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IGNORED

Waffensteuer


Hansmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Natürlich Mittwoch Schuligung

Aber es steht Trotzdem geschrieben

3.21 Waffensteuer 40.000 € Verwaltungsaufwand etwa 1/2 Kraft entspr. 25.000 €

bei 100 € pro "privater Waffe"

ca 1.800 Waffen (incl. Schützen) abzügl. Vorauss. 50 % wegen Rückgabe der Waffen aufgrund Steuer; bei Befreiung

der Schützen nur noch etwa 50 private Waffenbesitzer

Einzelheiten sind rechtlich noch zu klären, insbes. Datenschutz

Geschrieben

Du gehst hin? Dann nimm bitte das von Seiten FWR mit initiierten Rechtsgutachten mit. Das dürfte die Damen und Herren Stadtverordnete nicht kalt lassen wenn Sie bewusst und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen und somit Klagen der Betroffenen billigend in Kauf nehmen wollen.

Geschrieben
Einzelheiten sind rechtlich noch zu klären, insbes. Datenschutz

Richtig. Denn die Daten müssen sie irgendwoher bekommen - und wenn sie nicht selber die Genehmigungsbehörde sind, sieht das IMHO ganz mau aus.

Dann hoffe ich, daß es Klagen hagelt, daß ihnen Hören und Sehen vergeht.

Geschrieben

http://www.wiesloch.de/servlet/PB/show/2885097/V2010-189_Anlage.pdf

Seite 3 Zeile 8

Zum Raussuchen der Kontakte habe ich momentan keine Zeit. Dafür aber hier die Seiten der Wieslocher Parteien:

Die Stadtverwaltung: info@wiesloch.de

Die lokalen Seiten der Wieslocher Parteien:

http://www.cdu-wiesloch.de/index.php?cat=stadtratsfraktion

http://www.fdp-wiesloch.de/html/personen.htm

http://www.spd-wiesloch.de/index.php?menu=1

http://www.gruene-wiesloch.de/

http://www.frauenliste.de/

http://www.fwv-wiesloch.de/

Wer immer Lust auf das Schreiben von ein paar aufklärenden Zeilen hat und etwas Hilfe dabei benötigt, darf sich gerne bei mir melden.

Geschrieben
Alle Wieslocher bitte antreten

Wieso nur die Wieslocher ?

So muss das laufen (Auszug aus der Rede von Christian Henze, SPD Göttingen, am 10.09.10):

Meine Damen und Herren, den meisten Menschen, die uns anschreiben, ist gemein: Sie kommen nicht aus Göttingen. Sie haben unseren Antrag nicht richtig verstanden. Es geht hierbei um Stimmungsmache und Lobbyismus, wie ich ihn in den USA erwartet hätte, nicht aber in Deutschland.
Geschrieben
Sie sind leider Ausstellungsbehörde

Wenn der Rat die Waffenbehörde anweist, die Daten der Waffenbehörde für die Steuererhebung zu nutzen, begehen die Ratsmitglieder eine auf Antrag verfolgbare Straftat. Wahrhaben werden sie das nicht wollen; aber dem ist so und das können sie amtlich und schrfitlich haben; denn diese Auskunft liegt bereits schrfitlich vor.

Das gilt für jedes Bundesland, weil unabhängig ob das Bundesgesetz gilt oder die Länder erlaubterweise Landesgesetze erlassen haben; in diesem Punkt sind Bundes- und Landesgesetze im Wortlaut identisch. Und die speziellen Regeln im Waffengesetz könne die Länder nicht ändern; noch weniger ein kommunale Parlament. Sie maßen sich Bundesgesetzgebungskomeptenz an.

Auch die Poliker sind an Recht und Gesetz gebudnen und es gilt auch dort Unwissenheit shcützt vor Strafe nicht. Zumal sie als kommunaler Gesetzgeber Wissen müssen. Straferschwerend.

Geschrieben

Liegt an den richtigen Stellen unserer Interessenvertretungen als Kopie seit Göttingen vor.

Und die Anfrage an die zunächst zuständige Verfolgungsbehörde war mit meinem stellvertretenden Landrat abgesprochen.

Geschrieben

Wenn ich eure Wohnorte so anschaue da bin ich für euch bestimmt ein Norditaliener :lol:

Im Januar bin ich in Bremen da sollte man sich doch eventuell mal treffen können :s75:

Geschrieben
El: haste was ausgearbeitet?

Standardverfahren. Generalstabsmäßig ausgeplant und scharf erprobt.

In Kurzform:

Lage

Gemeinde XY plant die Einführung einer Waffensteuer

Auftrag

Die LWB lassen sich das nicht bieten.

