Zum Inhalt springen
IGNORED

Graue WBK / Gemeinsamme Aufbewahrung


TheNoob

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich habe eine Frage, nachdem bei mir ein Umzug ansteht wollte, ich meine beiden Langwaffen bis zum Ende des Umzugs bei meinen Vater unterstellen der inhaber einer alten grüne WBK (so ca. 1974) ist, für damals noch "frei" erhältliche Sammler Waffen . Ist das OK oder sollte ich einen Kollegen deswegen besser Ansprechen? Zugriff auf Munition währe nicht verhanden.

Danke Im Voraus

TheNoob

Geschrieben

Richtig. Vorübergehende Fremdverwahrung ist unter Berechtigten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG möglich.

Der Verwahrer muss gemäß § 38 Nr.1e WaffG einen Beleg fertigen, aus welchem der Überlasser, das Überlassungdatum und das voraussichtliche Verwahrungsende hervorgehen müssen. Im Internet gibt es hierzu diverse Vordrucke.

Ein feiner Zug ist es auch, den Sachverhalt der Waffenbehörde mitzuteilen, damit diese auch darüber im Bilde ist, wo sich die Waffen befinden und vor allem wie sie dort verwahrt werden.

Frage an den Threadstarter: was verstehst Du unter graue WBK ?

Geschrieben
Die ursprünglich (hell)grüne Farbe ist nach 36 Jahren ausgeblichen?????

Gude....

Könnte sich um eine frühere WBK "für Waffensammler und Sachverständige" handeln. Hatte neulich so eine mal in der Hand, die war auch grau und hatte den genialen Zusatz "für Waffen aller Art" darauf stehen. Ein bissl neidisch war Ich schon.... <_<

Gruß

Turrican

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.