dkp3011 Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Zur Info: VG Freiburg (Breisgau) zu Gebühren der Kontrolle "Das VG Freiburg hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für eine verdachtsunabhängige Kontrolle in der Wohnung eines Waffenbesitzers zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen zulässig ist." "Die Gebührenfestsetzung erweise sich auch im Übrigen voraussichtlich als rechtmäßig. Die Stadt erhebe nach ihrer Verwaltungsgebührensatzung Gebühren für öffentliche Leistungen, die sie im Interesse Einzelner vornehme. Gebührenpflichtig sei nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführe, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolge." Link zu Juris Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Und hier: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3236...ersetzt_werden/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
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