Durchführung

Alle schreibgewandten LWB suchen sich die Kontaktadressen der beteiligten Ratsmitglieder raus und klären diese höflich, aber bestimmt, über die Unzulässigkeit dieser Maßnahme und ihre möglichen Folgen bei einer Einführung auf.

Ist wie ein Alarmkalender bei der Bundeswehr. Bei Eintritt dieser bestimmten Bedrohung wird Ordner vier, Kapitel 7 a, mit Anlage 14 A und B rausgezogen.

Geschrieben
Wenn ich eure Wohnorte so anschaue da bin ich für euch bestimmt ein Norditaliener :lol:

Im Januar bin ich in Bremen da sollte man sich doch eventuell mal treffen können :s75:

Außenstelle Bozen, Kreiswehrersatzamt Palermo!

Geschrieben

Hier habt Ihr mal ein Muster. Aber nicht nur copy & paste.

An die

Ratsfraktionen der Stadt Wiesloch

Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Wiesloch,

Der Rat der Stadt Wiesloch plant, mit der Beantragung einer so genannten "Waffenbesitzsteuer" bei Sportschützen, Jägern und Waffensammlern den legalen Waffenbesitz zu besteuern. Legale Waffenbesitzer zahlen, wie alle anderen Bürger und Arbeitnehmer auch, bereits Steuern. Für die meisten Verwaltungsakte müssen Sammler, Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen außerdem Gebühren zahlen. Ich betrachte diese Steuer deshalb als ungerecht! Mit der geplanten Steuer werden Sie in kurzer Zeit kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlungen zerstören.

Waffensammlungen enthalten viele Waffen, die meisten Sammler werden eine jährliche Abgabe auf Dauer gar nicht zahlen können. Ähnliches gilt für die Jagd und für den Breitensport. Vor allem die Sportschützen und Jäger, die nicht zu den Besserverdienenden zählen, werden sich langfristig eine Waffenbesitzsteuer nicht leisten können. Eine Abgabe wird den Breitensport kaputt machen, der wie im Fußball die Basis für einen funktionierenden Leistungssport darstellt.

Die Einführung einer Waffensteuer wurde bereits bei zahlreichen anderen Gemeinden erörtert. Die Antragsteller begründen die Abgabe mit abstrakten Gefahren durch legale Waffenbesitzer und den Ereignissen an Schulen. So eine Begründung stellt Sportschützen, Jäger und Waffensammler auf eine Stufe mit dem Täter von Winnenden und ist daher vollkommen unakzeptabel!

Zum anderen verfolgen die Antragsteller mit ihrem Antrag einen Lenkungszweck, den Besitz von Schusswaffen weniger attraktiv zu machen. Dieser Lenkungszweck ist aber bereits durch das Waffengesetz eindeutig festgesetzt worden. Ich halte es deshalb eine Anmaßung, wenn eine Kommune mit einer zusätzlichen Steuer diese vom Gesetzgeber anerkannten Tätigkeiten weiter einschränken will.

Das Waffengesetz selbst reduziert als Bundesgesetz mit vielen Bestimmungen (Erlaubnispflichtigkeit von Schusswaffen, Verbot von bestimmten Waffen, Bedürfnisprinzip) bereits die Anzahl der legalen Waffen in Privatbesitz auf ein Minimum. Sportschießen, Jagd, das Sammeln kulturhistorisch bedeutsamer Waffen und das Brauchtumsschießen erkennt der Bundesgesetzgeber ausdrücklich an.

Die Antragsteller stützen sich bei ihrem Antrag auf ein Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen. Dieses Gutachten wurde in allen Punkten durch eine gutachterliche Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, Zentrum für Informationsrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) wiederlegt.

Zu Ihrer Information füge ich den nachfolgenden Link zu diesem Gutachten bei und bitte Sie darum, dieses Schreiben vor einer Abstimmung in Ihre Betrachtungen mit einzubeziehen.

http://www.fwr.de/fileadmin/Waffengesetz/Waffensteuer.pdf

Daher bitte ich Sie, sich in der Ratssitzung vom 08.12.2010 gegen eine Waffensteuer einzusetzen.

Über eine Antwort Ihrer Fraktion würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Geschrieben
Wenn der Rat die Waffenbehörde anweist, die Daten der Waffenbehörde für die Steuererhebung zu nutzen, begehen die Ratsmitglieder eine auf Antrag verfolgbare Straftat.

:gutidee:

Kannst du das bitte mit den entsprechenden §§ untermauern, daß wir den Ratsmitglieder etwas einheizen können?

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