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IGNORED

Ablauf Regelüberprüfung / Bedürfnisnachweis


thosbi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebes Forum

Habe heute von meinem neuen SB der Waffenbehörde Post bekommen und hätte zu dem Vorgang so die ein oder andere Frage:

Da ich keine Möglichkkeit habe das Schreiben einzuscannem tippe ich es mal ab.

Bedürfnisnachweis gem. § 4 Abs. 4 Waffengesetz Datum: 24.01.2011

Sehr geehrter Herr ....,

im Rahmen einer Regelüberprüfung habe ich festgestellt, dass in Ih-

rem Fall kein aktueller Nachweis über das Fortbestehen eines waffen-

rechtlichen Bedürfnisses zum Besitz von Schusswaffen in der Eigen-

schaft als Sportschütze vorliegt. Um überprüfen zu können, ob bei

Ihnen weiterhin die Voraussetzungen zum Besitz von Sportwaffen vor-

liegen (Bedürfnis), bitte ich mir das Fortbestehen des Bedürfnisses

schriftlich nachzuweisen.

Nach § 4 Abs 1 Ziff. 4 Waffengesetz ist die Erteilung einer waffen-

rechtlichen Erlaubnis an das Bestehen eines entsprechenden Bedürf-

nisses gekoppelt. Nach Abs. 4 dieser Vorschrift hat die zuständige

Behörde grundsätzlich 3 Jahre nach Erteilung der Erlaubnis das Fort-

bestehen dieses Bedürfnisses zu überprüfen. Auch im weiteren zeitli-

chen Verlauf wird der Waffenbehörde die Möglichkeit eingeräumt, das

Fortbestehen zu prüfen (§ 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG).

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn eine Bescheini-

gung eines Schießsportvereines vorgelegt wird, aus der hervorgeht,

dass Sie in den letzten 12 Monaten regelmäßig den Schießsport be-

trieben haben. Dieser Schießsportverein muss einem Schießsportver-

band i. S. d. § 15 Abs. 1 Waffengesetz angehören. Weiterhin muss

hinsichtlich der von Ihnen geführten Kaliber dort die Möglichkeit beste-

hen, Übungsschießen durchzuführen.

Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit, bis zum 21.02.2011 einen aktuellen

Nachweis über ihre Schießsportaktivitäten vorzulegen. Gleichzeitig

weise ich Sie darauf hin, dass Sie im Rahmen Ihrer Pflichten als Waf-

fenbesitzer zur Mitwirkung verpflichtet sind ( § 45 Abs. 4 Satz 1 Waf-

fengesetz).

Für telefonische Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

neuer SB

Meine Daten:

Mitglied im BDMP und im WSB

WBK grün und gelb seit Okt 2006

Waffenbestand: 1 x Selbstladepistole 9mm mit WS 22 lfb

1 x Selbstladebüchse 223 (eingetragen bzw. Erwerb Dez/2008!!!!)

1 x Repetierbüchse 308

1 x Repetierbüchse 8 x57 IS ( Erwerb 01.03.2010 )

Für alle Waffen gibt es im BDMP entsprechende Disziplinen!

Jetzt meine Fragen:

Das ich die entsprechende Bescheinigung über regelmäßiges Schießen vorlegen muß

ist mir schon klar. Warum kommt jetzt ( nach über 4 Jahren WBK-Besitz ) die Regelüberprüfung?

Ich komme rechnerisch einfach auf keine 3 Jahre.

Wie weise ich die Möglichkeit nach, das ich mit meinen Waffen / Kalibern Übungsschießen durchführen kann?

Ist das Verlangen einen solchen Nachweises überhaupt rechtlich zulässig? Ich könnte ja auch theoretisch über

meinen Verband eine Waffe beantragen, die ich bei uns auf dem Schießstand a.G. des Kalibers bzw. der Geschoss-

energie nicht schießen darf. ( Ist aber bei mir nicht der Fall ! )

Ist eine Regelüberprüfung in NRW gebührenpflichtig?

Reicht eine erneute / neue Befürwortung von meinem Verband für eine weitere Kurzwaffe aus um den "Wissensdurst"

meiner Behörde zu stillen? ( Die Angaben die ich beim Verband für eine weitere Kurzwaffe machen muss sind ja fast identisch )

Fragen über Fragen :confused:

Gruß

Thosbi

Geschrieben

Der Verein bescheinigt dir, daß du aktives Mitglied im Verein bist, der in einem anerkannten Verband (BDMP) ist.

Weiterhin bestätigt der Verein, daß es geregelte Möglichkeiten gibt, die von dir besessenen Kaliber zu schießen.

Und sei doch froh, daß die erst nach 4 Jahren kommen.

Gebühren - wahrscheinlich. Gab da doch letztens ein Urteil dazu.

Reicht eine erneute / neue Befürwortung von meinem Verband für eine weitere Kurzwaffe aus um den "Wissensdurst"

meiner Behörde zu stillen? ( Die Angaben die ich beim Verband für eine weitere Kurzwaffe machen muss sind ja fast identisch )

Das dürfte eine gute Möglichkeit sein. L:öblich, löblich!

