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IGNORED

Zählt die einläufige Kipplaufkurzwaffe zum Kontingent dazu!


Orval_75

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Geschrieben

Mich beschäftigt die Frage ob eine einläufige Kipplaufwaffe der Gelben WBK zum Grundkontingend von 2 KW dazugezählt wird? Kaliber mal außen vor !

Wie ist das z.B in Niedersachsen ?

Geschrieben
Mich beschäftigt die Frage ob eine einläufige Kipplaufwaffe der Gelben WBK zum Grundkontingend von 2 KW dazugezählt wird? Kaliber mal außen vor !

Wie ist das z.B in Niedersachsen ?

Das "Kontingent" ist in §14 Abs 3 WaffG geregelt.

Es zählen nur:

1. halbautomatische Langwaffen

2. mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition

Deine Kipplaufwaffe ist einschüssig und zählt nicht zum Kontingent.

Das gilt, soweit sich die Behörden an das Gesetz halten, für alle Bundesländer.

Geschrieben

Einläufige Einzellader-Kurzwaffe: § 14 Abs. 4 WaffG.

Mehrschüssige Patronen-Kurzwaffen: § 14 Abs. 2 bzw. 3 WaffG.

Somit im ersteren Fall "andere Baustelle" - und kein Kontingent.

Für die Perkussionsrevolver gilt Gleiches.

Wie ist das z.B in Niedersachsen ?

Das WaffG gilt bundesweit.

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