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IGNORED

Waffenschrank - Aufstellung im Keller eines Mehrfamilienhauses?


wahwah

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Geschrieben

Hallo miteinander,

ich habe eine Frage bezüglich der Aufstellung eines Waffenschrankes im Keller eines Mehrfamilienhauses (6 Parteien).

Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin in einer Eigentumswohnung in einem 6 Parteienhaus in Hamburg.

Zur Wohnung gehört ein großer Keller, welcher absolut uneinsichtig ist, weil ringsrum Mauerwerk und Holztür mit Sicherheitsvorhängeschloss.

Zu den Kellern gelangt man nur durch eine Feuerschutzstahltür, welche eigentlich immer verschlossen ist, und zu der nur Hausbewohner einen Schlüssel haben.

Ich würde nun gern in unserem Keller einen Klasse B Schrank für meine Langwaffen verankern, da ich einen solchen in der Wohnung aus Platzgründen und ästhetischem

Veto von $Frau :rolleyes: nicht platziert bekomme.

Ich habe einen kleinen Klasse B Schrank als "Nachttisch" im Schlafzimmer verankert, welcher für die Kurzwaffen und die Munition genügend Platz bietet :closedeyes:

Meine (letztlich offengebliebenen) Fragen sind nun nach vielem Recherchieren folgende:

Bin ich da nach dem aktuellem W(A)ffengesetz auf der sicheren Seite, und bekomme das beim zuständigen Beamten durch?

Gibt es bei Euch bereits Erfahrungen bezüglich dieser "Aufstellungsart"?

Danke vorab für Eure Meinungen und Hinweise!

Gruß, schönes Wochenende und stets "gut Schuss"

wahwah

Geschrieben

Mal von der kellerfrage abgesehen dürfte es waffenrechtlich bedenklich sein, KW und Mun. zusammen in einem b-Schrank unterzubringen... (sofern nicht grade eine Überkreuzlagerung erfolgt)...

Geschrieben

Zur Kellerfrage:

Ich würde es einfach tun.

Du bist sachkundig und trägst sowieso die Verantwortung, die Waffen gegen Diebstahl zu schützen.

Es gab schonmal einen Thread dazu.

Letztendlich gibt es keine eindeutige Gesetzesaussage, die das verbietet.

Wenn es aber Auslegungssache ist, würde ich sicher nicht nach persönlichen Verschärfungen fragen gehen. Denn die gelten dann für Dich !

Übrigens, selbst wenn ich Dir sage, dass unser Sachbearbeiter dieses genau so akzeptiert hat, hilft Dir das auch nicht wirklich.

Geschrieben
Zur Kellerfrage:

Ich würde es einfach tun.

Du bist sachkundig und trägst sowieso die Verantwortung, die Waffen gegen Diebstahl zu schützen.

Es gab schonmal einen Thread dazu.

Letztendlich gibt es keine eindeutige Gesetzesaussage, die das verbietet.

Wenn es aber Auslegungssache ist, würde ich sicher nicht nach persönlichen Verschärfungen fragen gehen. Denn die gelten dann für Dich !

Übrigens, selbst wenn ich Dir sage, dass unser Sachbearbeiter dieses genau so akzeptiert hat, hilft Dir das auch nicht wirklich.

Ich mach das. Den SB hab ich nicht gefragt, den frag ich ja auch nicht ob ich mir den Arsch mit 3- oder 5-lagigem Papier abwischen darf.

Es gibt keine Vorschrift, die die Unterbringen in "Wohnräumen" fordert. Und auch der Keller eines MFH ist dein eigenes, befriedetes Besitztum, in einem Gebäude, das dauerhaft bewohnt ist.

Einziger Nachteil: Solch ein Kellerraum ist nicht durch die Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt..

Achja nocheiner: Wenn die Zombies kommen musst du erst in den Keller.. auch doof.

Geschrieben
Achja nocheiner: Wenn die Zombies kommen musst du erst in den Keller.. auch doof.

Dafür habe ich ja den kleinen Waffenschrank als "Nachttisch" :chrisgrinst:

Ich denke auch ich mach das einfach. Zugangshürden sind ja ausreichend vorhanden (Haustür, Stahltür zum Kellervorraum , die Kellertür selbst und die Tresortür selbst).

Ich habe jetzt auch in einem Jagtforum ganz ähnliche Meinungen gelesen http://jagderleben.landlive.de/boards/thread/19858/page/3/

Danke erstmal für Eure Einschätzungen.

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