Zum Inhalt springen
IGNORED

Repetierer Verkauf


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute!

Ich möchte meine Sammlung etwas verkleinern und ein paar Repetierer (Ordonnanzwaffen) verkaufen.

Da ich selbst noch nie privat verkauft habe, wollte ich sicherheitshalber euch Experten fragen, was ich beachten muss.

An wen darf ich verkaufen? Welche Dokumente MUSS ich mir vorlegen lassen? MUSS ich einen Kaufvertrag machen? (Wahrscheinlich wärs nicht schlecht) etc.

Wie sieht das ganze aus in Österreich? Was muss man beachten, was darf man?

Danke!

Glg, Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du musst dir höchstens einen Altersnachweis zeigen lassen.

Sonst nix.

Der Käufer muss innerhalb von 6 Wochen die Waffe bei einem Büchser melden, darauf würde ich ihn hinweisen. (Bei Kat. C, bei D nat. nicht)

Verkaufen darfst du laut Gesetz an jeden EWR (EU) Bürger, nur muss dieser entweder die Waffe im Land lassen oder eben die nötigen Ausfuhr/Einfuhrgenehmigungen einholen wenn er sie ins Ausland verbringen will. (Legal Versenden ins Ausland geht nat. auch nicht ohne Papiere) Besitzen dürfen die in Österreich dasselbe wie auch alle Österreicher.

Vertrag brauchst du nicht. Ob du einen machen willst bleibt nat. dir überlassen. Ich hab noch nie einen gemacht und bin bisher nur an einen einzigen Verkäufer geraten der unbedingt einen wollte. Auch kein Beinbruch.

lg M

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@maaaddin

Danke für deine Antwort!

Melden muss der Käufer die Waffe doch binnen 4 Wochen wenn ich mich richtig erinnere oder nicht? Oder wurde das geändert?

Mal ganz doof gefragt: Der Käufer muss mindestens 18 sein richtig? Oder ist 16 und hat eine Ausnahmegenehmigung für jagdliche oder sportliche Zwecke richtig?

Für mich heißt das eigentlich:

Ich lass mir vom Käufer nenn Ausweis zeigen. Kontrolliere ob er mindestens 18 ist. Lass mir das Geld geben. Weise ihn darauf hin, dass er die Waffe innerhalb von 4 bzw. 6 Wochen (?) melden muss. Geb ihm die Waffe. Und somit ist der Kauf absolut korrekt und gesetzeskonform abgelaufen. Bitte korregiere mich falls irgendwas nicht stimmen sollte.

Danke!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh, du hast recht es sind 4 Wochen laut §30 WaffG 96´

Da hab ich was durcheinandergebracht!

Ja, ab 16 mit Ausnahmegenehmigung wäre auch möglich, ist aber so selten dass ich es nicht für erwähnenswert gehalten habe.

Für mich heißt das eigentlich:

Ich lass mir vom Käufer nenn Ausweis zeigen. Kontrolliere ob er mindestens 18 ist. Lass mir das Geld geben. Weise ihn darauf hin, dass er die Waffe innerhalb von 4 bzw. 6 Wochen (?) melden muss. Geb ihm die Waffe. Und somit ist der Kauf absolut korrekt und gesetzeskonform abgelaufen. Bitte korregiere mich falls irgendwas nicht stimmen sollte.

korrekt und gesetzeskonform!

Nur eines noch: der Käufer braucht auch den Namen des Büchsers/Geschäfts wo die Waffe zuletzt gemeldet wurde. Den muss er bei der eigenen Meldung nämlich angeben.

lg M

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für deine rasche Antwort!

Ich hab mir gedacht ich werde ihm meine Meldung einfach kopieren und mitgeben...ganz einfach.

Dann hat er alle wichtigen Daten von der Waffennummer, Kaliber, Händlernamen etc. auf einen Blick und es gibt keine Probleme.

Was hältst du davon?!

Danke für die PN!

Glg Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kannst du natürlich so machen, aber im Prinzip reicht der Händlername.

Ich hab schon von Büchsern gehört die eine Kopie der letzten Meldung verlangen, das steht aber so nicht im Gesetz und solchen vorauseilenden Gehorsam sollte man damit bestrafen dass man dort nix kauft und auch nix meldet. Andere Händler haben auch schöne Ordner mit Meldungen. ^_^

Auf der Meldung stehen ja auch sämtliche Daten von dir, also auch Führerschein Nr. etc. (oder was auch immer du als Altersnachweis beim Kauf vorgezeigt hast)

Missbrauch dürfte zwar mehr oder weniger ausgeschlossen sein, ich persönlich gebe diese Daten aber trotzdem schon rein aus Prinzip nicht raus wenn ich nicht muss. Und in dem Fall muss ich nicht. Wem das nicht passt, der kann ja woanders kaufen. Und wenn sein Händler dass zur Meldung verlangt, dann soll der Käufer woanders melden gehen.

