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IGNORED

Aufbewahrungsregeln, Sicherheitsbehältnis


Krischu

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag allerseits.

Ich bin gerade dabei, einen Antrag auf Eintragung einer Kurzwaffe in die WBK auszufüllen.

(Jäger, Standort NRW) Da werde ich nach der Art des Sicherheitsbehältnisses gefragt, in dem ich die Waffe aufzubewahren gedenke.

A B und noch einige andere und Sonstiges.

Ich habe einen 140cm hohen, 36x36cm breiten Stahltresor mit abschließbarem Innenfach, der an die Mauer angeschraubt ist. Er dürfte aus den 80ern oder 90ern stammen.

Ich habe den Schrank von einem anderen Jäger vor 10 Jahren geschenkt bekommen, Kaufunterlagen dürften nicht mehr aufzufinden sein und ein Typenschild kann ich im Moment nicht sehen.

Was gebe ich da in dem Antrag an?

Danke im voraus und viele Grüße

Christoph

Geschrieben

Das einfachste wird sein, Dir einen B-Würfel mit dem entsprechenden Typenschild zu kaufen.

Als alternative mußt Du Deinen bestehenden Schrank von einem anerkannten Sachverständigen nachträglich klassifizieren lassen.

Allerdings solltest Du das im Vorfeld mit der Behörde abklären, ob sie dies akzeptieren.

Wenn Du schon in der Gewalt von Langwaffen bist, die in diesem Schrank stehen, währe ich vorsichtig denn auch diese müssen in einem klassifizierten A-Schrank untergebracht sein.

Nachdem bei Dir das Typenschild mit der Sicherheitsstufe fehlt, weil es dies damals noch nicht als Vorschrift gab, dann hast Du schon jetzt ein Problem mit Deiner Aufbewahrung und in diesem Fall "schlafende Hunde" wecken ist Deiner Sache sicher nicht dienlich.

In diesem Fall, empfielt sich gleich der Kauf eines kompletten Waffenschrankes mit Stufe A und einem Stufe-B Innenfach.

Geschrieben
Was gebe ich da in dem Antrag an?

Nach Deiner Beschreibung handelt es sich bei Deinem Schrank um den typischen "Jäger-Schrank" aus den 80er/90er Jahren des vorigen Jahrhunderts, d.h. einen Schrank der (alten) VdS-Sicherheitsstufe A gem. VDMA 24992 mit Innenfach Stufe B.

Auch nach der Neuzertifizierung von Sicherheitsbehältnissen gem. DIN/EN 1143-1 wäre dieser Schrank noch für die Aufbewahrung von bis zu 10 Langwaffen sowie im separaten B-Innenfach für bis zu 5 Kurzwaffen zugelassen.

Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei dem Innenfach tatsächlich um ein B-Fach handelt, d.h. das Fach muss allseitig einschl. der Fachtür doppelwandig sein, 3 Riegelbolzen aufweisen und mindestens ein Chub-Schloss (Doppelbartschloss) haben.

CM

P.S. Nachtrag: ... und vergiss diesen gebündelten Schwachsinn, den der User Wurftaubenschütze empfiehlt!

Geschrieben
...Kaufunterlagen dürften nicht mehr aufzufinden sein und ein Typenschild kann ich im Moment nicht sehen.

Was gebe ich da in dem Antrag an?

Bzgl. der Ausführungen vom Wurftaubenschützen kann ich CM nur zustimmen. ;)

Ich hatte auch einen Tresor, der kein Typenschild hatte. Ich habe mit der Behörde gesprochen und einen Herren vom "Kommissariat Vorbeugung" eingeladen, der sich den Schrank angeschaut hat. Dieser gab dann die Einstufung ab, dass er mind. der Si.-Stufe B entspricht und teilte mir und der Waffenbehörde dies schriftlich mit. Damit war die Aufbewahrung genehmigt. Das klappt sicherlich nicht immer, aber einen Versuch ist es wert.

Geschrieben

3 Riegelbolzen aufweisen und mindestens ein Chub-Schloss (Doppelbartschloss) haben.

Hallo CM,

ich habe einen 2009er Format A mit B Innenfach mit Typenschild, aber nur 1 Schloßverriegelung viereckig ohne Bolzen. Und noch einen 2011er Format B mit Typenschild und 2 Riegelbolzen!

Die Firma Format ist ein bekannter Markenhersteller, ich denke mal, dass mit den 3 Riegelbolzen ist nicht erforderlich.

Grüße

Gun-Mann

Geschrieben
Du hast aber schon gesehen, dass der TE aus NRW kommt? ;)

Das hatte ich vorsorglich geschrieben, weil ich weiß, daß die Handhabung länderabhängig unterschiedlich ist.

--

Christoph

Geschrieben
P.S. Nachtrag: ... und vergiss diesen gebündelten Schwachsinn, den der User Wurftaubenschütze empfiehlt!

..dem ich jedoch in vollem Umfang zustimme! :appl:

NRW ist halt etwas kritischer, als andere...

MfG

LWB

Geschrieben

Meine oben geschilderte Erfahrung ist aus NRW. Und ich brauchte weder einen Gutachter, noch einen neuen Tresor. Gekostet hat es auch nichts - außer einer Tasse Kaffee. ;) Ist zwar schon einige Jahre her, aber diesen Weg versuchen würde ich auch jeden Fall bevor ich mir einen neuen Tresor zulege.

Geschrieben

Es kommt immer auf die Behörde an.

In NRW sind die Kreispolizeibehörden zugleich Waffenbehörden. Im schlimmsten Fall kann da einer vom Kommissariat Vorbeugung behaupten, die Tresore entsprächen nicht der geforderten Schutzklasse und dieses "Prüfergebnis" dann auf dem kurzen Dienstweg weiterleiten an den zuständigen SB. Dieser widerruft sodann die WBKs wegen Unzuverlässigkeit, weil man ja angeblich seit Jahren die Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt.

Das ist zugegebenermaßen das Worst-Case-Szenario aber man muss im roten NRW mit allem rechnen.

Geschrieben
Es kommt immer auf die Behörde an.

In NRW sind die Kreispolizeibehörden zugleich Waffenbehörden. Im schlimmsten Fall kann da einer vom Kommissariat Vorbeugung behaupten, die Tresore entsprächen nicht der geforderten Schutzklasse und dieses "Prüfergebnis" dann auf dem kurzen Dienstweg weiterleiten an den zuständigen SB. Dieser widerruft sodann die WBKs wegen Unzuverlässigkeit, weil man ja angeblich seit Jahren die Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt.

Das ist zugegebenermaßen das Worst-Case-Szenario aber man muss im roten NRW mit allem rechnen.

deshalb s.O. !

Geschrieben
Meine oben geschilderte Erfahrung ist aus NRW. Und ich brauchte weder einen Gutachter, noch einen neuen Tresor. Gekostet hat es auch nichts - außer einer Tasse Kaffee. ;) Ist zwar schon einige Jahre her, aber diesen Weg versuchen würde ich auch jeden Fall bevor ich mir einen neuen Tresor zulege.

Ich habe in NRW die gleiche gute Erfahrung mit der Kreispolizeibehörde Mettmann :icon14:

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