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IGNORED

Erbwaffen


HBK

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich wurde neulich gefragt wie es sich beim Transport von Erbwaffen verhält die nicht eigentragen sind.

Das Problem. Die Waffen sehen äußerlich noch ganz gut aus, sind aber bisher nicht eingetragen.

Bevor man die nun eintragen lassen will, wollten man diese Kontrollieren lassen bei einem Büma ob diese überhaupt noch Tauglich sind.

Wie kann man das rechtlich einwandfrei machen?

mfg

Geschrieben

Also unter den Erbwaffen befinden sich 2 die nicht eingetragen sind.

Das man diese anmelden und eintragen kann konnte ich dem BEtroffenen noch mitteilen.

Aber ob man diese einem Büma vorlegen kann bevor man sich entscheidet ob man diese behalten will oder nicht konnte ich nicht sagen,

da diese ja nunmal nicht eingetragen sind (schöneres Wort als illegal).

mfg

Geschrieben
Das kann man eben NICHT !!

Entscheidend ist, ob es geerbte Waffe oder gefundene Waffen sind.

Nur gefundene kann man später eintragen.

Naja ist ja klar, dass diese Waffen gefunden wurden, sonst wären sie ja schon mit dem "Erben" eingetragen worden.

Geschrieben

da die rechtlliche situation betreffs der "aufgefundenen" waffen noch nciht geklärt ist, sollte man diese einem berechtigten, z.B. einem Büchsenmacher/Händler überlassen (der kann dan die ja die waffentechnische beurteilung vornehmen) und VORHER alles mit der zuständigen behörde absprechen, was auchbedeutet, dieser den "fund" zu melden!

gruß alzi

Geschrieben

Der Umgang ist klar.

Geht nur darum wie man die "gefunden" Waffen Rechtskonform von punkt a nach punkt b bringt ohne Schwierigkeiten zu bekommen.

Mir war nicht klar ob der Transport der Waffen gesondert gemeldet werden muss oder ob es reicht dem Amt mitzuteilen, dass man Waffen gefunden hat.

mfg

Geschrieben
Geht nur darum wie man die "gefunden" Waffen Rechtskonform von punkt a nach punkt b bringt ohne Schwierigkeiten zu bekommen.

Mir war nicht klar ob der Transport der Waffen gesondert gemeldet werden muss oder ob es reicht dem Amt mitzuteilen, dass man Waffen gefunden hat.

darum ja unbedingt mit der zuständigen behörde abklären! egal ob du sie dann zur behörde bringst oder zu einem büchsenmacher/händler (bis die angelegehneheit geklärt ist und due die waffen übernehmen kannst) und dies mit der behörde abgeklärt ist, dann kann dir keiner n strick draus drehen, falls man dich zufällig auf dem weg dahin kontrolliert und du keine berechtigung nachweisen kannst.

gruß alzi

Geschrieben

Hallo,

@alzi hat vollkommen Recht, niemals eine gefundene Waffe ( nicht eingetragen) irgend wo hin transportieren.

Und als Sachkundiger schon mal gleich garnicht.

Zuständige Behörde benachrichtigen und die Sagen einem schon was zu machen ist.

Gruß

voyager

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