Zum Inhalt springen
IGNORED

Begriff Erwerb


Liebertee

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

was ist denn an dem Begriff unverständlich? Hol mal etwas weiter aus.

Geschrieben
was ist denn an dem Begriff unverständlich? Hol mal etwas weiter aus.

Meines Wissens nach gab es im alten Waffengesetz eine konkrete Beschreibung der Bedeutung des Begriffes, die Geschichte mit der " tatsächlichen Gewalt " eben.

Gibts den Passus so auch im neuen und wenn ja, wo?

Geschrieben

4.1 Unter Erwerben ist die Erlangung der tatsächlichen Gewalt zu verstehen, d.h. die Möglichkeit, über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen. Entsprechendes gilt für das Überlassen. Nach dieser Definition ist unter Erwerben und Überlassen nicht das schuldrechtliche Rechtsgeschäft ( Kaufvertrag, Schenkungsvertrag) zu verstehen; es kommt ferner nicht darauf an, ob das Eigentum an dem Gegenstand auf einen anderen übergeht. Für die Annahme des

Erwerbens oder Überlassens ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft nicht erforderlich; es genügt die Erlangung der tatsächlichen Gewalt, z.B. im Wege der Erbfolge oder durch Fund.

Nach den Umständen des Einzelfalles können auch mehrere Personen zusammen die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand ausüben, z.B. Eheleute. Auf § 4 Abs. 3 WaffG wird hingewiesen. Die tatsächliche Gewalt setzt einen Herrschaftswillen und damit Kenntnis vom Entstehen der Sachherrschaft voraus. Die tatsächliche Gewalt erfordert nicht die Anwesenheit des Inhabers; so bleiben z.B. Waffen, die in einer Wohnung eingeschlossen sind, in der tatsächlichen Gewalt des abwesenden Inhabers. Über verlorene Gegenstände übt der bisherige Inhaber nicht mehr die tatsächliche Gewalt aus.

Gruß JM

Geschrieben

Gesetzlich wasserdicht? Da hilft oft der Blick ins entsprechende Gesetz...

Hier:

WaffG Anlage 1, Abschnitt 2:

"Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,"

Kleiner Tipp am Rande: hier gibt es die wesentlichen Gesetze und Verordnungen online, gratis und in pdf-Format. Genau da habe ich obiges Zitat auch her.

Gruß,

grayson

Geschrieben
So zu lesen im Fragenkatalog der Sachkundeprüfung

Hallo blauweiss,

diese Quelle hätte ich aber vermieden - sie enthält auch heute noch etliche Fehler.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Dann sollten die mal dem BVA gemeldet werden. Auf Anhieb sind mir nur zwei Fehler geläufig, hab mich aber auch nie intensiv damit beschäftigt.

Hallo SBine,

habe mir vor Jahren die Mühe gemacht und die erste Version überarbeitet und auf 72 Fehler hingewiesen.

Die folgende Version war noch immer mit Fehlern behaftet. Daher bin ich nicht bereit, mir nochmals die Ärmel aufzurollen

(zumal ich noch andere Verpflichtungen habe wie Dir ja bekannt ist).

Losgelöst hiervon wünsche ich Dir besinnliche Weihnachtstage und einen guten Übergang ins Jahr 2011.

Liebe Grüße

Pirol 2

Geschrieben

Ja, in der 2006er-Fassung waren immens viel Fehler drin. Das stimmt. Die von 2010 sah für mich auf den ersten Blick recht ordentlich aus. Zu Ziff. 3.17 müsste z.B. Antwort A UND C Lösung sein.

Auch Dir Alles Gute und rutsch gut rüber nach 2011

Grüssle

SBine

:angel:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.