Im übrigen reicht für den geregelten Trainingsbetrieb ein kleiner "Vertrag" deines Vereines mit einem anderen, daß ihr zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Standes (Nicht vergessen: Angabe der erlaubten Waffenarten, Kaliber, Joule-Begrenzungen und Stand-Längen) schießen dürft und daß ihr den jeweils gültigen Gastbeitrag dafür leistet. Kopie dieses Schriebes an den Dachverband.

Geschrieben

Hallo,

Die Mitgliedschaft kannst Du über die Dir sicherlich vorliegenden Ausweise nachweisen, Dein Training über deine Schiesskladde, die du ja wohl zumindest für den BDMP führen solltest und Deine Wettkämpfe über Urkunden oder wenn du noch weiter hinten im Feld kämpfst, über die in der Regel auch im Internet verfügbaren Ergebnislisten der Meisterschaften deiner Verbände. Damit sollten alle Fragen Deiner Behörde mit "Bordmitteln" zu beantworten sein.

Gruß

Frank

PS: Zum Thema "Ist eine Übungsschießen mit allen Waffen, aller Kaliber usw. erforderlich" die SuFu benutzen, dass ist schon ausreichend diskutiert worden.

Geschrieben
Ist eine Regelüberprüfung in NRW gebührenpflichtig?

...

Reicht eine erneute / neue Befürwortung von meinem Verband für eine weitere Kurzwaffe aus um den "Wissensdurst"

meiner Behörde zu stillen?

War bei mir in NRW für meine Behörde vor wenigen Wochen ausreichend. Es wurde keine Gebühr berechnet.

Geschrieben

Wenn Du eh ne neue Waffe haben willst, ist das zumindest beim BDS (mein Verband) hinsichtlich der Angaben deckungsgleich. Du müsstest nur aufpassen, dass die verlangten Inhalte auch in der BEDÜRFNISBESCHEINIGUNG selbst zum Ausdruck kommen. Das muss nicht der Fall sein. Wenn da nur steht: "Wir bescheinigen das Bedürfnis für ... " sagt dir Dein SB vielleicht, ein neuer Antrag sei nun genau nicht, was er verlangt habe. Er kann ja auch selbst wiederum nicht prüfen, ob die Angaben, die er bescheinigt haben will, im Prüfverfahren des Verbandes komplett enthalten sind und auch immer vom Verband einzeln nachgeprüft worden sind. Er braucht in der Akte nen Schrieb, wo das drinsteht, was er Dir abverlangt hat, nicht nen neuen Bedürfnisantrag. Dann kann er erleichtert aufatmen, wenn du übermorgen Amok läufst und alle Schuld daran von sich weisen ...

Warum also denkst Du so weit um die Ecke ?

Setz das Schreiben vom Text her so auf, wie er es haben will, dann setzt dein Verein da Stempel und Unterschrift drunter und gut is ... (immer vorausgesetzt, dass Du wirklich geschossen hast :huh: ?)

Gruß,

Coltfan

PS:

Da ich erst seit 2009 WBK-Inhaber bin, führ ich einfach mein Schiessbuch weiter, das ich seit 2007 führe und für die WBK-Anträge vorgelegt habe. So alle paar Monate kommen dann bei Gelegenheit die Unterschriften nach Schießkladde, bzw. gem. der Termine da drunter. Da ich auch so gut wie immer da bin, ist das kein Problem. Für weitere Bedürfnisanträge habe ich dann auch gleich immer den Nachweis parat und in Verbindung mit Vereinsstempel und Unterschrift sollte das bei meiner Dreijahresprüfung auch reichen. Dass ich geschossen habe, setzt in diesem Fall ja zwingend das Vorhandensein eines dafür geeigneten Schiessstandes voraus. Dann muss man sich auch nicht so viele quere Gedanken machen.

Gast Einzellader
Geschrieben

Ein Schützenkamerad hatte auch erst vier Jahre nach Erstausstellung der WBK die Bedürfniswiederholungsprüfung.

Vielleicht schlicht deshalb, weil die Behörde es aufgrund der Auslastung mit anderen Themen nicht schon nach drei Jahren geschafft hat.

In meinem BDS-Landesverband läuft es so: Es gibt ein vorgefertigtes Formular, das man ausfüllt und an den Landesverband schickt. Auf dem Formular muss der Verein bestätigen, dass man in den letzten drei Jahren regelmäßig am Schießsport teilgenommen hat. Zusätzlich muss man dem Antragsformular einen Auszug aus dem persönlichen Schießbuch zur Prüfung durch den Verband mit beilegen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt man vom Verband die Bescheinigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses, die man dann bei der Behörde einreicht.

Edit:

Habe mir besagtes Formular gerade angeschaut.

Hier muss der Verein auch bestätigen, dass die Teilnahme am Sportschießen entweder auf einer eigenen oder angemieteten Anlage stattgefunden hat.

Wenn man bestimmte Disziplinen in einem Fremdverein schießt, kann dieser eventuell eine Bestätigung ausstellen oder man führt den Nachweis über die Stempel des entsprechenden Vereins im persönlichen Schießbuch.

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