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IGNORED

Export von Langwaffen in .22 in der EU


chevymichel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

Ich hab ma ne Frage an die Profis was das Waffenrecht angeht.

Ich Wohne ja im Elsass und habe eigentlich fasst alle meiner Waffen in Deutschland gekauft und immer eigenhändig Verbracht.

Allerdings gibt es immer wieder Probleme beim Verbringen von Langwaffen im Kal.22

Dieser Waffentyp ist in Frankreich unter der Kategorie 7 eingestuft. Alle Langwaffen mit Randzünder munition.

Egalmob Glatter oder Gezogener Lauf. Egal ab Einzellader oder Mehrschüssig ( bis 10 schuss ) nur keine Halbautomaten ausser sie sind Baulich auf 3 schuss begrenzt oder auf geradezug umgebaut...Das nur Nebenbei.

Im Regelfall benötigt man innerhalb der EU eine Einfuhrerlaubniss vom Empfängerland ( Grundlage wie die Anlage 21 )

Und im Zuge dessen die Verbringungsbescheinigung ( Anlage 19 )

Nun ja... Hier nun Das Problem.

das die Kategorie 7 für Waffen des Freizeitsportes gilt , Stellt die zuständige Behörde hierfür keine Einfuhrerlaubniss aus.

Nicht weil sie nicht wollen.. Nein, weil sie nicht benötigt wird...

Allerdings ist es manchmal recht schwer dies einem Deutschen Ordnungsamt klar zu machen.

Irgendwo im europäischen Waffenrecht muss es doch eine eindeutige Erklärung hierzu geben.

Auf Seiten des Französischen Zoll findet man Informationen über den Ablauf. Allerdings haltbar Französisch oder English.

Habe gerade so einen Fall. da will die Behörde sogar die Einfuhrerlaubniss auf Deutsch...???

Es handelt sie hierbei Natürlich um ein Formular der Richtlinie 91 / 477 / EWG; Artikel 10(2) der Richtlinie 93/15/EWG

Hmm... Ich will mal ne Deutsche Behörde sehen die mir ihre Formulare auf Französisch ausstellt..

Egal... Wie immer ist alles im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. vieleicht ist es hierbei auch die Unwissenheit..

So... Mal gespannt ob jemand was weiß..

Merci.

Gruß Michael

Geschrieben

Nun ja, die beste Abhilfe dürfte wohl sein dass du dir eine Bestätigung geben lässt von deiner Behörde auf Papier mit amtlichem Briefkopf das in etwa so lauten könnte:

"Da das Französische Waffengesetz für eine Waffe der Kat. 7 (.22lr Selsbtlader bis 3 Schuss bzw. bei Repetiern bis 10 Schuss) keine Einfuhrerlaubnis vorschreibt, können wir, vom zuständigen Waffenamt in Frankreich (?), keine Einfuhrgenehmigung dafür ausstellen da für unsere Bürger eine generelle Einfuhrerlaubnis besteht.

Wir bitten Sie deshalb diesen Umstand bei der Ausstellung einer Ausfuhrgenehmigung aus Deutschland entsprechend zu würdigen.

Datum Unterschrift des zuständigen Beamten"

ETA: Kontaktdaten zur Verifizierung/Nachfrage könnten auch nicht schaden.

Geschrieben

Hy,

Ohjaaa das Versuch ich mal... B) Aber das dumme Gesicht der Zoll Behörde im zentral Frankreich würd ich gerne sehen..

He ma im ernst... Ich weiß ja wohl das wir Deutschen nen ma kleinen und auch ma grossen Schuss haben... Aber das ich doch nurnoch dreist überhaupt der Gedanke daran...

Naja Mann sieht schon. Die Merkel hatte den Sarko doch gut im Griff. Aber was zuviel ist ist zuviel...

Deutsche Formulare bleiben Deutsch und Französische bleiben Französisch...

Für was gibt's denn die EWG Vereinbarungen.

Nimm's nicht Persönlich. Du hast dir auch Arbeit und Gedanken gemacht.

Merci...

