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IGNORED

Allg. Waffg.-Verordnung - Frage


MR 308

Empfohlene Beiträge

Bitte schööööööööööööööööööön! smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif

Wenn Dir das Bedürfnis zum Schießen mit der Kurzwaffe auf 300m bescheinigt wurde, weil es z.B. in einer Schießsportordnung drin steht, ist alles OK. :rolleyes: Falls nicht, brauchst Du ein anderes Bedürfnis dazu. B) Ach ja, die Standzulassung muß das auch noch hergeben. :AZZANGEL:

Schön, dass du jetzt ein langes WE hast zum Erholen....................

Edith meint dass Carcano schneller war (sorry, zu spät gelesen) und du das Spiel mit der Farbe noch etwas üben solltest

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Gast Snaketwin

Weiß nicht, ob es schon wer gesagt hat: Wenn du dir 20er aus ästhetischen Gründen in die Waffe stecken willst (kann ich gut verstehen), kauf dir die 20er mit ´nem Begrenzer. Fertig. ;)

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