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IGNORED

Bedürfnis zum Erwerb eines Zweitgriffstück nicht erkennbar?


B52

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Geschrieben

Hallo liebe Experten,

ich bräuchte mal euren juristisch fundierten Rat.

Für meine über 26 Jahre alte P9s .45ACP in der Standardausführung wollte ich mir ein neues Sportgriffstück mit verstellbaren Abzug und Triggerstop eintragen lassen und dazu ein passendes .45ACP longslide WS mit Laufgewicht bedürfnisfrei erwerben.

Leider zickt meine SB jetzt rum und meinte, daß ich das alte etwas klapprige standard Griffstück via BüMa entsorgen sollte, dann könnte sie mir den Erwerb eines "Ersatzgriffstückes" im direkten Austausch eintragen in der WBK eintragen.

Ein Bedürfnis zum Erwerb eines Zweitgriffstücks ist für sie so nicht klar erkennbar?

Ich hätte halt ganz gerne das alte Griffstück behalten, da es für die Jagd und die RAG Dienstpistolen Disziplinen noch paßt.

Habt Ihr eine Idee wie ich da am besten argumentieren sollte,

oder sollte ich mir gleich via BDS ein Bedürfnis für eine 6 Zoll Sportpistole in .45 ausstellen lassen?

Der Vorgänger von der Dame hatte mir Ende der 90ziger anstandslos Zweitgriffstücke für zwei Kurzwaffen genehmigt.

Habe bis dato 5 Dienstpistolen plus 2 Pistolen für die Jagd plus 1 Revolver im Fundus.

Hätte ich das geahnt, dann hätte ich mir bei Zeiten ein passende 4mmM20 gekauft.

Danke fürs Helfen!

Gruß B52

Geschrieben

Moin,

also hast Du ein BEDÜRFNIS vom Verband für ein Griffstück vorgelegt? Dann sollte Dir Dein SB das auch so eintragen!

Falls nicht: Das Griffstück bedarf eines Bedürfnisses, und wenn Du dir sowieso auch ein WS kaufen willst (also quasi dann ja eine komplette Waffe), dann lass Dir doch gleich ein Bedürfnis für eine ganze Waffe ausstellen, Du verlierst dann ja nichts - im Gegenteil, da Du dann nur eine ganze Waffe, und keine zwei Einzelteile eintragen lässt, sparst Du sogar Geld ;-)

Geschrieben
Moin,

also hast Du ein BEDÜRFNIS vom Verband für ein Griffstück vorgelegt? Dann sollte Dir Dein SB das auch so eintragen!

Falls nicht: Das Griffstück bedarf eines Bedürfnisses, und wenn Du dir sowieso auch ein WS kaufen willst (also quasi dann ja eine komplette Waffe), dann lass Dir doch gleich ein Bedürfnis für eine ganze Waffe ausstellen, Du verlierst dann ja nichts - im Gegenteil, da Du dann nur eine ganze Waffe, und keine zwei Einzelteile eintragen lässt, sparst Du sogar Geld ;-)

Hallo Holzy,

ich habe der SB-Dame via Phone und per beigelegten Brief erklärt, daß mein bisheriges Griffstück schon mehr als 26 Jahre auf dem Buckel hat und sich aufgrund der Abzugscharakteristik fehlen Triggerstop, fehlender Abzugseinstellbarkeit mechanischen Verschleiß mal eher nicht so perfekt für das Präzisionsschießen eignet.

Deshalb habe ich eben ein seperates Sport Gruppe II P9S Griffstück beantragt und dachte mit nichts böses dabei.

Das bisherige wollte ich halt nicht verschrotten lassen müssen sondern für die Jagd mit dem Combat 4'' Lauf weiterhin nutzen.

Oder im worst case scenario als E-teilträger nutzen.

das sollte doch eigentlich als Bedürfnis bzw. Begründung plausibel genug sein!?

