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IGNORED

Frage zum Bedürfnisantrag beim BDS Hessen


galdur

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Geschrieben

nicht DU bestimmst dein bedürfnis, sondern dein verband. und das tut er frühestens nach 12 monaten verbandszugehörigkeit. deine 4mm-knifte ist bedürfnisfrei, folglich hast du bisher noch kein bedürfnis, eine bedürfnispflichtige waffe zu besitzen oder zu leihen.

Geschrieben
nicht DU bestimmst dein bedürfnis, sondern dein verband. und das tut er frühestens nach 12 monaten verbandszugehörigkeit. deine 4mm-knifte ist bedürfnisfrei, folglich hast du bisher noch kein bedürfnis, eine bedürfnispflichtige waffe zu besitzen oder zu leihen.

er sieht das aber anders, und dir (wie auch Sbine) wird er nicht glauben was sache ist..... DAS ist hier das problem!.....

.. alzi

Geschrieben
nicht DU bestimmst dein bedürfnis, sondern dein verband. und das tut er frühestens nach 12 monaten verbandszugehörigkeit. deine 4mm-knifte ist bedürfnisfrei, folglich hast du bisher noch kein bedürfnis, eine bedürfnispflichtige waffe zu besitzen oder zu leihen.

Hallo

Weder ich noch der Verband bestimmt mein Bedürfnis,sondern der Gesetzgeber!!!!!

Der Verband bescheinigt mir nur mein Bedürfnis!!!!!

Das, das Gesetz vom Verband dann so ausgelegt wird,ist sein gutes Recht und ich habe das mit dem Eintritt in den Verband annerkannt!!!!

Deshalb ist mir jetzt schon klar das ich erst eine Waffe nach 12 Monaten Verbandszugehörigkeit erwerben darf.

Aber wir reden von Ausleihen!!!!!!!!!!! Und da steht unter Bedürfnis im Gesetz gar nichts von Verband sondern nur,zb Jäger,Sportschütze usw.

Bin erst Sportschütze wenn ich 12. Monate im Verband bin.Als was habe ich dann die letzten 12 Monate im Verein bei Vereinsmeisterschaften

geschossen.

MFG galdur

Geschrieben
er sieht das aber anders, und dir (wie auch Sbine) wird er nicht glauben was sache ist..... DAS ist hier das problem!.....

.. alzi

Hallo alzi

Lies dir mal bitte den Beitrag von Sbine durch.Sbine denkt ich will mir eine 4 mm m20 ausleihen.

Gruß galdur

Geschrieben

ich formuliere mal deutlicher:

der gesetzgeber erkennt ein bedürfnis an, welches der verband bestätigt. bis zu diesem zeitpunkt hast du keines und darfst daher zwar großkalibrige waffen transportieren und sicher verwahren (weil du eine WBK hast), schiessen darfst du damit aber nicht. ein ausleihen zum zwecke des sportschiessens ist nicht möglich. hierfür wurde die regelung mit dem einen jahr eingeführt und versuche, dieses abzukürzen, damit man eine waffe im haus hat, werden bestraft.

glaube mir oder auch nicht - ich bin nicht in der verantwortung, wenn es soweit kommt, daß du in zehn jahren den nächsten versuch hast, eine WBK zu bekommen...

und jetzt noch aus nicht rechtlicher, sondern vernünftiger sicht:

wo liegt das problem, mit der leihe noch die paar tage zu warten?

Geschrieben

@galdur

Mutter, alzi und SBine haben alle versucht Dir die Dinge zu erläutern. Damit es vielleicht doch noch fruchtet, hier auch mein Beitrag:

1.) Daß der BDS Landesverband Dir Dein Bedürfnis erst nach 12 Monaten Mitgliedschaft bescheinigt, ist tatsächlich Willkür. Das geht über den Gesetzestext hinaus. Und für dieses Vorgehen gibt es gute Gründe. Es hat nämlich gerüchteweise stapelweise Anträge auf Bescheinigung gegeben, wo die Mitglieder schon JAAAAAHHHRREELAAAANNGG im Verein Mitglied sind, aber leider ist die Meldung an den Verband leider liegengeblieben. Denn der Hund hat die gefressen....

Das hat zur Konsequenz:

2.) Der Büxer, der im Moment Dein Eigentum aufhebt, kann Dir im Moment keine Waffen ausleihen, AUSSER nach 12.2. Schon gar nicht Deine Eigenen. Das ist die reine Lehre; Du hast im Moment noch kein schießsportliches Bedürfnis. Wahrscheinlich hast Du bereits Deinen Schützen-Ausweis mit gültiger Jahresmarke und über Deine WBK hast Du ja schon geredet. Und groß genug bist Du auch schon, in SBine's Antwort geht's genau darum, lies nochmal, was fehlt in der Aufzählung ?!?. Du hast hier gefragt, und so sind die richtigen Antworten. Wenn's Dir nicht passt, schließe ich mich meinen Vorrednern an: :heuldoch: .

3.) Man muss nicht immer mit dem Kopf durch die Wand. Eventuell geht die Eintragung Deiner Waffen auf die Vereins-WBK, und die Aufbewahrung Im Vereinsschrak oder bei einem befreundeten Schützen. Oder Du wartest halt die 45 Tage.

Geschrieben

Ich habe den Eindruck, dem Threadstarter geht es hier nur um eine Bestätigung seiner feststehenden Meinung. Die Diskussion dreht sich im Kreis, deshalb ist hier jetzt zu.

Sollten neue Erkenntnisse zum Thema auftauchen könnt Ihr mir gerne eine PM schicken, dann mach ich wieder auf.

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