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IGNORED

Waffen übernehmen von Bekannten


USA_Urlauber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ein bekannter möchte mir und meiner Frau seine Waffen überlassen.

Wir haben beide je eine grüne WBK und eine gelbe WBK.

Das wir dann uns das jeweilige Bedürfnis bescheinigen lassen müssen ist soweit auch klar.

Mir geht es hauptsächlich jetzt um die kurzfristige begrenzte Überlassung.

Kann er uns (natürlich schriftl. festgehalten) die Waffen für die 4 Wochen kurzzeitig überlassen obwohl wir keinen entsprechenden (vor) Eintrag in der WBK haben.

Ich habe eine 9mm Pistole in der WBK und meine Frau eine 22.lfb.

Bei den Waffen zur Überlassung Hadelt es sich um eine 9mm mit 22.lfb Wechsellauf und ein G3 Klon in 308.

Wir würden es gern so machen, dass wir die Waffen nehmen bei uns "einlagern" (bis zu vier Wochen sind ja wohl möglich) und ggf. auch mal auf dem Schießstand benutzen.

Nebenher würden wir dann die Bedürfnisse beantragen und uns den Voreintrag in der grünen WBK holen.

Ist das so i.O. oder darf man dies nicht?

Wenn nicht welche Vorgehensweise?

Ist das Bedüfnis für die 308 beim WSV1850/ DSB zu bekommen oder müsste ich Mitglied im BDMP werden?

Geschrieben

Du kannst auf jeden Fall einer berechtigten Person eine Schusswaffe für 4 Wochen mit Formular überlassen. Oder eben dauerhaft mit Anmeldung beim zuständigen Amt innerhalb von zwei Wochen. Man braucht keinen Voreintrag o.ä. um die Waffen ausleihen zu dürfen. Als WBK Inhaber bist du berechtigt, etwas auszuleihen. Soweit ich weiss, muss die Art der WBK aber entsprechend sein. Soll heissen, ein HA darfst du nicht ausleihen, wenn du nur eine gelbe WBK hast. Da bin ich aber wie gesagt nicht sicher.

Gast solideogloria
Geschrieben

Hallo Urlauber, das ist grundsätzlich erst mal so in Ordnung. Vier Wochen sind OK für einen Leihzeitraum in dem auch mit den Waffen geschossen werden darf. Danach MÜSSEN die Waffen an den Besitzer zurückgegeben werden. Eine andere Lösung ist die vorübergehende sichere Aufbewahrung. Hier sind, schriftlich vereinbart, deutlich längere Zeiträume möglich, jedoch darf die Waffe eben nur aufbewahrt werden.

Bei dem Bedürfnis kann ich dir leider nicht weiterhelfen, nur soviel, wenn du Mitglied in einem anderen Verband wirst, dann kannst du dort in aller Regel nicht sofort ein Bedürfnis benatragen, bzw. wirst es nicht genehmigt bekommen. Hier sind unterschiedliche Wartezeiten üblich.

Geschrieben
Ist das Bedüfnis für die 308 beim WSV1850/ DSB zu bekommen oder müsste ich Mitglied im BDMP werden?

B-Liste der Sportordnung des WSV.

gruß alzi

Geschrieben

Nee einen bestimten Grund hat es nicht, warum ich das nicht mit dem LRA bespreche.

Aber die kennen sich auch nicht in allen Fällen aus und ich bin der Typ der sich erstmal

vorher informiert damit ich zumindest eine "Grund" Ahnung habe.

Ich hatte schon Fälle (nicht im Waffenrecht) da hab ich falsche Auskünfte bekommen.

So hab ich jetzt mal einen Grundüberblick und kann gezielt nachfragen, dass hilft schon öfters.

Geschrieben
Nee einen bestimten Grund hat es nicht, warum ich das nicht mit dem LRA bespreche.

Aber die kennen sich auch nicht in allen Fällen aus und ich bin der Typ der sich erstmal

vorher informiert damit ich zumindest eine "Grund" Ahnung habe.

Ich habe eine Waffe in unbegrenzter Verwahrung, der Eigentümer hat zur Zeit keinen benutzbaren Tresor, ich habe mit dem Waffenamt des Eigentümers eine unbegrenzte Verwahrung telefonisch abgesprochen, habe dem Amt meine Tresorklassen und Daten angeben müssen, nach Zustimmung schriftlich an beide Waffenämter den genauen Sachverhalt (Übernahme, unbegrenzte Verwahrung, Information beider Ämter bei Rückgabe) geschickt und gut is.

In dem Fall waren beide Ämter von der Sorte, dass sie zufrieden sind mit Lösungen, bei denen sie sich auf die möglichst sichere Unterbringung verlassen können. Muss nicht sein, dass das immer so ist oder jedes zustimmt.

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