Geschrieben

Deshalb auch die Anmerkung über die Notariell beglaubigte Übersetzung, falls dein zuständiger Beamter eben nicht Deutsch spricht oder sich weigert das in Deutsch aufzusetzen.

(Ist halt teurer nen Notar hinzuzuziehen, darum der Einwand: evt. nicht nötig)

Da du ja im Elsass bist, wäre es möglich gewesen dass deine Behörde evtl. Deutsch spricht. (?)

Ich wusste ja nicht dass da eine Zentralbehörde zuständig ist.

Ich kann mich nur an einen ähnlichen Fall erinnern bei uns in Österreich als jemand aus einem Drittland was importieren wollte wofür du bei uns eben keine Einfuhrgenehmigung kriegst. (Eben weil sie nicht nötig ist, da die Einfuhr ohnehin legal ist) Es ist allerdings schon etliche Jahre her und ich kann mich nicht mehr Erinnern um was es da genau ging. Wohl aber um was Waffenähnliches was in anderen Ländern als Waffe angesehen wird, bei uns aber nichtmal als Waffe gilt. (vielleicht Signalpistole? Ich weiss es wirklich nicht mehr...)

Und der hat das über ein soches Schreiben als Bestätigung gelöst das Problem.

Was an einer solchen Bestätigung über die Nicht Ausstellbarkeit einer Einfuhrgenehmigung dreist sein soll, verstehe ich nicht.

Und da es ja anscheinend Je nach Sachbearbeiter in Deutschland ohnehin Allgemeinwissen ist dass das so ist, wo liegt dann das Problem diejenigen die es nicht Wissen mit einer Amtlichen Bestätigung aufzuklären?

Ausser natürlich deine Zuständige Behörde verweigert auch das. Dann ist das aber ein Problem mit deiner Behörde, denn das mit der Bestätigung funktioniert sonst in der Regel.

Aber mach mal wie du meinst.

PS: es handelt sich NICHT um ein Formular dabei. Es ist ein Stinknormaler Brief der den Gegenpart über die Gesetzeslage im Zielland aufklärt und Bestätigt dass die Verbringung ohne gesonderte Erlaubnis erlaubt ist. Nicht mehr, nicht weniger.

Dieser Wisch ist für den Empfänger nicht bindend, aber üblicherweise klärt das Missverständnisse über die Gesetzeslage auf und veranlasst den, vielleicht übervorsichtigen, Beamten im Exportland zu einer re-evaluation.

Der kann nämlich das Französische Waffengesetz oder Zollgesetz höchstwahrscheinlich auch nicht lesen und dadurch nicht einschätzen ob du ihm jetzt die Wahrheit erzählst zur Gesetzeslage oder nicht. Ein Amtlicher Brief der deine Version bestätigt kann da durchaus von Nutzen sein.

Geschrieben

Hy.

Mit Dreist meinte ich nicht die Tatsache eine Einfuhrerlaubniss zu verlangen.. dieses sieht die Gesetzeslage ja vor...

Ich meinnte damit eher die Tatsache diese Erlaubniss in Deutsch zu verlangen...

Immerhin handelt es sich bei diesem Formular für diese Bescheinigung um ein Nach EWG verfasstes Formular...

Das meinte ich...

Gut. Ich hab jetzt was dieses KK angeht kein großes Problem. Im Notfall lass ich es zu einem Händler senden, dem sein Ordnungsamt hier Bescheid weiß.

Allerdings würde mich interessieren wo man Niedergeschriebene Infos findet. ich meine ja, das diese EWG Vereinbarungen sicher nicht ohne Niederschrifft zustande gekommen sind..

Eigentlich habe ich dieses Thema nur deshalb eröffnet..

Ach nochmal... Ja hierüber ist der Zoll zuständig. Würde es um eine Bescheinigung gehen die den Beweiss liefert das ich Erwerbsberechtigt bin könnte oder müsste ich zu meiner ansässigen Behörde.. Und hier könnte man mit vielmüberzeugung auch was auf Deutsch bekommen..

