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IGNORED

Eintrag WBK Rot


snorre

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
:confused: das stimmt so nicht. Ich habe eine rote WBK nach §18 und da trage ich erstens selbst ein und gehe nur alle drei Monate mal hin zum abstempeln.

Ich darf, lt. SB, selbst keine Eintragungen in meiner "Roten" vornehmen.

Und die Fristen müssen auch eingehalten werden, 14 Tage!!

Gruß

Mattes

Geschrieben

Hallo,

nach Absprache mit meinem SB, darf ich Eintragungen in die rote-WBK selbst vornehmen.

Die Frist zur Anmeldung von 14 Tagen muß ich ebenfalls einhalten.

Gruß

Speedster

Geschrieben

Bei uns im Landkreis darf nur der Händler oder das LRA die Eintragung vornehmen.

Im Stadtkreis dürfen die Sammler selber eintragen, aber die 14-tage Frist muss bei beiden eingehalten werden.

Schnuffi

Geschrieben

Na ja - die Frist ist ja auch im Gesetz vorgegeben. Daran kommt auch ein SB nicht vorbei. Und - mal vom Sinn dieser Zeitspanne abgesehen- das ist auchgut so. Gerde wir legen doch Wert darauf, dass alles exakt nach dem Gesetz geht. Für beide Seiten, also auch, wenn man einen Anspruch hat. Diese Dinge sollten eigentlich immer in beide Richtungen funktionieren.

Sonst brauchten wir (na ja, kann man auch drüber streiten) überhaupt keine Vorgaben/Regelungen.

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