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IGNORED

Erwerbsbeschränkungen bei EGUN


El Marinero

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Mir fällt bei EGUN immer wieder auf, dass manche Verkäufer Waffen ohne Neubeschuss nur an Sammler verkaufen wollen.

Ich finde nichts im Waffengesetz, dass mir den Erwerb eines nicht neubeschossenen Karabiners auf die Gelbe verwehrt. Wo sehen diese Verkäufer eigentlich das Problem ?

Wenn ich so einen alten Hobel wieder schießen will, gehe ich eben damit zum Beschußamt. Und dann ist entweder der Kaas gessen oder der Prügel im Eimer.

Hat irgend jemand einen entsprechenden Verbotsparagraph parat und kann mich erleuchten ?

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Was sinnvolleres fällt mir gerade nicht dazu ein. Schreib doch mal so einen Anbieter an.

§ 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände

(1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.

(2) Schusswaffen, Geräte, Einsätze, Einsteckläufe und Munition, die nach den §§ 7 bis 11 der Prüfung oder der Zulassung unterliegen, dürfen gewerbsmäßig anderen nur überlassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Prüf- oder Zulassungszeichen tragen und, im Falle des § 10 Abs. 2, die Verwendungshinweise angebracht sind.

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Mir fällt bei EGUN immer wieder auf, dass manche Verkäufer Waffen ohne Neubeschuss nur an Sammler verkaufen wollen.

Ich finde nichts im Waffengesetz, dass mir den Erwerb eines nicht neubeschossenen Karabiners auf die Gelbe verwehrt. Wo sehen diese Verkäufer eigentlich das Problem ?

Wenn ich so einen alten Hobel wieder schießen will, gehe ich eben damit zum Beschußamt. Und dann ist entweder der Kaas gessen oder der Prügel im Eimer.

Hat irgend jemand einen entsprechenden Verbotsparagraph parat und kann mich erleuchten ?

Och, da habe ich schon häufig Verkäufer auf das Beschussgesetz aufmerksam gemacht, die ihre Kropis 1886 nur an Händler oder Sammler wegen fehlenden Neubeschuss verkaufen wollten.

Der Kropi 1886 ist ein Repetierer und ohne Neubeschuss an jeden auf gelb zu verkaufen.

Die meisten Anbieter sind aber gegen solche Infos Lernresistent...

Quelle

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§ 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände

(1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.

In diesem Fall dürfte sie doch auch kein Sammler erwerben.

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