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IGNORED

Verlust eine WBK-pflichtigen Waffe ...


rhodium

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bitte nicht gleich lynchen, die Frage interessiert mich aber brennend:

Welche Konsequenzen drohen einem Bürger in Deutschland der seine auf der WBK eingetragenen Waffen als "verloren" meldet. Meinetwegen aus dem offenen Auto entwendet (was ein Verstoss gegen die Aufbewahrungsbestimmungen darstellt) ...

- Klarerweise verliert er seine Zuverlässigkeit, aber welche finanziellen Folgen hat so ein Fauxpass? ... gibt es hier schon Gerichtsurteile oder sind bestimmte Strafsätze im WaffG vorgesehen?

Geschrieben

Seit wann ist jemand Schuld daran, wenn er bestohlen wird?

Wenn das Auto verschlossen war, und er einen Grund hatte die Waffe dort zu lassen, verliert er seine Zuverlässigkeit selbstverständlich nicht.

Geschrieben
Wenn das Auto verschlossen war,

ungleich

aus dem offenen Auto entwendet

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