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IGNORED

Steindorf 9. Auflage (23.12.09)


Webster

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Geschrieben

Mal eine Frage bezüglich des Steindorf Wafrenrechtskommentars.

Weiß jeman ob in der 9. Auflage schon die neue Rechtslage ab 24.07.09 enthalten ist?

Mich würde die Kommentierung zu einigen der Neuerungen interessieren.

Geschrieben
Die Kommentierung zu den Neuerungen (insb. verdachtsunabhängige Kontrollen) ist enthalten, aber äußerst dürftig.

Vielen Dank erst einmal für diese Information. Alternativen wird es aber leider nicht geben, oder hättest Du einen guten Vorschlag?

Geschrieben

Ich habe mir den neuen Steindorf gleich bei Erscheinen gekauft.

Leider war ich zunächst ziemlich enttäuscht. Gerade bei den neuen Regelungen finde ich die Kommentierung nicht sehr ausgiebig.

Der § 42 a WaffG auf den ich mich besonders gefreut habe, brachte mir auch keinerlei zusätzliches Wissen.

Es gibt zwar wirklich keine Alternative. Aber in Anbetracht des heftigen Preises hätte ich mir mehr erwartet.

Geschrieben
Die Kommentierung zu den Neuerungen (insb. verdachtsunabhängige Kontrollen) ist enthalten, aber äußerst dürftig.

Hallo,

ich habe nichts anderes erwartet.

Von Steindorf ist kaum etwas übrig geblieben.

Schau´Dir einmal die Kommentatoren an! Das konnte doch nur ein behördenfreundlicher Kommentar werden.

MfG

Pirol2

Geschrieben
Was ist in Deinen Augen behördenfreundlich ? Würde mich echt interessieren...

Liebe SB,

wie Dir bekannt ist,

können Kommentare so ausfallen, dass der Kommentator die Rechte des Waffenbesitzers besonders herausstellt,

während ein anderer Kommentator mehr auf die Rechte der Waffenbehörden eingeht.

Bei letzterem Ergebnis spricht man dann von einem "behördenfreundlichen" Kommentar.

Liebe Grüße

Pirol 2

Geschrieben

Ist wohl Ansichtssache. Nicht jede Behörde will ja zwingend gegen den LWB entscheiden. Es gibt auch vernünftige, die stets bemüht sind, für beide Seiten eine vernünftige Lösung suchen.

In meinen Augen ist eine Kommentierung dann gut, wenn sie neutral gehalten ist und kompakt auf das Gesetzgebungsverfahren, einschlägige Urteile und Bundestags/Bundesratsdrucksachen verweist. Bei Lehle/Lehmann ist das gut gelungen (leider nur sehr langsam und mit stark verzögerten Ergänzungslieferungen), bei Hinze hingegen eher weniger. <_<

Wer fleißig bei WO mitliest, braucht eigentlich gar keine Kommentierungen mehr. :)

Geschrieben
Ist wohl Ansichtssache. Nicht jede Behörde will ja zwingend gegen den LWB entscheiden. Es gibt auch vernünftige, die stets bemüht sind, für beide Seiten eine vernünftige Lösung suchen.

Liebe SBine,

natürlich hast Du Recht! Es gibt sie tatsächlich - leider sind sie eher die Ausnahme.

Liebe Grüße

Pirol 2

Geschrieben

müssen... ist das eine . Tun das andere. Die Beispiele sind leider zu zahlreich als dass man zumindest bei einigen Behörden dahinter nicht ganz klare Absichten erkennen könnte.

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