfach vergessen, mit zu übernehmen?

Keine Ahnung, interessiert mich auch nicht brennend da die Rechtsfolge diesbezüglich unverändert ist. Aber wenn Du eine Lösung gefunden hast, teil es uns ruhig mit. Vielleicht ist es spannend.

Geschrieben
Du hattest doch gefragt, wo das steht. Die Frage ist beantwortet.

Nein, ist sie nicht. Meine Frage war, wo es im Waffengesetz steht. Aber da Du es mir offenbar auch nicht sagen kannst, können wir an dieser Stelle auch gerne abbrechen.

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