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IGNORED

Allg. Waffg.-Verordnung - Frage


MR 308

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Bitte schööööööööööööööööööön! smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif

Wenn Dir das Bedürfnis zum Schießen mit der Kurzwaffe auf 300m bescheinigt wurde, weil es z.B. in einer Schießsportordnung drin steht, ist alles OK. :rolleyes: Falls nicht, brauchst Du ein anderes Bedürfnis dazu. B) Ach ja, die Standzulassung muß das auch noch hergeben. :AZZANGEL:

Schön, dass du jetzt ein langes WE hast zum Erholen....................

Edith meint dass Carcano schneller war (sorry, zu spät gelesen) und du das Spiel mit der Farbe noch etwas üben solltest

Gast Snaketwin
Geschrieben

Weiß nicht, ob es schon wer gesagt hat: Wenn du dir 20er aus ästhetischen Gründen in die Waffe stecken willst (kann ich gut verstehen), kauf dir die 20er mit ´nem Begrenzer. Fertig. ;)

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