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IGNORED

§27 SprengG Gesamtmenge Treibladungspulver


Einsteiger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo Gottfried,

Ich kann Deinem Posting im Übrigen durchaus zustimmen. Dein von mir hier zitierter Passus macht mich allerdings nachdenklich.

Dies würde bedeuten, was der SB sagt, steht in Stein gemeißelt.

Nein, da mißverstehst Du mich falsch :s82:

Ich würde nur das, was "mein" Sachbearbeiter mir sagt/schreibt entweder zur Grundlage meines Handeln oder zum Anlaß für

einen Rechtsstreit nehmen -

und nicht das, was "irgend ein SB irgendwo in der Republik irgend einem User von WO" gesagt/geschrieben hat.

Dieser kleine, aber m.E. wichtige Unterschied wird von mir hier gerne und wiederholt als Warnung erwähnt.

Es wird den SB vor Ort nämlich reichlich wenig jucken, was ein anderer SB am anderen Ende der Republik für richtig hält.

Also versuche ich mich mit "meinem" SB bzw. dessen Rechtsauslegung zu arrangieren - oder ich gehe dagegen vor.

Sind wir uns in so weit einig ?

Wir haben doch hier in WO das beste Beispiel : Die Welt der Waffenbesitzer und Wiederlader wäre freundlich, hell, sonnig und ungetrübt - wenn all die

hehren Grundsätze und Praktiken, die "unser" SB als gegeben hinstellt - auch von all seinen Kollegen so gesehen würden.

Das trifft nicht mal auf BW zu - geschweige denn auf andere Bundesländer. :rolleyes:

Offen gesagt, es wird nicht mal auf alle Waffenbehörden im Bereich seines zuständigen RP zutreffen, wie ich ganz stark vermute B)

Also sind anderer User Erfahrungen und Mitteilungen eine interessante Anregung - aber NICHTS um sich darauf verlassen oder rechtlich berufen zu können !

Sie können nur Anregungen sein - im Extremfall sogar füre einen Rechtsstreit. Falls man das für lohnend hält oder sich dazu gezwungen sieht.

Grüsse

G.T.

Geschrieben
Nein, da mißverstehst Du mich falsch :s82:

Ich würde nur das, was "mein" Sachbearbeiter mir sagt/schreibt entweder zur Grundlage meines Handeln oder zum Anlaß für

einen Rechtsstreit nehmen -

und nicht das, was "irgend ein SB irgendwo in der Republik irgend einem User von WO" gesagt/geschrieben hat.

...

Sind wir uns in so weit einig ?

D'accord. Hab jetzt verstanden was Du meinst. Wenn man auf irgendeine Art und Weise mit seinem SB zusammengerasselt ist muss natürlich dessen Verhalten die Grundlage Deines Handelns sein.

Ich habe jetzt gar nicht in diese konkrete Ecke geschaut sondern mehr die "akademischen" Probleme im Visier gehabt. Sprich: Es geht um die Auslegung irgend einer Rechtsnorm und ich sehe das so und handhabe das dann auch so. Ohne SB-Kontakt. Da kann es mir dann nämlich egal sein ob sich jetzt möglicherweise mein SB irgendeinen gegenteiligen Mist ausdenkt oder irgend ein SB irgendwo in der Republik. Mist bleibt es dann in meinen Augen trotzdem. Wenn ich dann in solchen Fällen ein gutes Gefühl bei der Sache habe und absolut davon überzeugt bin rechtskonform zu handeln, ist es für mich okay.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben
Wir haben doch hier in WO das beste Beispiel : Die Welt der Waffenbesitzer und Wiederlader wäre freundlich, hell, sonnig und ungetrübt - wenn all die

hehren Grundsätze und Praktiken, die "unser" SB als gegeben hinstellt - auch von all seinen Kollegen so gesehen würden.

Lieb von Dir. :wub:

Erstaunt bin ich trotzdem, weil das SprengG meines Wissens in ganz Deutschland so gilt. Es ist zwar traurig, dass man sich im Leben regelmäßig gegen irgendwas wehren muss (nicht nur bei Behörden, auch bei Handwerkern oder Firmen hab ich das schon oft erlebt) aber wenn man weiß, dass man im Recht ist, geht es doch gleich viel leichter von der Hand... :)

Geschrieben
Hallo liebe WO Gemeinde,

ich habe eine Frage zur Erlaubnis nach §27 SprengG.

Am Anfang dieses grünen Büchleins wird geschrieben:

Die Gesamtmenge wird auf (z.B.) 2kg NC Pulver festgesetzt.

Da die Erlaubnis nur für 5 Jahre gilt, (und dann verlängert werden muß) heist das

man darf nicht mehr als 2kg in 5 Jahren erwerben ?

Danke schon mal im Voraus

Gruß

Einsteiger

Bei mir (Bayern) sind 5 kg NC und 10 kg Schwarzpulver...nach drei Jahren hatte ich die 5 kg "voll", also zum Amt und die Menge wurde in 10 Minuten nach meinen Wünschen erweitert. Wenn ich den Wisch nächstes Jahr wieder um 5 Jahre verlägern lassen muss, dann kommen halt größere Mengen rein (mehr NC, weniger SP)...ist also kein Problem.

Lagerung sieht natürlich andern aus, aber dazu ist ja schon viel geschrieben worden.

Geschrieben
Danke für die vielen Antworten.

Ja, da steht tatsächlich 2kg Gesamtmenge. Auf der nächsten Seite steht:

Erlaubnist Laden und Wiederladen

Die Einzelbezugsmenge darf 1kg nicht überschreiten.

Ich habe nur 1kg gekauft bis jetzt.

Falls ich mehr als 2kg in den 5 Jahren kaufe, bekomme ich dann eine Strafe ???

Ist es ratsam die bestehende Erlaubnis verfallen zu lassen (noch 4,5Jahre warten :traurig_16: ), oder

die Menge erhöhen zu lassen ?

Gruß

Einsteiger

Ich denke damit ist die Packungsgröße gemeint - in Bananistan sind nur 1 kg Behälter erlaubt! In der Schweiz oder Österreich oder... bekommst Du auch die Familiengroßpackung mit 3 oder 5kg...träum

Wenn Du mit der Menge nicht hinkommst - ab zum SB und erklären. Wenn der zu blöd ist, Anwalt hinzuziehen.

Geht in diesem Land nicht anders.

Geschrieben

Bei mir sind 15Kg pro 5 Jahre dirn aber jetzt erreicht brauch noch 5 Kg. Damaliger SB hat gesagt dann einfach vorbeikommen und 5Kg werden nachgetragen. Problem neue SBin und dauert schon über 2Monate bis jetzt ob das jetzt noch geht. Für Sie ist das 20Kg zu viel pro 5 jahre, ich sei der erste der soviel braucht. Ich kann mir das nicht vorstellen das ich der erste bin. Das würd noch ein Kampf wegen den 5 Kg denke ich.

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