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IGNORED

PTBS und waffenrechtliche Zuverlässigkeit


Zeuss

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Im Bekanntenkreis kam neulich die Fragestellung auf, ob es eigentlich schon irgendwo Präzedenzfälle o. ä. gibt, die auf eine grundsätzliche Handhabung der Waffenbehörden hinsichtlich der Bewertung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeiten bei Patienten mit posttraumatischem Streßsyndrom gibt? Wenn man die Statistiken anderer Nationen auch nur in Ansätzen auf Deutschland extrapoliert und unterstellt, daß ein nicht unerheblicher Anteil der Soldaten Sportschütze und/oder Jäger ist, wird es eine Menge Fälle geben, in denen es da zu Problemen kommen könnte.

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...wird es eine Menge Fälle geben, in denen es da zu Problemen kommen könnte.

Hallo Zeuss,

wenn es solche Fälle geben sollte, werden die wohl kaum hier breitgetreten werden.

Selbst bei "glasklarer" Diagnose (wenn es so etwas denn gibt)

ist das erstmal nur ein Thema zwischen dem Betroffenen und seinem Arzt,

dann nachrangig zwischen dem Betroffenen und seiner Behörde.

Und selbst das nur bei Beantragung einer Erwerbserlaubnis oder "Kenntniserlangung" der Behörde.

In Niederschsen wird bei Neuanträgen nach psychischen Erkrankungen oder Debilität gefragt.

Ansonsten kann/darf die Behörde nicht von sich aus aktiv werden, wie z..b nachfragen

"Sie waren doch in Afghanistan, alles gut überstanden, keine Albträume, Schweissausbrüche oder dergleichen ?" :gaga:

Pickett

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wenn es solche Fälle geben sollte, werden die wohl kaum hier breitgetreten werden.

ist das erstmal nur ein Thema zwischen dem Betroffenen und seinem Arzt,

Und selbst das nur bei Beantragung einer Erwerbserlaubnis oder "Kenntniserlangung" der Behörde.

Es geht überhaupt nicht darum, hier irgendjemandem auf die Füße treten zu wollen. Ich sehe das Problem aber kommen, und denke, daß eine Vogel-Strauß-Taktik nicht weiterhilft. Die geäußerte Frage im Bekanntenkreis war konkret: "Wenn eine PTBS bei mir diagnostiziert wird, ich deswegen Versorgungsansprüche erhalte und die Diagnose somit im Behördenapparat mehr oder weniger eingegeben ist, die Waffenbehörde das auf den Tisch kriegt (Stichwort: Vernetzung) und dann erstmal pauschal die Unzuverlässigkeit unterstellt, darf ich dann mein Revier aufgeben, meine Jagdwaffen abgeben und mein Hobby jahrelang nicht mehr betreiben, bis ich auf dem Rechtsweg eine Klärung erzielt habe?"

Ich denke, daß dieser Punkt etwas hat. Inhaltlich kann und will ich das nicht werten, und ob eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährdet ist oder nicht, hängt natürlich immer vom Krankheitsbild ab, der Ausprägung, den spezifischen Symptomen, der Person selber etc., ist also letztlich durch ein psychiatrisches Fachgutachten zu klären und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Bedenken, die geäußert worden sind, kann ich aber verstehen: Der übliche Generalverdacht und mühsames Freistrampeln des Einzelnen. Deswegen die Frage, ob irgendwo jemand schon mal mitbekommen hat, ob entsprechende Vorgänge irgendwo existieren. Wenn das nicht der Fall ist, ist meine Frage doch auch schon beantwortet.

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Nur zum besseren Verständnis:

P T B S = Posttraumatische Belastungsstörung

Häufiger Verwechslungsgrund ist der engl. Begriff PTSD - "to stress" (belasten). Das Syndrom hat nichts mit Stress zu tun.

Eine Verbreitung des medizinischen Befundes ist nicht zulässig. Eine Vernetzung zwischen Verwaltungsbehörden und dem Arzt oder den Versorgungsbezügen gibt es nicht.

greetz

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Bei Befunden hast Du selbstverständlich Recht. Eng wird es dort, wo Versorgungsvorgänge stattfinden (Wehrdienstbeschädigung etc.). Dort wird sehr wohl die Diagnose außerhalb der üblichen Arztkanäle transportiert. Quervernetzungen verschiedener Behörden in dieser Richtung gibt es nicht, aber ich mag nicht ausschließen, daß so etwas kommen könnte(Stichwort: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Davon abgesehen ist das Problem ja aber spätestens bei einem Neuantrag auf irgendetwas akut, wenn die Formulare Fragen nach psychiatrischen Erkrankungen enthalten. Und das tun sie durchaus.

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Die Waffenbehörde bekommt nichts zu deinen Bezügen zu sehen. Selbst wenn, wäre diese Information wertlos. Der Grund der WDB erscheint nicht i.Zhg. mit den Bezügen. Kann genauso Rückenleiden oder n abgerissenes Bein sein.

Es gibt auch bei einer WDB keine Übermittlung des Arztes an die WBV. Du selbst stellst den Antrag und reichst begründende Unterlagen ein (oder stimmst der Anforderung zu).

Die Angaben in Formularen der Waffenbehörden sind Eigenauskunft. Sollte jemand einschlägige Probleme haben, werden die Waffen zurecht eingezogen. Machst du falsche Angaben, kann dies ein nachträglicher Versagungsgrund sein und die WBK kann wiederrufen werden. Aber auch so findet keine Auskunft über Arztsachen statt. Die musst du alle selbst beibringen.

greetz

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