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IGNORED

Welche Bundesländer stellen Ersatzbescheinigungen an Polizeibeamte aus?


Scott

Empfohlene Beiträge

Lieber nicht ich habe schon den ein oder anderen Beamten auf dem Stand erlebt ...

Meinst Du wirklich, dass die Beamten, die eigenes Geld für eine Waffe ausgeben und das Teil dann mitschleppen kein Interesse an der Waffe und dem Umgang damit haben, dass Du sie zu den oben beschriebenen zählen musst?

Karl

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Lieber nicht ich habe schon den ein oder anderen Beamten auf dem Stand erlebt ...

ohje! Jetzt geht das schon wieder los :boredom:

Harlekin

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Der Sinn und Zweck der Regelung in Bayern ist laut Gerüchten, dass man über diesen Weg - ich formuliere mal - "Mitarbeitern" (ihr könnt euch denken, für welche in dem ganzen Apparat das so maßgeschneidert wurde) eine Erlaubnis zum Besitz und Führen von Waffen zuschustern kann, die aufgrund ihrer Stellung / Position gar keine Dienstwaffe haben (z.B. weil sie so weit oben sind, dass sie sowieso nie zu einem richtigen Einsatz kommen).

Aber das ist bestimmt nur ein Gerücht....

Insofern bin ich froh darum, dass diese Selbstbedienungsmentalität nicht auch noch in anderen Bundesländern eingeführt wurde.

bye knight

Leute, was habt Ihr für Vorstellungen?!

Das klingt für mich nach..."was ich nicht darf oder möchte, soll auch niemand anders dürfen!" und genau das ist unser grundsätzliches Problem wenn es um legalen Waffenbesitz in Deutschland geht.

Du bist also froh um eine weitere Hürde zum legalen Waffenbesitz?

Bist Du auch froh über das Bedürfnisprinzip für Sportschützen, 18er Trainingsregel, 2/6-Regelung, Verbandszwang,...

Eigentlich schätze ich Deine Beiträge sehr, aber hier solltest mal Deine Eitelkeit besiegen und über den eigenen Tellerrand schauen.

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Du hast Recht, das ist wirklich nur ein Gerücht. Die, die Du als so weit oben beschreibst haben keine Dienstwaffe weil sie keine Polizeivollzugsbeamte sind und die bekommen auch keine Ersatzbescheinigung. Die können sich aber dann sicher durch ihre Stellung auch einen richtigen Waffenschein besorgen.

Hhmmm.... Ich dachte in Bayern ist diese Ersatzbescheinigung der Waffenschein nach WaffG. Die Polizisten erhalten ein Schreiben und damit bekommen sie vom Amt WBK und Waffenschein. Damit können sie dann privat eine Waffe kaufen und Führen. So wurde das nach meiner Erinnerung hier immer berichtet. Und diesen Weg hat man (gerüchteweise ;) ) genau deswegen gewählt, damit eben die hohen Tiere auch zu Waffen kommen können, was sie anders nicht könnten.

bye knight

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Das klingt für mich nach..."was ich nicht darf oder möchte, soll auch niemand anders dürfen!" und genau das ist unser grundsätzliches Problem wenn es um legalen Waffenbesitz in Deutschland geht.

Du bist also froh um eine weitere Hürde zum legalen Waffenbesitz?

Du, ich gönne jedem seine Waffen genauso wie ich jedem sein Gehalt gönne. Womit ich aber ein Problem habe ist, wenn der Staat anfängt eine Zweiklassengesellschaft aufzumachen und ganz besonders dann wenn die priveligierte Seite die eigene Mannschaft ist. Hier geht es darum, dass Leute die im Dienst offensichtlich nicht gefährdet sind, sonst hätten sie Dienstwaffen, für privat WBK und Waffenschein bekommen. Wie das bei einem Ottonormalo ausgehen würde, sollte jedem hier klar sein. Nicht nur gleiches Recht für alle, sondern auch gleiche Rechtsanwendung für alle.

