black count Posted November 13, 2010 Share Posted November 13, 2010 Hallo zusammen, wir haben gestern Abend diskutiert ob der Rückbau von Visierung (blockiert auf 300 m) und Einzel- zu Mehrlader eingetragen werden muss. Wie geht man da am besten vor? Gut Schuß Siegfried Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted November 13, 2010 Share Posted November 13, 2010 Das Visier interesiert Niemand, aber die Änderung von E-Lader auf Rep. ist umtragungspflichtig und nur mit Herstellerlaubniss durführbar. Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
push357 Posted November 13, 2010 Share Posted November 13, 2010 Was wird denn da umgetragen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted November 13, 2010 Share Posted November 13, 2010 Was wird denn da umgetragen? Gelb "Alt" auf Gelb "Neu" z.b. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Finwolf Posted November 13, 2010 Share Posted November 13, 2010 Ich hatte mehrere Repetiergewehre als Einzellader auf der alten gelben WBK eingetragen die hat der SB mir um getragen auf die neue gelbe WBK als Mehrlader der Büchsenmacher hat die Waffen wieder zurück gebaut und fertig war es,ein weiteres Repetiergewehr war nach einer uralt Regel ebenfalls als Einzellader Gewehr umgebaut war aber ohne besonderen Vermerk auf der grünen WBK eingetragen habe mit meinem SB gesprochen, es musste nichts um getragen werden und der Büchsenmacher durfte es so umbauen als Mehrlader. Gruß Wolfgang Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.