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IGNORED

Aufforderung zur Erbwaffenblockierung


Schnuffi

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Ende letzten Jahres bekam ein(e) Erbwaffenbesitzer(in) Post vom SB.

Anschreiben, Blablabla.

....nach §20 sind Erbwaffen zu blockieren....

Wenn sie von einer Blockierung absehen möchten, können die Waffen einem berechtigtem überlassen oder bei der Behörde zur Vernichtung abgeben.

Ich fordere sie bis zum xx.xx. auf, einen Nachweis zu erbringen, was mit den Waffen geschehen ist.

Auf diesem Wisch war keine Rechtsbehelfsbelehrung drauf und es stand nirgends das Wort "Bescheid"

Erbwaffenbesitzer(in) hat mit dem Hinweis, dass die Erben WBK viele Jahre vor in Kraft treten des Gesetzes ausgestellt wurde, Wiederspruch eingelegt.

2. Wisch vom SB.

Das Resümee von zwei Seiten mit vielen Worten war:

Ja, sie haben Recht, Erbwaffen die vor dem 01.04.2008 geerbt wurden, fallen nicht unter die Gesetzliche Blockierpflicht.

Aber der §20 ist allgemein zu sehen und die Waffen sind trozdem zu Blockieren.

Ausnahmsweise wird die Frist bis zum xx.xx. verlängert, bis dahin muß ein Nachweis über die Waffen erbracht werden.

Die Krönung in dem Schreiben war:

"Weil das 1. Schreiben kein Bescheid war, können sie auch kein Rechtsbehelf einlegen, deshalb werte ich Ihren

Wiederspruch als allgemeine Nachfrage zur Gesetzeslage"

Erbwaffenbesitzer(in) hat wieder Wiederspruch, aber ohne Begründung, eingelegt.

Der 2. Termin ist nun auch schon seit vielen Monaten verstrichen, und bis Dato kam vom SB nichts.

Schnuffi

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