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IGNORED

Waffenverkauf ins EU Ausland


Webster

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Wollte mich mal erkundigen ob ich das richtig sehe. Bei Verkauf einer Waffe ins EU Ausland folgendermaßen vorgehen:

1. Käufer beantragt Einfuhrerlaubnis

2. Damit gehe ich zum SB und beantrage die Ausfuhrerlaubnis

3. Waffe mit geeignetem Dienst versenden

4. Waffe austragen lassen.

Muss ich irgendetwas noch beachten, insbesondere in Bezug auf den Versand. Muss ich da irgendwelche Papiere ins Paket packen?

Vielen Dank im Voraus.

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Ablauf vollkommen korrekt !

Nur eine Sache...

Nach meinen Informationen mußt Du bei dem Verkauf einer Waffe ins EU-Ausland an einen Waffenhändler nicht zu Deiner Behörde, sondern die sog. "Anlage 4" zum WaffG. ausfüllen und dem BKA zusenden.

Das BKA genehmigt dann mit Unterschrift die Kenntnisnahme und informiert Deine Behörde.

Dann dort hin zum Austragen.

Grüße,

BFP

....ich kann mich allerdings auch irren.... !

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Muss ich da irgendwelche Papiere ins Paket packen?

Muss vielleicht nicht, kluger ist es aber. Pack die Einfuhr/Ausfuhrgenehmigungen mit dabei, am besten in Versandtasche aussen am Paket.

Ich hab das auch nie gemacht, bis mir das eine Anzeige wegen illegaler Waffenimport eingebracht hat. Dank der Tatsache das ein Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft bei der Kreisverwaltung nachgefragt hat, ging das glimplich aus und wurde das Verfahren eingestellt.

Mit ein bisschen Pech klingeln aber morgens um sechs die nette Damen/Herren der KriPo.........Wäre nicht das erste Mal.

Adriaan

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Nach meinen Informationen mußt Du bei dem Verkauf einer Waffe ins EU-Ausland an einen Waffenhändler nicht zu Deiner Behörde, sondern die sog. "Anlage 4" zum WaffG. ausfüllen und dem BKA zusenden.

Es handelt sich um einen Verkauf an eine Privatperson. Die Einfuhrerlaubnis ist doch in dem Fall auch dir Erwerbserlaubnis, richtig?

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