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IGNORED

Kontrolle bei gemeinsamer Ausbewahrung


chaipur

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Geschrieben

Noch eine Frage an die Rechtsgelehrten.

Meine Frau und ich bewahren unsere Waffen in einem Tresor gemeinsam auf.

Wie sieht es nun aus, wenn jemand zur Kontrolle kommt?

1. Wenn laut dem Bescheid (gibt es einen?) nur ich oder nur meine Frau kontrolliert werden sollen? Was darf der Kontrolleur?

2. Was ist, wenn derjenige der kontrolliert werden soll nicht zu hause ist? Muss der andere, der ja Zugang zum Tresor hat, die Kontrolle ermöglichen?

3. Was ist wenn beide kontrolliert werden sollen und nur einer da ist? Und wenn der Herr oder die Dame vom Amt die Waffen des anderen sehen will?

Bitte an dieser Stelle keine Grundsatzdiskussion, ob man Kontrolleure überhaupt rein lassen soll. Das ist ein anderes Thema. Mir geht es lediglich um die rechtlichen Aspekte

bei der oben genannten Konstellation.

Danke.

Geschrieben

Meine Holde und ich bewahren einige unsere Waffen auch gemeinsam auf. ( Ist dem Sachbearbeiter auch so im Rahmen des Nachweis über die sichere Aufbewahrung bekannt gemacht und z.T. WBK mit wechselseitigen Eintrag als Berechtigter).

Die Absprache zwischen mir und meiner Frau ist wie folgt:

Wenn einer der Berechtigten nicht anwesend ist, bleibt der Waffenschrank zu.

Denn: Es ist nicht immer sichergestellt, das einer der Berechtigten vor Ort auch alle Behältnisse öffnen kann ( auch wenn berechtigt und wenn die eigenen Waffen drin sind).

Im ungünstigsten Fall wäre nur eine "Teilkontrolle" möglich, das führt zu Rückfragen und bringt wirklich nicht viel ausser evtl. Problemen.

Besser alle Behältnisse bleiben zu bis alle Beteiligten/Betroffenen vor Ort sind und auch alle Behältnisse geöffnet werden könnten.

Gruß Inst200

EDIT: Buchstaben ausgetauscht

Archiviert

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