Vorher hat es da eben niemals Gezicke gegeben, aber nun ist offenbar Schluß mit lustig!? Da lief genau das gleiche Procedere ohne weitere dämliche Fragen.

Griffstück EWB wurde sofort eingetragen und der Oberbau als Wechselsysteme beschafft.

Das war wie bei der wundersammen Brotvermehrung ;-).

Aber wie gesagt während der bedürfnisfreien 4mmM20 Zeit.

Ich dachte mir halt das der Erwerb eines seperaten Griffstücks vielleicht leichter durchgewunken wird als der Antrag für eine komplette GK Pistole.

Aber Madame hat mir erklärt, daß für Griffstücke die gleichen restriktiven Erwerbsmodalitäten gelten würden wie für eine "komplette" Kurzwaffe.

Ergo müßte ich da meine BDS Schützenbrüder mal um Beistand anflehen, ob die da nicht ein Bedürfnis für den Erwerb eines Griffstücks oder noch besser gleich für eine komplette Wumme konstruieren könnten.

Habt ihr da eine Idee wie man(n) da am besten in Sachen "Bedürfdigkeit" argumentiert und am Ende punktet,

obwohl man(n) ja eigentlich den Schrank schon relativ voll hat.

Gruß B52

Geschrieben

Da ich nicht weis, was Du alles im Schrank hast, kann ich Dir nichts endgültiges sagen. Aber wenn Das die EINZIGE Waffe für eine spezielle Disziplin ist (im BDS z.B. Präzi Pistole über 9mm), dann kannst Du beim BDS für dein Bedürfnis "Leistungssteigerung" angeben. Wenn Du dann fleissig Meisterschaften mitschießt, wird der BDS sicher verstehen, daß du mit einer geeigneteren Waffe besser Punkten kannst... da bleibt dir also nur, den BDS anzurufen :-)

Geschrieben
Griffstück EWB wurde sofort eingetragen und der Oberbau als Wechselsysteme beschafft.

Wie soll das rechtlich jemals einwandfrei ohne Herstellungserlaubnis gehen? Da wird Dir also ein Griffstück - separat - eingetragen. In Verbindung mit einem anderen Oberbau ist das kein Aufsetzen eines WS, sondern schlichtweg eine erlaubnispflichtige Waffenherstellung.

Ich dachte mir halt das der Erwerb eines seperaten Griffstücks vielleicht leichter durchgewunken wird als der Antrag für eine komplette GK Pistole.

Wie kommst Du auf den Gedanken? Die Erlaubnis-/Bedürfniserleichterung gibt es nur für Wechselsysteme/Wechselläufe/Wechseltrommeln etc. für bereits in der WBK eingetragene Basiswaffen. Nicht aber für andere wesentliche Teile.

Für diesen Rest gilt immer noch Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.3.1:

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

Ich würde mal aus der Praxis heraus sagen, dass ein separater Griffstückeintrag (auch aufgrund der Problematik in Bezug auf eine erlaubnispflichtige Waffenherstellung) schwieriger zu erlangen ist, als der Eintrag einer kompletten Waffe.

Die WHStE-Problematik würde ich auf alle Fälle auf die Behörde abwälzen, in dem ich mir im Zweifel ein "Wechselgriffstück zu laufender Nummer <trallala>" eintragen lasse. Ist zwar so nicht vorgesehen, aber die Zweckwindmung wird klar. Für das Bedürfnis musst Du schon Deinen Schießsportverband bemühen, wenn die SBine nicht von sich aus will. Sie muss Dir das Griffstück nämlich nicht eintragen. Es gibt hier sonst keine zwingende Handhabe - völlig egal, was Du an Argumenten vorbringst.

Hätte ich das geahnt, dann hätte ich mir bei Zeiten ein passende 4mmM20 gekauft.

Noch mehr solche gigantisch tollen Ideen zu illegaler Waffenherstellung?!?

Nur zu, das wirft uns alle hier um Lichtjahre nach vorn.

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