kulli Posted June 25, 2011 Share Posted June 25, 2011 Hallo liebes Forum, mein Arbeitgeber hat Teile des Konzerns in Belgien und ein Auslandseinsatz ist nicht unwahrscheinlich. Auch so für 4 Jahre. Nun meine Frage seit 2006 ist das Waffenrecht in Belgien ja extrem verschärft worden. Wie sieht es mit Waffenbesitz für Sportschützen aus. Was für Auflagen (Trainingshäufigkeit / Mengenbegrenzung stehen da an?) Früher war ja die Faustfeuerwaffenlizens ziemlich einfach durch Selbstschutz begründbar. Soll jetzt sehr viel schwieriger sein? Wer hat Infos? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Canon1 Posted June 25, 2011 Share Posted June 25, 2011 Ein bissl steht da schon drin: http://www.dgsport.be/PortalData/18/Resour..._Broschuere.pdf hier das gleiche als website: http://www.just.fgov.be/de_htm/gerichtlich...s/index_de.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted June 25, 2011 Author Share Posted June 25, 2011 Dieses Dokument hatte ich auch schon gesehen, hilft mir aber nicht weiter da da nichts nach Kategorie A-D geordnet ist, außerem geht das ja vor allem um Altbesitz Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted June 27, 2011 Author Share Posted June 27, 2011 Kein Belgier im Forum......:-( ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
lukas-h Posted June 27, 2011 Share Posted June 27, 2011 Kein Belgier im Forum......:-( ? Doch schon, aber ... Grundsätzlich ist es kein Problem eine WBK zu erhalten, aber es dauert Monate. Dann gibt es Unterschiede zwischen der Wallonie und Flamen (du schreibst ja nicht wo du eventuell wohnen willst) 1.) Ist es auf jeden Fall wichtig in einem Schießverein zu sein 2.) Wenn du weißt wohin du ziehen möchtest solltest du dich bei der örtlichen Polizei informieren 3.) Wenn du nach Flamen/Flandern ziehst bist du sicher der Flämischen Sprache mächtig? (dann könntest du viel Informationen vorab in diesem Forum erfragen) http://www.wapenforum.be/guns/index.php Einige Informationen findest du auch hier: http://www.eifelpolizei.be/index_f.htm (nicht mehr ganz aktuell, es hat einige Erleichterungen gegeben) Für die Provinz Lüttich findest du Infos und Formulare hier: http://gouverneur.provincedeliege.be/armes/index.php (Siehe auch unter Subjects) Wichtige Infos auch hier: http://www.wapenunie.be/ http://www.unact.be/nl/comm.php http://www.wapenwet.be/nlmain/main_home.php http://suisse.juridat.be/cgi_loi/loi_N.pl?cn=2006060830 Hoffe das hilft weiter Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted July 3, 2011 Author Share Posted July 3, 2011 Vielen Dank für die ersten INfos! Die Verwaltung sitzt in Brüssel und je ein Werk im flämischen und eins im wallonischen Teil. Nein kann nur Englisch, für die Arbeit im Konzern reicht das. Fand in Dokumenten schon heftig, dass alle Mitbwewohner deinen Antrag auf Waffenbesitz mitunterschreiben müssen...... auch fand ich es im Hinblick auf Albbesitz total unverschämt, wer nicht Jäger und Sportschütze wird muss seine Waffen nach 5 Jahren abgeben. Seit 2006 sind 5 Jahre .......Also muss ja jetzt in Belgien einiges los sein.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
lukas-h Posted July 3, 2011 Share Posted July 3, 2011 Fand in Dokumenten schon heftig, dass alle Mitbwewohner deinen Antrag auf Waffenbesitz mitunterschreiben müssen...... Ich finde das ist eine sehr gute Regelung. Wer weiß schon besser als die Mitbewohner (Ehefrau, Lebensgefährtin, Kinder) ob einer "langsam am Rad dreht"? Hat ja genügend Fälle gegeben wo Waffenbesitzer in Lebensumstände kamen wo eine Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben war. Dafür müssen wir hier nicht zum "Idiotentest" auch fand ich es im Hinblick auf Albbesitz total unverschämt, wer nicht Jäger und Sportschütze wird muss seine Waffen nach 5 Jahren abgeben. Seit 2006 sind 5 Jahre .......Also muss ja jetzt in Belgien einiges los sein.... Das hat sich mittlerweile geändert! Hat ja bis 2008 gedauert ehe das Waffengesetz seine endgültige Fassung hatte. (hat eben einfach niemand seine Waffen angemeldet, schließlich haben wir eine starke Lobby und es wurde lange vor dem Verfassungsgericht geklagt) Zwar wird noch alle 5 Jahre die Zuverlässigkeit, Schießstandbesuche etc. überprüft, aber man muß keine Waffe mehr abgeben wenn man sich nicht strafbar gemacht hat. Lediglich Munition kann man dann nicht mehr kaufen oder besitzen, und hat dann die Waffe als Erinnerungs-Sammlungs- oder sonstiges Teil. Besser als eine "Erbenregelung" mit "Verhüterli" jedenfalls. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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