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IGNORED

Reduzierpatrone für Sportschützen


Lüf

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Hallo Zusammen,

ich habe eventuell vor, mir für einen K31 zum Üben auf 25/50m eine Reduzierpatrone von 7,5x55 auf 7,65 Browning zuzulegen. Wird in der Schweiz vertrieben. Lothar Walther fertigt so eine Hülse in .308 aber eben nicht in 7,5x55. Daß das Ding wohl einen Deutschen Beschuss brauchen wird, ist mir klar. Die Frage ist aber, inwiefern eine Reduzierpatrone waffenrechtlich einem Wechselsystem gleichsteht, oder eben nicht. Muß/Soll eine solche Reduzierhülse in die WBK eingetragen werden und wenn nicht, wie komm ich an den Munitionserwerb?

Ich weiß, ich könnte mir jederzeit die Patronen selber laden, kein Problem. Nur, was mach ich, wenn ich mir die Munition erst mal vorab kaufen will? Da ich zwei K31 habe, einen auf die grüne WBK und einen auf die Neue Gelbe, macht es mir da auch nicht leichter, oder? Mir geht es auch nicht unbedingt darum, ob das Ganze Sinn macht. Bleilaborierungen nach H&N würden es wahrscheinlich auch tun, es geht da mehr um das Ausprobieren und Testen.

Danke für Eure Antworten

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Und wie erwirbst du dann Munition für die Reduzierpatrone?

Das könnte ein Problem sein, in meinem Fall war eine Waffe in dem Kaliber vorhanden. Entweder kauft man eine Reduzierpatrone in einem Kaliber wo man eine Erwerbsberechtigung hat oder man fragt seinen SB ob er einem einen Munitionserwerbsschein für das gewünschte Kaliber ausstellt oder die Reduzierpatrone mit Munitionserwerb (obwohl es nicht nötig ist) auf der WBK einträgt, als letzte Möglichkeit bietet sich noch an die Patronen selbst zu laden ( wenn es keine Randfeuerpatrone ist.) :huh:

Wolfgang :bb1:

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Ich habe eben mit meinem SB telefoniert und er hat die Aussage bestätigt:

, das Teil braucht nicht eingetragen werden.

weil kein relevantes Waffenteil!

... oder man fragt seinen SB ob er einem einen Munitionserwerbsschein für das gewünschte Kaliber ausstellt oder die Reduzierpatrone mit Munitionserwerb (obwohl es nicht nötig ist) auf der WBK einträgt,..

Wäre bei meiner Behörde mit einem Dreizeiler problemlos möglich!

ich rede mal mit meiner Sachbearbeiterin!

:gutidee:

Gruß,

Michael

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Ich habe eben mit meinem SB telefoniert und er hat die Aussage bestätigt...

weil kein relevantes Waffenteil!

Gnarf!

Das Ergebnis mag korrekt sein, aber die Begründung ist natürlich totale Grütze.

Dein Einsatz ist bzw. beinhaltet ein Patronenlager und stellt damit freilich ein "relevantes Waffenteil" dar, um mich einmal dieser etwas schiefen Terminologie zu bemächtigen.

Eintragungspflichtig ist der Einsatz deswegen nicht, weil das die Anlage 2 zum WaffG in Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 mit Nr. 2a. so besagt.

Dass dem Gesetzgeber bewusst ist, dass es sich sehr wohl um ein "wesentliches Teil einer Schusswaffe" handelt, sagt schon der Zusatz

... für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind
- genauso, wie dies auf den Umstand hindeutet, dass man nicht einfach Einsätze für alle möglichen, aber de fakto gar nicht auf der eigenen WBK eingetragenen Waffen, querbeet einfach so erwerben kann.

In dem Fall wird mit der Begründug des SBs zwar im Ergebnis niemandem geschadet, auf die selbe Art und Weise aber drücken sich diese Leuchten des Waffenrechts für gewöhnlich irgendeinen Quark aus den Rippen, wenn es darum geht, irgendetwas abzulehnen.

Wenn man schon eine Begründung verlautbart, sollte diese zumindest auch korrekt sein.

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