Zum Inhalt springen
IGNORED

Anfrage wegen MES


Andi08/15

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde!

Ich habe schon von einem hilfsbereiten Forennutzer ein paar hilfreiche Tips bekommen. ABER es reicht net.

Ich beabsichtige, einen "MES aller Art" erwerben zu wollen, ich verfüge bereits über WBK grün, gelb (alt/neu) und Waffenschein und somit natürlich über die notwendige Sachkunde.

Vor wenigen Tagen habe ich mit meinem zuständigen SB gesprochen, sehr zuvorkommend, wie immer nett und feundlich und wirklich nicht voreingenommen, nur etwas m.E. unerfahren. Er sagt (Zitat): "Ich stelle Ihnen den MES bis Kal.4 (beabsichtigtes Sammelgebiet WK1 KuK, deutsches Reich, Frankreich, Italien, England, USA+Weiterentwicklung bis 1950 aus, habe ich in 5 Jahren im Dienst noch nie gehabt, eine so spezielle Anfrage hatte ich noch nie. Sie wollen aber keine Waffen?" Er war richtig entsetzt, das ich keine Waffen will ("will jeder und dann lehne ich eh ab"), sondern nur die MUN sammeln. Originalaussage meines SB. Ich betonte, das ich an den betreffenden Waffen kein Interesse habe (da ich eh bereits habe, was mich interessiert), er belehrte mich aber dann, wenn es zur Ausstellung einer roten WBK (mit Sperre des Waffenerwerbs, weil dann wäre ROT notwendig mit ohne Waffenbesitz lt. Aussage des SB. Er müßte mir dann seiner Aussage zufolge das erste Mal in seinem Dienst eine ROTE (eigene Aussage: Noch nie getan!) ausstellen müssen, nur ich will doch keine Waffen, sondern nur Sammelmun-Mun. (Aussage:MES aller Art gibbet es nicht mehr!) Paradoxerweise Eigene Aussage: "Mit der Mun können Sie dann ja nicht schießen, sondern maximal jemanden totwerfen, aber ich muß auf "ROT" bestehen, MES gibt es bei mir nicht, sondern nur ROT ohne Waffenerwerb, in BW macht sich der Herr natürlich wegen Winnenden ins Hemd (sorry) aber die Aussage kam auch. Er will nix verantworten, auch wenn die Sammelmun nicht (Aussage: "deliktrelevant" ist)Ich verstehe natürlich auch den Beamten in seinem Beruf und seiner Dienststellung, er will sich ja auch ne in die Wespen setzen, aber letztens hat er mir auch anstandslos etwas eingetragen, wie immer nett und mit Fachsimpelei, er kennt sich doch auch aus, aber warum die Späne mit dem MES, ihm tut es nix und ich könnte endlich ma anfangen mit Sammeln ohne DEKO und dann ma bei meinen Reservisten Vorträge halten mit Anschauungsmaterial.

Er möchte nun gerne einen Nachweis und ein Gutachten eines Sachverständigen und stellte mir anheim, das ich die Sammelmun aufgrund der zu erwartenden aufkommenden Menge in einem A-Schrank aufbewahren müßte, er weiß auch das ich Sportschütze und WS-Inhaber (beanstandungslose Kontrolle) bin, wo natürlich ein unklassifizierter Schrank reichen würde, er besteht danach für die Munsammlung auf "Minimum A", gut kein Thema, ich habe ja noch nen leeren A rumfahren.

Nun kommt mein Hauptproblem, wer und wo kann mir im Raum Stuttgart das nötige Gutachten (einen renommierten Sachverständigen/Rechtsanwalt versuche ich seit 4 Wochen in Frankfurt anzurufen oder im Büro anzutreffen, bin wohl nicht interessant oder pekuniär potent genug, fehlen wohl mehre Millionen, 7erBMW und ein BMW-Oldtimer weisen mich bei Vorstelligwerden bei dem Herrn offensichtlich als unwürdig aus, immer unerreichbar ) ausstellen, mein SB möchte einen Nachweis, das meine künftige Munsammlung technisch gesehen in der Entwicklung der Waffentechnik, Ballistik, Materialien, Geschoßarten etc. wertvoll sein wird und ich nötigenfalls diese zu bestimmten Anlässen vorzustellen vermag.

Und was mich wundert, es gab mal nen MES aller Art mit weniger Zirkus, mein SB will mir ROT ohne Waffen(erwerb) ausstellen, weil sammeltechnisch ausreichend, auf der letzten Seite würde stehen (alles Andere ungültig gemacht) der Erwerb der betreffenden Mun in kleinster Verpackungseinheit nach Sammelgebiet, wie zum Geier kommt der auf ROT? MES würde langen mit den Einschränkungen!

Gruß Andi!

Geschrieben

Moin,

auch wenn Du zwar bei dieser Lösung etwas mehr Gebühren zahlen mußt,

so ist doch letztendlich egal, auf welchem Papier die Berechtigung steht...

Und nur die zählt...

Geschrieben
... wie zum Geier kommt der auf ROT?...

Vielleicht, weil es im § 17 WaffG so vorgesehen ist?

§ 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen.

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird auch einem Erben, Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten (Erwerber infolge eines Erbfalls) erteilt, der eine vorhandene Sammlung des Erblassers im Sinne des Absatzes 1 fortführt.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.