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IGNORED

Waffengesetz...lest und lernet daraus...!


BFPierce

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Geschrieben

Ich verkaufte über die Plattform im Internet, deren Namen nicht genannt werden braucht, einen auf Jagdschein und in meinem Besitz einer auf Grüner WBK eingetragenen Basiswaffe im Kal. 12/70 besessenen, nicht eingetragenen Einstecklauf im Kal. .22 Magnum an eine erwerbsberechtige Person (WBK mit ebenfalls eingetragener Basiswaffe im Kal. 12/70).

Wie wir alle hoffentlich wissen, müssen Einsteckläufe auch nach dem neuen Waffengesetz, bei vorhandener Basiswaffe, nicht eingetragen werden !!!

Hier der dazu gehörige Passus im Gesetz:

„Wechsel- und Austauschläufe, Wechseltrommeln (Anlage 2, Abschnitt 2, UnterA 2 Nr.

2) sind zwar weiterhin frei erwerbbar, aber nunmehr eintragungspflichtig. Für Einsteckläufe

und Einsätze zum Verschießen von Munition kleinerer Abmessung (Nr. 2a) bleibt es bei der

bisherigen Regelung: frei erwerbbar, keine Eintragungspflicht“

Nun ist jedoch der Erwerber ein Sportschütze mit gelblich anmutender Waffenbesitzkarte, welcher den E-Lauf aufgrund der benötigten Mun.-Erwerbsberechtigung eintragen lassen will.....

Oh, die liebe Sachbearbeiterin fragt nach PTB-Kennung auf dem Läufchen...

Sie fragt nach meiner WBK....(wo das Läufchen in Ermangelung gesetzlicher Notwendigkeit niemals drinnen stand)....

Nach meinem Jagdschein....

Überhaupt nach meiner Berechtigung, das Läufchen besessen zu haben.....

In völliger Verwirrung bar dieser Fragestellungen an mich und in der Angst, vielleicht doch eine Gesetzesnovelle verpaßt zu haben und in schierer Panik rufe ich das FWR an und spreche mit Herrn Göpper....., welcher mich zu beruhigen weiss....

"Alles gut", spricht der rechtlich Kundige zu mir und mein Blutdruck sinkt wieder....

Ich alles aus dem Gesetzestexte in eine eMail gepackt, in Kopie an meine SBine gesendet und die Dame des "gegnerischen Amtes" in die notwendige, waffenrechtliche Kenntnis gesetzt....

Eben kam die eMail...

Alles gut, man danke mir für die Unterstützung bei der Klärung der offenen Fragestellung.

Man habe mit dem PD "xy" gesprochen und es sei so, wie von mir beschrieben...

Leute, das Waffengesetz ist einfach zu kompliziert !

Obwohl es doch soooooo einfach ist !!!

Da kommt man als selbst als Fachkundiger nochmal ins Grübeln, insbesondere wenn man sich doch eigentlich sicher war und ein SB das einfach so in Frage stellt....

BFP

Geschrieben

Kenne ich.

Ich komm an. Sag zum SB ich hätte eine SLB gekauft. Antwort: "NEIIIIIIINNN!! DAS DÜRFEN SIE DOCH NICHT!!"

Man merke: Kaufen ist nicht gleich erwerben nach WaffG...

Diskussionen, wo nun eine VRF hingehört spare ich mir hier mal... ^^

Geschrieben

War ja vielleicht auch nur der übliche Routinereflex der SB bei der SBearbeitung:

Wo kam es her, wo geht es hin ... insofern hat die Behörde ja ggf. noch ein Interesse daran, ob der Vorbesitzer den Einstecklauf auch legal hatte, also im Besitz einer WBK für eine Basiswaffe ist, wieso bist Du also panisch geworden, wenn ja alle WBK´s vorhanden waren ? Eine unziemliche Frage hat sie doch nach Deiner Schilderung eigentlich nicht gestellt.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Hallo Coltfan,

um ehrlich zu sein, die Frage der SBine nach einer PTB-Zulassung (...und ja, ich weiss.... !) hat mich völlig verwirrt !

Natürlich hat so ein Läufchen eine Seriennummer und die Kaliberangabe sowie den Hersteller drauf stehen, aber PTB ???

Sie hat das wohl mit der PTB-Zulassung für Reduzierstücke in einen Topf geworfen und ich war von dieser Frage völlig überrumpelt.

Nun, man denkt ja immer "weiter" und ich war mir beim Verkauf sicher, mich korrekt verhalten zu haben (was sich ja auch bestätigt hat), jedoch kam meine Unsicherheit einfach durch diese unerwartete Nachfrage nach meiner WBK, dem Jagdschein etc, da ich ja wußte, das es nicht eingetragen werden muss.

Nun, die Dame, meine Behörde, der Käufer des Teils und ich....

Alle sind wir zufrieden und gut !

Wollte das nur zur Kenntnis geben !

So Mods,

jetzt möge man den Thread schließen !

Danke !

BFP

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