Diesen Fall hatte ich auch mal bei nem Ordnungsamt im Saarland.. Die habe meine Licenz nicht als erwerbsberechtigung anerkannt..

Hab's aber auch ohne Bescheinigung gelösst.. Spätestens nach dem der Sachbearbeiter dort alle meine Waffen Erwerbs Bescheinigungen gesichtet hatte wollte er nicht mehr nach dem .22 fragen.... Grins... Hier war halt unter anderem auch ein original L1A1. Und so Zeugs dabei...

Soo. Mal gespannt ob hier noch jemand ne idee hat..

Gruß Michael

Geschrieben
Diesen Fall hatte ich auch mal bei nem Ordnungsamt im Saarland.. Die habe meine Licenz nicht als erwerbsberechtigung anerkannt..

Gruß Michael

Saarlouis? Bei dem SB dort könnte ich mir das gut vorstellen.............

Geschrieben
Saarlouis? Bei dem SB dort könnte ich mir das gut vorstellen.............

Haha.... Neee War in Homburg.... Der wüste nix mit der Licenz anzufangen.. Lach... Naja wie schon geschrieben, nach dem er von 5 Kurzwaren und 3 halbautomatisch meine Unterlagen hatte fragte er nicht mehr ob ich ein.22 habender oder nicht.

Komischerweise war dem die Einfuhrerlaubniss egal...

Naja. Beamte halt. Lach

Geschrieben

Bonjour!

Mit Dreist meinte ich nicht die Tatsache eine Einfuhrerlaubniss zu verlangen.. dieses sieht die Gesetzeslage ja vor...

Ich meinnte damit eher die Tatsache diese Erlaubniss in Deutsch zu verlangen...

Ok, da liegt ein Missverständnis vor: Niemals meinte ich "verlangen"

Ich meinte entweder: der Zutändige versteht Deutsch und stellt es FREUNDLICHERWEISE für dich/den Deutschen SB in Deutsch aus.

Oder:

Du nimmst nen Haufen Kohle (vermutlich mehrere hundert Euro) in die Hand und lässt die Bestätigung die dir die Behörde auf Französisch ausfolgert notariell/amtlich beglaubigt auf Deutsch übersetzen.

Eben wegen der Kosten kam von mir der Hinweis: falls der Zuständige Deutsch sprechen sollte, sparst du dir die Übersetzung vielleicht und damit wirklich einiges an Geld. Wie ich schon sagte: ich ging erstmal davon aus dass eine örtliche Behörde dafür zuständig ist wie es in DE und AT der Fall ist. Mir war nicht klar dass für sowas eine Zentralbehörde zuständig ist, was das ganze nat. erschwert und dort kann wahrscheinlich auch keiner Deutsch....

Natürlich ist das nur die letzte Hoffnung falls sich der Beamte im Ausgangsland ansonsten gar nicht übrezeugen lässt.

Jedoch wäre die Übersetzung eines solchen "kurzen" Schreibens garantiert um Welten billiger als das gesamte Französische Waffengesetz/Zollgesetz amtlich übersetzen zu lassen wie es offenbar der Deutsche SB diesmal gefordert hat.....

Ansonsten fällt mir als Lösung nur ein dass du wenn möglich in Gebieten kaufst bei denen du in der Vergangenheit keine Probleme hattest bzw. in denen der Deutsche SB übers Franz. Waffg. Bescheid weiss und keine Probleme macht.

Ach noch was.

Ich habe ein Schreiben vom Zoll, in dem Steht das man für diese Art von Waffen keine Bescheinigung zum Inport benötigt..

Aber das interessiert dort niemanden..

Shit. Echt jetzt. Weil von so einem Schreiben spreche ich ja schon die ganze Zeit.

Ich würde in dem Fall einfach woanders kaufen. (klar, bei z.B. eGun Ersteigerung ist das hinterher wohl nicht möglich.)

Ansonsten würde ich sagen: ja dann fickt euch, dann kauf ich dort wo man mir keine Probleme macht....

