willireuter Posted July 6, 2012 Share Posted July 6, 2012 Für einen Waffenhandel mit Kurz und Langwaffen in geringer Stückzahl und exklusiver Ausführung ist welcher Tresor mit welcher Sichergeitsstufe, min. Abmessungen u. Gewicht ausreichent die eine Behörde als Aufbewahrungskonzept akzeptiert? Das Aufbewahrungskonzept für Waffenbesitzer scheint da ja nicht ausreichent zu sein. Waffenraum kommt nicht in betracht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flens69 Posted July 7, 2012 Share Posted July 7, 2012 Das liegt meines Wissens im Ermessen der Behörde. Da gibt es keine pauschalen Aussagen. Was in einer Stadt problemlos durchgeht, kann im Nachbarort bereits ein absolutes NoGo sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted July 7, 2012 Share Posted July 7, 2012 Für einen Waffenhandel mit Kurz und Langwaffen in geringer Stückzahl und exklusiver Ausführung ist welcher Tresor mit welcher Sichergeitsstufe, min. Abmessungen u. Gewicht ausreichent die eine Behörde als Aufbewahrungskonzept akzeptiert?Das Aufbewahrungskonzept für Waffenbesitzer scheint da ja nicht ausreichent zu sein. Waffenraum kommt nicht in betracht. Kommt auf die Menge an, die du dort aufbewahren willst. Es wird m.E. kein Unterschied zwischen Privat und Handel gemacht, d.h. Gleiche Regelung wie Privat. Lt. Blueberrry Link to comment Share on other sites More sharing options...
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