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IGNORED

.22 lr von amerikanischer seite bestellen und in de besitzen


steven69

Empfohlene Beiträge

Darf man die auf den folgenden seiten gezeigten waffen in de mit ner grünen wbk besitzen, sofern der verband ne disziplin in .22 lfb anbietet?

http://www.hk22rimfire.com/

http://www.colt22rimfire.com/

und wie ist das mit dem erwerb? weiß vielleicht jemand ob man die waffen in de bekommt, oder muss ich dafür in die usa oder kann ich mir (ich weiß nicht ob die das überhaupt machen) rein rechtlich die waffe schicken lassen, also nach de?

danke im vorraus

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Darf man die auf den folgenden seiten gezeigten waffen in de mit ner grünen wbk besitzen, sofern der verband ne disziplin in .22 lfb anbietet?

http://www.hk22rimfire.com/

http://www.colt22rimfire.com/

und wie ist das mit dem erwerb? weiß vielleicht jemand ob man die waffen in de bekommt, oder muss ich dafür in die usa oder kann ich mir (ich weiß nicht ob die das überhaupt machen) rein rechtlich die waffe schicken lassen, also nach de?

danke im vorraus

Warum willst du denn die Waffen nicht in D kaufen?

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Willkommen imForum.

Nein.

Diese Waffen sind entsprechend des §6 AWaffV vomsportlichen Schießen ausgeschlossen. Sie erwecken den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe und die Hülsenlänge ist kleiner als 40mm.

ist zwar Quatsch, ist aber so. Diese Regelung geht darauf zurück, die Kashi-und MP5 Klone aus der reichweite von Sportschützen fernzuhalten. Denn wenn die sowas hätten, bricht das zivilisierte Abendland zusammen.

Es gibt ja bereits Repliken der MP5von GSG, und auch die Sporter-Nachbauten von Colt. die Randfeuer-Nachbauten dieser Waffen sind für Jäger erwerbbar, aber eben nicht zum Sport.

Nachbauten des STGW44 oder der PPsh sind wiederum erlaubt, weil damit ist ja nur der WK 2 geführt worden,die sind also keine Kriegswaffen nach Liste...das Stichdatum ist eben Frieden im Pazifik.

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Als Sportschütze in Deutschland? Erwerb und Besitz geht nicht wegen dem kleinen Anschein (AwaffV §6). Unabhängig von USA und Import.

??? Die Colt geht ohne Probleme. Nur Pullup verboten. Weder SB noch Frankonia sehen in dem Model ein Problem.

Treffen wirst halt mit dem Müll nur nix!

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Nein, wie oben bereits aufgeführt. Das Pullup das du ansprachst heißt Bullpup und ist die gleiche Ausschlußkategorie wie die zu kurze Hülse der .22lfb

Man sollte sich hüten gefährliche Ratschläge zu geben.

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Nein, wie oben bereits aufgeführt. Das Pullup das du ansprachst heißt Bullpup und ist die gleiche Ausschlußkategorie wie die zu kurze Hülse der .22lfb

Man sollte sich hüten gefährliche Ratschläge zu geben.

Aussage von meinem SB war: Kein PULLUP, wie das Platikteil von Walther und Lauflänge über 42 cm. Das Aussehen war im Total egal. Ich hab extra nach dem Colt M14 (sorry fals falsches Model) gefragt!

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Willkommen imForum.

Nein.

Diese Waffen sind entsprechend des §6 AWaffV vomsportlichen Schießen ausgeschlossen. Sie erwecken den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe und die Hülsenlänge ist kleiner als 40mm.

ist zwar Quatsch, ist aber so. Diese Regelung geht darauf zurück, die Kashi-und MP5 Klone aus der reichweite von Sportschützen fernzuhalten. Denn wenn die sowas hätten, bricht das zivilisierte Abendland zusammen.

Es gibt ja bereits Repliken der MP5von GSG, und auch die Sporter-Nachbauten von Colt. die Randfeuer-Nachbauten dieser Waffen sind für Jäger erwerbbar, aber eben nicht zum Sport.

Nachbauten des STGW44 oder der PPsh sind wiederum erlaubt, weil damit ist ja nur der WK 2 geführt worden,die sind also keine Kriegswaffen nach Liste...das Stichdatum ist eben Frieden im Pazifik.

danke, das wollte ich wissen. hast du vielleicht links zu den repliken der mp5 von gsg oder zu den angesprochenen sportler nachbauten von colt?

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??? Die Colt geht ohne Probleme.

Allein aufgrund der Händler-Aussage, der Dir was verkaufen will,würde ich niemals solch eine Waffe als Sportschütze erwerben. Ich sehe sachlich darin kein Problem,aber wie gesagt: das ist kritisch. Alleine zuständig für die Beurteilung ist das BKA, ob denn nun eine Waffe zugelassen ist. Selbst deren Bescheide werden mittlerweile von Richtern angezweifelt.

