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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Auslandsmatch - Einladung erforderlich?


rookie.45

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Kollegen,

ich schiesse am Sonntag mein erstes Auslandsmatch (Sickinger Cup in Österreich).

Einen internationalen Feuerwaffenpaß habe ich.

Ich kann mich aba dunkel erinnern, daß man zumindest früher eine "Einladung zum Match" benötigt hat um das Sportgerät gaaaaaaaaaanz legal mitzunehmen.

Bitte schlaut mich mal über die aktuelle Gesetzes-/Sachlage auf.

Vielen Dank im Voraus.

Mit schiesssportlichem Gruß

Rookie.45

Geschrieben
ich schiesse am Sonntag mein erstes Auslandsmatch (Sickinger Cup in Österreich).

Einen internationalen Feuerwaffenpaß habe ich.

Druck Dir die Ausschreibung aus und stopf sie zu Deinem Feuerwaffenpass (den Du natürlich nicht vergessen solltest mitzunehmen).

Die Ausschreibung gilt in diesem Falle als Einladung, die Du zu Matches im Ausland benötigst.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß und DVC

Jörn

Geschrieben
Hallo Kollegen,

ich schiesse am Sonntag mein erstes Auslandsmatch (Sickinger Cup in Österreich).

Einen internationalen Feuerwaffenpaß habe ich.

Ich kann mich aba dunkel erinnern, daß man zumindest früher eine "Einladung zum Match" benötigt hat um das Sportgerät gaaaaaaaaaanz legal mitzunehmen.

Bitte schlaut mich mal über die aktuelle Gesetzes-/Sachlage auf.

Vielen Dank im Voraus.

Mit schiesssportlichem Gruß

Rookie.45

Nur keine Panik aufkommen lassen -

relax du fährst nach Österreich - also etwas Gemütlichkeit BITTE !

DVC

ISE

Geschrieben

Wenn ich so nach drausen schau wird dies ein Sickinger-Cup wie in "alten Zeiten" :00000733:

Also liebe Mitstreiter - Festes Schuhwerk und gute Laune + Regenzeug nicht vergessen!

:bb1:

:o

DVC

ISE

Geschrieben

Spannender finde ich die Frage:

An der Grenze die Waffen angeben oder mit EInladung un EFWP einfach durchfahren.

Ich kenne von den Schuetzen es so, dass 50% die erste Variante machen und der Rest die Zweite

Viele Gruesse

Micha

Geschrieben

Hallo!

Für AT:

§ 38 Waffengesetz

(3) Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht

1.Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition und

2.Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte Munition,

sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.

(4) Wer Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muß diesen und - in den Fällen des Abs. 3 - den Nachweis für den Anlaß der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.

Also: keine Grenzkontrolle - kein Verlangen.

Sorry für den Doppelpost, diesen bitte löschen, danke.

Geschrieben

Hallo!

Für AT:

§ 38 Waffengesetz

(3) Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht

1.Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition und

2.Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte Munition,

sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.

(4) Wer Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muß diesen und - in den Fällen des Abs. 3 - den Nachweis für den Anlaß der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.

Also: keine Grenzkontrolle - kein Verlangen.

mit Kontrolle kommt wahrscheinlich weniger Stress auf wenn man seine Dokumente zeigt und gleich sagt: wir fahren schiessen.

Vielleicht hats geholfen.

DVC

Patrick

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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