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IGNORED

Export 32 S&W lon Hülsen nach Frankreich


andyost

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Anfrage über egun zum Versand meiner dort angebotenen Hülsen Kal. 32 S&W long (abgeschossen: ohne Zünder, Pulver, Geschoss) nach Frankreich.

Der Export aus Deutschland ist bei Hülsen ja unproblematisch, aber wie sieht es mit dem Import nach Frankreich aus?

Braucht der Erwerber dort eine Erwerbs-/Importgenehmigung für die Hülsen?

Schon mal vielen Dank für die Antworten

Grüße Andy

Geschrieben
Hallo,

ich habe eine Anfrage über egun zum Versand meiner dort angebotenen Hülsen Kal. 32 S&W long (abgeschossen: ohne Zünder, Pulver, Geschoss) nach Frankreich.

Der Export aus Deutschland ist bei Hülsen ja unproblematisch, aber wie sieht es mit dem Import nach Frankreich aus?

Braucht der Erwerber dort eine Erwerbs-/Importgenehmigung für die Hülsen?

Schon mal vielen Dank für die Antworten

Grüße Andy

In Frankreich werden "waffenrechtlich" Huelsen wie Patronen behandelt !!!

D. h. in diesem Fall ist das in etwa so als ob Du Patronen im Kaliber .32 S&W nach Frankreich sendest .

Hast Du eine entsprechende Genehmigung fuer den Versand nach Frankreich ???

Gruss

G.Elser

Geschrieben

Grundsätzlich hat er recht. Der Empfänger benötigt nach französischem Recht eine französische Verbringungsgenehmigung, die er allerdings kostenlos vom Zoll Kommissariat in Paris bekommt, soweit er für das Kurzwaffenkaliber eine WBK hat. Hülsen und Geschosse unterliegen dort den gleichen Bestimmungen wie Munition, nur dass man dafür ggf. keine Mengenbegrenzung wie bei Kurzwaffenmunition hat. Der deutsche Exporteur bräuchte allerdings nichts weiter und hat wohl meines Wissens nach auch kein Problem die da rüber zu schicken. Ob es jemand kontrolliert, ist schwer zu sagen, der Empfänger sollte aber besser im Besitz dieser Papiere sein. Für Kurzwaffenkaliber und Langwaffenkalibern soweit diese in Militärkalibern sind (308, 223 usw.), wird auch für die Hülsen offiziell eine WBK mit Munitionserwerbsberechtigung benötigt (was aber alle WBKs haben), für zivile Langwaffenkaliber reicht die Mitgliedskarte im Schützenverband bzw. der Jagdschein, aber zur Einfuhr immer theoretisch mit Verbringungsgenehmigung. Für Geschosse ist es eigentlich das selbe, wobei dort die Kaliberzweckbestimmung das Maß der Dinge ist.

Gruß

Makalu

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