Wenn Trottelbeamte ganze Geschäftsregionen durch ihr Unwissen abwürgen wollen, dann ist es halt so.. kann man nix machen...

Dann muss man sein Geld dorthin tragen wo man als Kunde auch NORMAL behandelt wird. Basta. Money talks and bullshit walks.

Geschrieben

Europa, Europa..... Lachblatt..

Hab grad ein wenig Gestöber auf Französischen Seiten...

Es kommt ja manchmal noch viel besser...

In meinem Fall geht's ja nur um die Einfuhr..

Aber was ich auch nicht wusste.... Es gibt fast 70 Waffen, alle Baujahr um die 1870 die in Frankreich Frei Käuflich sind...

Selbst Pistolen und Revolver mit zentralzündun...

Also sogenannte Sammlerwaffen...

Hey.. frei ab 18. .? Cool oder? Und jetzt mit dem neuen Gesetz was nächstes Jahr kommt wirds sogar auf 1900 hoch gesetzt...

Hier die Liste

http://tir-combslaville.forumactif.org/t12...-8eme-categorie

Sooooooo. Aber stellt euch mal vor was hier auf dem Ordnungsamt los ist... In Deutschland sind das alles WBK Waffen und in Frankreich frei ab 18. Wo ist hier bitte Europa?

Und eins ist sicher.. Hierfür stellt der Oll erst recht nix für den Inport aus..

Also ein Fast unlösbares Problem...

Obwohl.. Mein erstes KK. Hatte ich auch ohne Lizenz importiert. Hier war grad ein gesetz Wechsel der sich überschnitten hatte. Naja dann hatte ich halt für kurze zeit ne Waffe ohne erlaubniss gekauft und sogar noch importiert..

Aber Probleme hab's hier nicht. Selbst die Polizei wusste nix von diesem Gestwechsel...

In Deutschland würde ich wahrscheinlich immernoch i. Knast hocken... Lach...

Die Franzosen sind schon cooler was das angeht...

Aber egal.. Bin jetzt bissel vom Thema abgekommen...

Wenn jetzt dieses besagte OA weiter dumm rum macht lass ich die .22 zum Händler meines Vertrauens senden und gut ist...

Geschrieben
Im Regelfall benötigt man innerhalb der EU eine Einfuhrerlaubniss vom Empfängerland ( Grundlage wie die Anlage 21 )

Und im Zuge dessen die Verbringungsbescheinigung ( Anlage 19 )

Aber in der Verbringungserlaubnis kann die Behörde doch unter Punkt 6. ankreuzen, dass für die betroffene Waffe in dem Einfuhrland keine Erlaubnis benötigt wird.

Da sollte eigentlich der Hinweis darauf ausreichen, denn dass die französische Behörde für eine dort erlaubnisfreie Waffe nichts ausstellt, kann ich nachvollziehen.

Geschrieben
Aber in der Verbringungserlaubnis kann die Behörde doch unter Punkt 6. ankreuzen, dass für die betroffene Waffe in dem Einfuhrland keine Erlaubnis benötigt wird.

Da sollte eigentlich der Hinweis darauf ausreichen, denn dass die französische Behörde für eine dort erlaubnisfreie Waffe nichts ausstellt, kann ich nachvollziehen.

Jeppp. Mein Reden..... Zudem kann es dem Versenderland bzw dem Zuständigen OA egal sein. Zumal die eh eine Meldung auf BKA machen.. Für Die Deutsche Seite ist ja eh alles ok.. Lediglich ich, der ja die Waffe einführt drohen die Probleme wenn ich keine einfuhrerlaubniss habe.. Also für den Fall das ich eine benötigen würde...

Aber die Franzosen wissen ja um ihren Gesetzes stand.. Daher versteh ih das ja auch ned..

Aber ich denke dies kommt echt von der Unwissenheit und der Angst vor Fehlern bei diesem Sachbearbeiter.

Wiederum versteh ich ned warum man sich nicht Ei wenig die mühe macht ein Amtim Nachbarort zu fragen. Dort geht es erfahrungsgemäß ohne Probleme..

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