Ich halt mich da an das was Gesetzlich Verlangt wird und kein bisschen mehr.

Ich hab das bis jetzt so gemacht dass ich gesagt hab: "gmeldet hab ichs beim XXXX" "Jo, passt"

(normalerweis sind ja die Büchser in der Gegend bekannt)

Wenns über die Post läuft weil der Käufer weiter weg wohnt würd ich halt die Adresse des Händlers auch dazusagen per e-mail, PN, oder am Telefon. Nur der Name allein ist dann wahrscheinlich zu wenig nehm ich an, war aber bisher nie in der Situation.

Viel Glück beim Verkauf!

lg

PS: du könntest deine Daten auf der Kopie evtl. auch einfach schwärzen oder einen Schnipsel Papier drüberlegen beim Kopieren, müsste auch gehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf ich mal ganz grabschänderisch fragen von welchen Waffen du dich denn da zu trennen beabsichtigst? Gerne auch per PN die Antwort ;)

@maaaddin: man ist übrigens gar nicht dazu verpflichtet zu sagen wo die Waffe zuletzt gemeldet war. Im Gesetz steht nur dass der Neuerwerber, wenn er denn will, Einsicht in die Meldung nehmen darf. In der Theorie also muss man das gar nicht, in der Praxis ist es natürlich eine notwendige Information die der Käufer braucht.

Gruß Georg

€dit: hab es bei mir unbekannten Käufern so gelöst dass ich der Waffe ein bereits vorausgefülltes Meldungsformular beigelegt habe, wo der Büchsenmacher nur noch seinen Namen und Stempel druntersetzen musste. Dann muss schon böse Absicht dahinter stecken wenn das nicht klappt ..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

PS:.....oder einen Schnipsel Papier drüberlegen beim Kopieren, müsste auch gehen.

So hab ich mir das auch gedacht und auch schon gemacht!

Glg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo

alles oben gesagte ist richtig so

- auf das mindestalter achten (18 jahre, auf sonderregelung jungjaeger ect wuerde ich mich als verkaeufer nicht einlassen wollen, kann ich nicht ueberpruefen)

- bekanntgeben wo die waffe zuletzt gemeldet war

das wars

und ja, ich mache den kaeufer drauf aufmerksam das er innerhalb von 4 wochen die §30 meldung machen muesste

ob er das dann tut und wie der kaeufer eigentlich heisst ist mir herzlich egal

schriftlichen vertrag gibts nur deshalb weil ich die gesetzliche gewaehrleistung ausschliessen moechte

das geht zwar auch muendlich aber die beweislast liegt dann bei mir

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und ja, ich mache den kaeufer drauf aufmerksam das er innerhalb von 4 wochen die §30 meldung machen muesste ob er das dann tut und wie der kaeufer eigentlich heisst ist mir herzlich egal

Ganz blöd gefragt, aber wieso machst Du es dann? Wenn ich ein Auto verkaufe sage ich dem Käufer auch nicht, dass er sich anschnallen muss und eine Warnweste dabei haben muss. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz blöd gefragt, aber wieso machst Du es dann? Wenn ich ein Auto verkaufe sage ich dem Käufer auch nicht, dass er sich anschnallen muss und eine Warnweste dabei haben muss. ;)

hallo

weil der autokaeufer in aller regel auch einen fuehrerschein hat und er in der fuhererscheinausbildung gelernt hat was vorgeschrieben ist und was nicht

flinten und gewehre sind frei ab 18, die kann - noch bis juni - jeder kaufen wie er will und wie es ihm lustig ist.

da halte ich die info dass es eine meldepflicht fuer buechsen gibt fuer einen service am kunden der sicher ned verkehrt ist

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Monate später...
flinten und gewehre sind frei ab 18, die kann - noch bis juni - jeder kaufen wie er will und wie es ihm lustig ist.

Hey abo!

Wie hast du das gemeint, dass man noch bis Juni Flinten und Gewehre ab 18 kaufen/verkaufen kann wie man will?

Hat sich da gesetztlich jetzt was geändert?

Muss ich da ab jetzt auf irgendwas aufpassen?

Danke!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hey abo!

Wie hast du das gemeint, dass man noch bis Juni Flinten und Gewehre ab 18 kaufen/verkaufen kann wie man will?

Hat sich da gesetztlich jetzt was geändert?

Muss ich da ab jetzt auf irgendwas aufpassen?

Danke!

hallo

jaein

hast eine PN

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.