Und dann steht der Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitz' im Raum, Du alss WBK-Inhaber bist sachkundig und verantwortlich, nicht der Händler. Bei sowas kann man blitzartig die Zuverlässigkeit verlieren.

Wie gesagt: die KK-Nachbauten sind genauso wenig gefährlich wie der Rest aller Halbautomaten, z.B. die alte GSP Sportpistole von Walther. Selbst mit ZF-Patronen, die MP5-Nachbauten wie MKE T94 etc. sind nicht gefährlicher als Die sportlich erlaubte "alte" BD38 oder Tommy-Gun oder eben die Neubauten wie USC oder Beretta CX4.

Bei den "sturm"-Gewehren sind AK47/AK74/AKM Nachbauten im "Russen-"Kaliber 7,62x39 "böse" und verboten, Dieselben Waffen im "Ami-"Kaliber .223 Rem (5,56x45) sind erlaubt. Sinn sucht man vergeblich...

Der L. Winkelsdorf hat's in seiiner STellungnahme angesprochen, es wäre sinnvoll, die KK-Nachbauten vom §6 auszunehmen. Das ist sogar restriktiv, im Prinzip ist das alles überflüssige Bürokratie ohne Sicherheitsgewinn.

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@ Piet-kun

Wir reden hier doch im Kontext des "Anscheins" (wie an den konkret nachgefragten Modellen erkennbar) von daher sind diese natürlich nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

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hast du vielleicht links zu den repliken der mp5 von gsg oder zu den angesprochenen sportler nachbauten von colt?

Geh' haltmalaufdie Seiten von German Sport Guns und Walther/Umarex

Denk dran, das sind die Hersteller, größterKunde ist der US-Markt. Die End-Verkäufer geben meist schon den Hinweis auf "Böse", man gerät aber öfters an unbedarfte Verkäufer.

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@ Piet-kun

Wir reden hier doch im Kontext des "Anscheins" (wie an den konkret nachgefragten Modellen erkennbar) von daher sind diese natürlich nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

aber so eine mke t94 wäre ansich erlaubt, zumindestens für jäger, oder?

also gibt es keine möglichkeit als sportschütze legal an nachbauten von kriegswaffen zu kommen?

diese zitat hat mich eben ein bisschen verwirrt: Wie gesagt: die KK-Nachbauten sind genauso wenig gefährlich wie der Rest aller Halbautomaten, z.B. die alte GSP Sportpistole von Walther. Selbst mit ZF-Patronen, die MP5-Nachbauten wie MKE T94 etc. sind nicht gefährlicher als Die sportlich erlaubte "alte" BD38 oder Tommy-Gun oder eben die Neubauten wie USC oder Beretta CX4.

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aber so eine mke t94 wäre ansich erlaubt, zumindestens für jäger, oder?

also gibt es keine möglichkeit als sportschütze legal an nachbauten von kriegswaffen zu kommen?

Ja, die halbautomatischen Nachbauten sind als Langwaffen erwerbbar, dürfen von den Jägern beim Schuss auf wild jedoch nur mit 2-Schuss Magazinen geladen werden.

Generell sind NUR halbautomatische Waffen in privater hand zugelassen. Die dürfen auch nicht leicht auf "dauerfeuer" umgebaut werden können.

Eine Waffe ist nur so gefährlich wie der Mensch dahinter. Deshalb ist es grundlegender Quatsch Gegenstände in "Gut" und "Böse" einzuteilen.

Und ausgerechnet auf kosmetischen Eigenschaften solch eine ohnehin schon unsinnige Einteilung vorzunehmen ist ja geradezu potenzierter Quatsch. Es gibt eine ganze Reihe von Waffen-Modellen, die "Gut" sind, aber dieselbe Patrone verschießen wie eine "Böse" Waffe.

Es ist aber ein Fakt, daß mit solchen Waffen (halbauto-Langwaffen) kriminell nie etwas passiert. das ist dann schon der dritte Grund, warum solche Verbote im Waffengesetz Quatsch sind. Nurr meine Meinung, aber ich muss halt damit leben.

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Das stimmt aber ich bezog mich auf die Zitierten SB die meinen das Bullpup generell nicht erlaubt ist.

Na da hatten wir wohl ein klassisches Mißverständnis ;)

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wenn man sich zb die pdf für das mke t94 runterlädt steht da auch noch mal was verboten und was erlaubt ist und unter welche kategorie die waffen fallen: http://www.waffenschumacher.com/sites_49_-BKA-BESCHEIDE.htm

wäre somit also geklärt, ist zwar schade dass es nicht erlaubt ist (zumindestens densportschützen) aber naja... kann man nichts machen

danke für die hilfe und die schnellen und zahlreichen antworten

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