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IGNORED

Aufbewahrung von Schusswaffen in 2 Bundesländern


Camulos

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bin Sportschütze (grüne und gelbe WBK) und in Baden-Württemberg gemeldet. Aus beruflichen Gründen werde ich demnächst in Rheinland-Pfalz arbeiten und dort eine kleine Wohnung mieten, um nicht jeden Tag pendeln zu müssen. Eventuell möchte ich dort auch einen Waffenschrank aufstellen, um in einem lokalen Verein zu trainieren. Meine Familie und der meiste Hausrat bleiben in BW. Wo müssen meine Waffen zukünftig gemeldet sein? Was ändert sich, wenn ich den Ort in RP, in dem ich arbeite, als 1.Wohnsitz melde? Dürfen meine Waffen „verstreut“ gelagert werden (ordnungsgemäße Aufbewahrung im B-Schank immer vorausgesetzt) oder müssen sie alle an einem Ort sein? Bei welchem Waffenamt wird was registriert, wenn ich mir eine neue Waffe zulege?

Wer kennt sich damit aus? Falls das Thema schon hinreichend diskutiert wurde, bitte einfach einen Hinweis auf entsprechende Threads. Danke

Geschrieben
Wo müssen meine Waffen zukünftig gemeldet sein?

grundsätzlich am 1. Wohnsitz

Dürfen meine Waffen „verstreut" gelagert werden (ordnungsgemäße Aufbewahrung im B-Schank immer vorausgesetzt) oder müssen sie alle an einem Ort sein? Bei welchem Waffenamt wird was registriert, wenn ich mir eine neue Waffe zulege?

ja, Waffenbehörde bleibt der 1. Wohnsitz

Karl

Geschrieben

Ich sage auch ja!

In beiden Fällen die Voraussetzungen der Aufbewahrung beachten, ich würde der ersten Waffenbehörde allerdings die lapidare Mitteilung über deine Absichten machen, nicht das die mal auftauschen und überrascht sind, wenn nur die Häfte da ist.

Geschrieben
Ich bin Sportschütze (grüne und gelbe WBK) und in Baden-Württemberg gemeldet. Aus beruflichen Gründen werde ich demnächst in Rheinland-Pfalz arbeiten und dort eine kleine Wohnung mieten, um nicht jeden Tag pendeln zu müssen. Eventuell möchte ich dort auch einen Waffenschrank aufstellen, um in einem lokalen Verein zu trainieren. Meine Familie und der meiste Hausrat bleiben in BW. Wo müssen meine Waffen zukünftig gemeldet sein? Was ändert sich, wenn ich den Ort in RP, in dem ich arbeite, als 1.Wohnsitz melde? Dürfen meine Waffen „verstreut“ gelagert werden (ordnungsgemäße Aufbewahrung im B-Schank immer vorausgesetzt) oder müssen sie alle an einem Ort sein? Bei welchem Waffenamt wird was registriert, wenn ich mir eine neue Waffe zulege?

Wer kennt sich damit aus? Falls das Thema schon hinreichend diskutiert wurde, bitte einfach einen Hinweis auf entsprechende Threads. Danke

Das kommt mir doch sehr bekannt vor :rolleyes:

Ging mir ne ganze weile auch so - bis ich komplett nach RP gezogen bin.

War auch nie ein Problem die Waffem am "alten" Wohnort zu lagern - und halt als Pendler am Wochenende seinem Hobby nachzugehen.

Wichtig dabei ist nur, das die Waffenbehörde am 1. Wohnsitz zuständig ist - weiterhin gibt es gelegentlich unterschiedliche ansichten was denn der 1. Wohnistz ist...

... auch wenn das hier nicht das Thema ist:

Der 1. Wohnsitz ist grundsätzlich da, wo man die meiste Zeit verbringt -> sprich, als Single eigentlich immer da wo man arbeitet oder studiert. Ausnahme: man ist nur vorübergehend zeitlich absehbar am neuen Dienstort ... Weitere Ausnahme währe Frau und/oder Kind - dann ist der erste Wohnsitz immer bei der Familie ...

... hat damals einige Kommilitonen böse überrascht, als sie plötzlich Zweitwohnsitzsteuern entrichten durften ... naja, anderes Thema

Geschrieben

Vielen Dank für die Auskünfte! :)

@ Paradoxon: Vielleicht werde ich mein Training auch weiterhin meist am Wochenende und damit am bisherigen Wohnort machen. Hatte mir nur überlegt, dass am Wochenende mehr Zeit für die Familie bleibt, wenn ich zumindest einmal unter der Woche trainiere. Außerdem wären die Abende in RP dann sinnvoll genutzt. :D

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