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IGNORED

Wiedereinsteiger in den Schießsport benötigt Hilfe


didi0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hmmm, großes Sorry, so war der Tip nicht gemeint. Ich hätte es explizit erwähnen sollen.

Die Frage ist: Hast Du aktuell einen Anspruch auf Deine WBK´s oder kann das Amt diese mangels Bedürfnis widerrufen.

Da bin ich mir nämlich gar nicht sicher. Dahingehend der Hinweis auf Kundigere hier zu warten.

...

...kein Problem. Mach dir deswegen keinen Kopf. Ich denke (hoffe) mal nicht, dass es so kommen wird. Zudem werde ich mir meine Wunschwaffe frühestens in 12 Monaten kaufen können.

Geschrieben

Bei uns in der Gegend haben viele ihre "alte" gelbe WBK problemlos in eine "neue" gelbe WBK wandeln können (ob das nun sinnvoll ist oder nicht lassen wir mal außen vor).

Wenn Du im neuen Verein aktiv bist, Trainingsnachweise hast - vielleicht wandelt dann ein gutmütiger Sachbearbeiter (auch die gibt's!) die alte gelbe in eine neue gelbe um?! Dann könntest Du "gleich" einen UHR kaufen gehen...

Geschrieben
Bei uns in der Gegend haben viele ihre "alte" gelbe WBK problemlos in eine "neue" gelbe WBK wandeln können (ob das nun sinnvoll ist oder nicht lassen wir mal außen vor).

Wenn Du im neuen Verein aktiv bist, Trainingsnachweise hast - vielleicht wandelt dann ein gutmütiger Sachbearbeiter (auch die gibt's!) die alte gelbe in eine neue gelbe um?! Dann könntest Du "gleich" einen UHR kaufen gehen...

Wird eine ehemals alte gelbe WBK in eine neue gelbe WBK umgewandelt, geht die "Alte" unter und mit ihr der Besitzstand der bisherigen Rechte, der ansonsten gewahrt bliebe.

Es ist daher dringendst davon abzuraten eine alte gelbe WBK in eine Neue umwandeln zu lassen!

Wenn man die neue gelbe WBK will sollte man sie zusätzlich beantragen und zwar dann, wenn es einem möglich ist, das Bedürfnis nachzuweisen.

Was das Bedürfnis betr. der alten gelben WBK angeht, so war dieses bereits bei Personen erfüllt, die "mit einer gewissen Regelmäßigkeit" schießen gegangen sind.

Kein Verbandszwang, kein Vereinszwang und auch kein Nachweis bestimmter schießsportlicher Aktivitäten; es gilt WaffG alt.

Es bestand für den Threadstarter kein Anlass Aufzeichnungen über seine (auch durchaus wenigen) schießsportlichen Aktivitäten zu führen.

Die Behörde dürfte es schwer haben, wollte sie diese alte gelbe WBK widerrufen. Will sie ja auch nicht.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben

Darum schrieb ich ja "(ob das nun sinnvoll ist oder nicht lassen wir mal außen vor)"!

Das muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden! Ich selbst z. B. bin froh eine "neue" gelbe zu haben - für ne alte gelbe hätte ich kaum Verwendung...

Der TE will UHR schießen - da brauchts eh ne neue. Wenn er da keinen Bedarf für die alte hat - so what?

Geschrieben
Darum schrieb ich ja "(ob das nun sinnvoll ist oder nicht lassen wir mal außen vor)"!

Das muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden! Ich selbst z. B. bin froh eine "neue" gelbe zu haben - für ne alte gelbe hätte ich kaum Verwendung...

Der TE will UHR schießen - da brauchts eh ne neue. Wenn er da keinen Bedarf für die alte hat - so what?

Hallo Higgi,

Du hast natürlich grundsätzlich Recht wenn Du sagst, dass man keine alte Gelbe braucht, wenn man keine Verwendung dafür hat.

Aber: Wer weiß schon heute, ob er irgendwann nicht Verwendung hätte?

Der Threadstarter hatte z. Bsp. schonmal Waffen und hat sie verkauft.

Heute denkt er so darüber:

...

Ich dachte damals nicht daran, dass ich

a) jemals wieder Zeit für den Schießsport habe

B) wenn wirklich, ich jederzeit wieder eine Waffe beantragen könnte (haha)

Ja, wie blöd muss man eigentlich sein... ;-) egal

...

(Tschuldigung didi0815, ich möchte nur deutlich machen um was es geht. Und ich betone ausdrücklich, dass ich schon oft genug Entscheidungen im Leben getroffen habe, nach denen ich auch Deine zitierte Aussage -besonders den letzten Satz- , allerdings dann auf mich gemünzt, anwenden musste!!)

Tatsache ist:

Die Behörden können bei Wegfall des Bedürfnisses nach heutigem Recht sehr schnell handeln.

Man muss nur aus dem Verein austreten und dann in keinem Verband mehr organisiert sein. Dann ist die neue Gelbe weg, da nur für Mitglieder anerkannter Schießsportverbände erlaubt.

Die alte gelbe WBK zu widerrufen ist für die Behörden sehr viel schwieriger. Auch wenn man nicht organisiert ist.

