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IGNORED

Jagdwaffe auf Gelbe WBK?


Harm84

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wer druckt die Dinger denn? Ich dachte die würden von der Bundesdruckerei ausgegeben!

Ja, die WBKs sind von der Bundesdruckerei. Die amtlichen Eintragungen sind dagegen von der Waffembehörde (erkennt man am anderen Schriftbild).

Geschrieben

Manchmal bin ich nur noch baff erstaunt über die Regelungswut einiger "kleiner selbsternannten Fürsten" in den Amtsstuben. So einen Schwachsinn habe ich bisher noch nicht gesehen. Aber zum Thema: Ich bin Jäger und meine .22mag steht noch auf der gelben von früher. Es gab (bisher) noch nie Probleme, wenn ich mit dem Gewehr ins Revier fuhr - allerdings stehen bei mir auch nicht so "interessante" Einschränkungen in den WBK.

Geschrieben

:confused: hola amigo bopper,

doppelgemoppelt...es steht schon im WaffG dass als Sportschütze NUR auf genehmigten (behördlich zugelassenen) Schiessständen geschossen werden Darf...ansonsten bedarf es einer SCHIESSERLAUBNISS.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

zur eingangsfrage: jagdwaffe geht NICHT auf gelbe WBK

waffe für das jagdsportliche schießen aufgrund einer jagdsportlichen disziplin in der sportordnung eines anerkannten (schießsport)verbandes: geht auf gelb.

sollte man klar und deutlich artikulieren! alles andere ist wasser auf die mühlen der waffengegner und gesetzesverschärfer.

gruß alzi

zum eintrag auf den WBK betreffs schießen nur auf behördlich genehmigten schießständen: restriktiv gesehen, kann sich das aufgrund des deutschen WaffG auch nur auf deutsche schießstände beziehen und das schießen ist folglilch auch auf schießstände im geltungsbereich des deutschen WaffG beschränkt. da die eintragung aber rechtmäßig ist ( einspruchsfrist versäumt), dürfen diese waffen konsequenterweise auch nicht in einen europäischen feuerwaffenpass eingetragen und die waffen somit auch nicht ins ausland verbracht und im ausland geschossen werden!

... gebe das mal zu bedenken....

Geschrieben
Tatsache, steht drauf. Fragt sich nur, wie das zu werten ist...

Option 1: Man darf die Waffen auf Gelb wirklich nur auf dem Stand nutzen. Das würde ja auch den Stand der KJS erfassen und würde meinen Trainingszweck noch umfassen, bzw. die Option die Prüfung mit der eigenen Waffe zu schießen. In diesem Falle würde ich dann die Waffe von Gelb auf Grün nach erfolgreicher Jägerprüfung einfach umtragen lassen können oder?

Das ist machbar, genau so habe ich es auch gemacht. Es ist halt ein Eintrag mehr aber was solls ist trotzdem günstiger als manch andere Lösüngen.

Option 2: Der Hinweis gilt der allgemeinen Klarstellung, dass man generell halt nicht mit gelber WBK alleine die Waffe überall, also außerhalb des Schießstandes, nutzen kann.

So sehe ich es auch.

Geschrieben

Super! Dann kann ich ja meine r93 R8 oder 202 in .308 erwerben und sie später umschreiben lassen und ich konnte die anderen Kaliber wohl auch erwerben. Danke euch allen! Ihr habt mir sehr geholfen!

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