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IGNORED

Internationaler Waffenversand bald ganz aus?


Fritzchen

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Liebeb Mitstreiter,

den beigefügten Text erhielt ich von einem guten Bekannten (Büchsenmacher) aus Österreich, der wiederum von einem Lieferanten aus Deutschland informiert wurde.

Dass die Post nicht so will, wie sie eigentlich sollte, ist bekannt. Warum aber nun auch Schrauben,Magazine u.ä. unter das Beförderungverbot fallen sollen, ist mir doch rätselhaft und bedenklich.

Der Text enthält nur den Hinweis auf die AGB der Post. das eigentliche Postschreiben, in dem die Sperre ab 12. Juli angekündigt wurde, habe ich weggelassen.

Hier der Text - ohne Namensangaben:

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Sehr geehrte Kollegen und Waffenrechtsfreunde,

anbei die neue AGB ab 1.7.2011 für den internationalen Postversand.

http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?id=1053&am...cat4=&mehr=

In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur wird die internationale Beförderung von Paketen, die Waffen, Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten, ausgeschlossen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Bundesnetzagentur zu überzeugen, dass Sie etwas beschieden hat, was einen Exportrückgang von mehreren Millionen Euro in der Privatwirtschaft bedeutet und dass es gar keine privatwirtschaftlichen Alternativen gibt?

Das Problem stellt sich wie folgt:

Die ehemaligen Staatsbetriebe haben die Pflicht ein flächendeckendes Netz für die postalische Versorgung der Bevölkerung zu unterhalten, den sogenannten Universaldienst. Der Universaldienst muss sicherstellen,

dass jeder Bewohner Postsendungen versenden und das dafür notwendige Porto kaufen kann.

Internationale Transporte von Waffen und wesentlicher Teile unterliegen der behördlichen Genehmigungspflicht.

Beim Versand in Drittstaaten müssen die Pakete zuvor dem Zoll mit der Genehmigung vorgeführt werden. Diese Pakete sind bereits durch die MRN des Zoll gekennzeichnet und per EDV-erfasst. Transporte innerhalb der EU benötigen eine Verbringungsgenehmigung bei Waffen und wesentlichen Teilen. Diese könnte auch aussen auf dem Paket angebracht werden.

Es spricht also nichts dagegen, dass die Post für diese Pakete einen Aufschlag zur Beförderung verlangt.

Den Postdienst einzustellen, ist jedoch m.E. ein widerrechtlicher Eingriff in die Individualrechte.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass Postpakete laut Weltpostvertrag besonders behandelt werden, d.h. es konnten bisher auch Länder per Post beliefert werden, zu denen die Fluglinien privatwirtschaftliche Waffentransporte generell ablehnen. D.h. es gibt ab 01.07.2011 überhaupt keine Möglichkeit mehr, diese Länder überhaupt zu beliefern.

Weiterhin steht die neue EU-Verordung zur Beratung, in der sämtliche Waffentransport per Luft- und Schiffsfrachten, die auf ihrem Weg UMGELADEN werden müssen, verboten werden sollen, somit nur Direktfrachten akzeptiert werden sollen. Dabei gibt es bisher keine Ausnahmen für "gute" Fluglinien wie Lufthansa oder "gute" Umlade-Länder wie die EU- und NATO-Staaten.

Alle diese Regelungen bezwecken entweder den generellen Willen zum Exportverbot für den individuellen, legalen Waffenverkauf oder zeugen vom Unwissen der Entscheider, denen nicht bewusst ist, welche Folgen ihre Bestimmungen haben.

Mit freundlichen Grüßen

******************************************************************

Tscha!

Fritzchen

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