Ich werde diesen Vorteil jedenfalls nicht aus der Hand geben und kaufe daher auf Altgelb, wenn sich das Teil dort nur irgendwie unterbringen lässt. Trotz Jagdschein.

Schießt man aus irgendeinem Grund mal weniger kann man sich als Altgelbbesitzer bei erneutem Interesse von Schützenkameraden auch was ausleihen.

Wenn man organisiert ist und regelmäßig schießt gibts die "Neue Gelbe" ja auch noch dazu.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben
Zudem werde ich mir meine Wunschwaffe frühestens in 12 Monaten kaufen können.

DAS solltest Du aber nicht hier auf WO klären, sondern mit den zuständigen Funktionern Deines/Deiner neuen Verbände. Also ein formloses Schreiben aufsetzen mit etwa folgendem Inhalt:

Lieber DSB(Landesverband)/BDS (Landesverband)

Ich bin seit dem xx.xx.xx Mitglied im Verein ABC und habe meine Mitgliedschaft im Verband beantragt. Ich bin bereits im Besitz zweier WBK, habe jedoch meine Waffen sämtlich veräußert und meine seinerzeit bestehende Mitgliedschaft im Verein XYZ sowie die Mitgliedschaft im Verband (DSB) beendet.

Nun möchte ich erneut mit dem Schießsport beginnen und zur Steigerung meiner Leistung mit eigenen Waffen trainieren. Für den Erwerb benötige ich von Ihnen eine Verbandsbescheinigung. Bitte nennen Sie mir die Fristen und anderen Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um von Ihnen eine Verbandsbescheinigung zu erlangen.

MFG

didi0815

Dann hast Du verlässliche Aussagen und nicht nur die Antworten von uns Amateuren. Für was es wert ist, stimme ich in den Chor ein: Mit Deiner SpoSchü-WBK kannst Du bereits jetzt EL-Langwaffen erwerben, sowas wie RollingBlock, Sharps oder eben Bock- und Querflinten. Für den Erwerb neuer mehrschüssiger Kurzwaffen musst Du auf den Verband warten. Eventuell kannst Du mit Deiner Waffenbehörde einen Deal machen, daß sie Dir eine neue gelbe WBK ausstellt, eben mit 2/6 und Du darauf den gewünschten UHR erwerben kannst. Fragen bildet...

Geschrieben

Nun, mir hatte der Verband aufgrund meiner direkten, vorherigen Zugehörigkeit zu einem anderen Verband die Bedürfnisbescheinigung ausgestellt.

3 Wochen nach Beantragung meiner WBK bekam ich dann einen Anruf von der Behörde mit folgendem sinngemäßen Wortlaut:

"Ich wollte Ihnen eigentlich gerade Ihre WBK ausstellen, da fiel mir auf, dass Sie erst seit 4 Monaten dem BDS angehören. Ich kann Ihnen also noch gar keine WBK genehmigen".

Auf meinen Einwand dass Der Verband aber auch bescheinigt hat, dass ich seit mindestens 12 Monaten Schießsport betreibe und ich dies dem Verband durch eine Bescheinigung meines früheren Vereins, sowie Schießbuch belegt habe, fragte die Dame, ob ich denn noch die Bescheinigung meines Altvereins in Kopie oder Original hätte. Wenn ich ihr diese vorlegen könne, würde sie mir die WBK ausstellen.

GottseiDank hatte ich mir ne Kopie gezogen und somit auch meine WBK vom Amt bekommen.

In der Bescheinigung des Landesverbandes III ist aufgeführt, wie lange ich dem Verband angehöre und ob ich schon mindestens 12 Monate am Stück überhaupt schieße.

Deshalb wird wohl der Threadstarter keine Chance haben. Denn zumindest der Landesverband III wird ihm garantiert nicht bescheinigen, dass er bereits 12 Monate aktiv schießt, wenn er die Nachweise nicht vorgelegen kann.

Geschrieben
...

Die alte gelbe WBK zu widerrufen ist für die Behörden sehr viel schwieriger. Auch wenn man nicht organisiert ist.

Ich werde diesen Vorteil jedenfalls nicht aus der Hand geben und kaufe daher auf Altgelb, wenn sich das Teil dort nur irgendwie unterbringen lässt. Trotz Jagdschein.

...

Wenn man organisiert ist und regelmäßig schießt gibts die "Neue Gelbe" ja auch noch dazu.

Gruß, Wheelgun

Da hast Du natürlich auch recht!

:s75:

Geschrieben

Erst mal vielen Dank für all die vielen Ansichten, Hinweise und Tipps.

@Wheelgun: die alte gelbe WBK werde ich auf jeden Fall behalten. Wie du mich schon richtig zitiert hast ;-) man weiß ja nie...

@Tyr: vielen Dank für das Beispiel des formlosen Schreibens. Ich werde es einfach mal versuchen. Kostet ja nichts, außer Porto. Bzgl. alt gelb auf neu Gelb benötige ich, laut SB, die Bedürfnissbescheinigung vom Verband.

Letztendlich hat es mir sehr geholfen all die Hinweise zu lesen und mit entsprechender Recherche zu verstehen und zu vertiefen. Ich hab zwar nicht die Antwort die ich mir wünschte, bin jedoch um einiges schlauer. :lol:

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