Bist Du auch froh über das Bedürfnisprinzip für Sportschützen, 18er Trainingsregel, 2/6-Regelung, Verbandszwang,...

Natürlich nicht. Gerade die 2/6-Regelung ist ein Beispiel für eine Zweiklassengesellschaft, genauso wie GK erst ab 21 oder 25 für Sportschützen, aber nicht für alle anderen...

Eigentlich schätze ich Deine Beiträge sehr, aber hier solltest mal Deine Eitelkeit besiegen und über den eigenen Tellerrand schauen.

Danke :blush: Ich hoffe ich konnte das Missverständnis auflösen.

bye knight

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Hhmmm.... Ich dachte in Bayern ist diese Ersatzbescheinigung der Waffenschein nach WaffG. Die Polizisten erhalten ein Schreiben und damit bekommen sie vom Amt WBK und Waffenschein.

Polizeivollzugsbeamte (Dienstwaffenträger) erhalten vom Dienstherrn eine Ersatzbescheinigung für die WBK und eine Ersatzbescheinigung für den WS, gültig solange sie im aktiven Dienst sind, mit ausscheiden wird die Verwaltungsbehörde zuständig die dann eine WBK i.d.R. ohne Munitionserwerb und keinen Waffenschein ausstellt.

Damit können sie dann privat eine Waffe kaufen und Führen. So wurde das nach meiner Erinnerung hier immer berichtet. Und diesen Weg hat man (gerüchteweise ;) ) genau deswegen gewählt, damit eben die hohen Tiere auch zu Waffen kommen können, was sie anders nicht könnten.

Das hast Du schon öfters behauptet, es wird dadurch nicht richtiger. Sicher kennst Du einen Freund der einen Freund der Pol. Präsidenten kennt und mit dem Landrat schafkopft der den Waffenschein nach der Dienstzeit erteilt bekam, aber das ist eine Ausnahme. :angry2:

Die einzige Bescheinigung die Beamten zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde bekommen ist die Sachkundebescheinigung, die wird nachdem die Waffenausbildung bei der Polizei geändert wurde tatsächlich von der Dienststelle ausgestellt. Die Sachkundebescheinigung berechtigt aber nicht zum Waffenerwerb.

Karl

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Das hast Du schon öfters behauptet, es wird dadurch nicht richtiger. Sicher kennst Du einen Freund der einen Freund der Pol. Präsidenten kennt und mit dem Landrat schafkopft der den Waffenschein nach der Dienstzeit erteilt bekam, aber das ist eine Ausnahme. :angry2:

Nö, aber ich kenne die Suchfunktion ;)

In diesem Thread wurde das Thema schon mal durchgekaut: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=344506 Da ist eindeutig mehrfach von "Waffenschein" die Rede und ich glaube dem User mal, dass er den Scan tatsächlich bekommen hat.

Schon damals hatte ich versucht dazu konkreteres zu erfahren, wobei ich eine Antwort als "Ja ist so" und eine als "Nein ist nur so ähnlich" interpretiere.

Egal. Da du ja offensichtlich vom Fach für die Lage in Bayern bist -> Kannst du uns bitte erklären, wie es denn nun konkret aussieht, für die Polizei und für die hohen Tiere?

Ich freue mich jederzeit, wenn ich was neues lernen kann.

bye knight

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Nö, aber ich kenne die Suchfunktion ;)

Das hatte ich Dir schon vorher erklärt. Eine Suchfunktion habe ich nicht, brauche ich auch nicht.

Egal. Da du ja offensichtlich vom Fach für die Lage in Bayern bist -> Kannst du uns bitte erklären, wie es denn nun konkret aussieht, für die Polizei und für die hohen Tiere?

Für Polizeivollzugsbeamte siehe #31 1. Absatz. Nichtdienstwaffenträger, d.h keine Vollzugsbeamte sind davon nicht betroffen, ebenso wie deine hohen Tiere wenn nicht Vollzugsbeamte davon nicht betroffen sind.

Karl

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