Lusumi Posted February 9, 2010 Share Posted February 9, 2010 Hallo! Eine von mir in Egun angebotene CO2-Pistole ( Smith & Wesson im Kal. .177 im Model 79 G.) hat ein Käufer aus Bratislava (Slowakei) erstanden. Leider habe ich keine Ahnung von Verkäufen in die Slovakei. Frage: Was muss ich waffenrechtlich beachten, wenn ich eine CO2-Waffe in die Slovakei verschicken will? Gibt es waffenrechtliche Auflagen, mit welcher Organisation (z.B. GHL...) eine solche Waffe veschickt werden muss? Weiß jemand was dies an Porto kostet? Danke schon mal vorab! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bucki Posted February 9, 2010 Share Posted February 9, 2010 Hallo!Eine von mir in Egun angebotene CO2-Pistole ( Smith & Wesson im Kal. .177 im Model 79 G.) hat ein Käufer aus Bratislava (Slowakei) erstanden. Leider habe ich keine Ahnung von Verkäufen in die Slovakei. Frage: Was muss ich waffenrechtlich beachten, wenn ich eine CO2-Waffe in die Slovakei verschicken will? Gibt es waffenrechtliche Auflagen, mit welcher Organisation (z.B. GHL...) eine solche Waffe veschickt werden muss? Weiß jemand was dies an Porto kostet? Danke schon mal vorab! Einfuhrgenehmigung aus Bratislava Ausfuhrgenehmigung BRD hier gilt ( auch wenn es einige nicht glauben werden )der § 31 WaffG. Bucki. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted February 9, 2010 Share Posted February 9, 2010 Das ist aber ganz neu! § 31 bestimmt hierfür Waffen nach Anlage 1 Abschn. 3 der Kategorie A bis D. Druckluftwaffen (auch CO2) mit F-Zeichen sind dort, in den Kategorien A bis D jedoch nicht zu finden. Die stehen in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 als erlaubnisfreier Erwerb und Besitz. Was jedoch schwierig ist, festzustellen ob die Waffe in der Slowakei ebenfalls frei ist. Man kann sich dazu auf die Aussage des Käufers verlassen oder sich informieren, was meist schwierig ist. Die in der Botschaft haben vom eigenen WaffG zwar meist sehr wenig Ahnung, aber vielleicht können die ja wenigstens sagen ob eine CO2 Waffe dort frei gekauft werden kann. Für den Versand würde ich Dir DHL Paket International Premium empfehlen. Premium ist nicht nur Luftpost sondern auch bis 500 € versichert. Kostet in die Slowakei bis 5 kg. 24 € - bis 10 kg. 31 € Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 9, 2010 Author Share Posted February 9, 2010 Schöner Mist... Da habe ich mehr Arbeit und Ärger als die Sache (38,05 €) wert ist. (Zumal ich das auf Bitten der Erbin mache und ohnehin keinen Cent daran habe.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tommy Danger Posted February 9, 2010 Share Posted February 9, 2010 aber drucklos machen, sonst handelt es sich um einen Gefahrguttransport! TD Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bucki Posted February 10, 2010 Share Posted February 10, 2010 Das ist aber ganz neu!§ 31 bestimmt hierfür Waffen nach Anlage 1 Abschn. 3 der Kategorie A bis D. Druckluftwaffen (auch CO2) mit F-Zeichen sind dort, in den Kategorien A bis D jedoch nicht zu finden. Die stehen in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 als erlaubnisfreier Erwerb und Besitz. Was jedoch schwierig ist, festzustellen ob die Waffe in der Slowakei ebenfalls frei ist. Man kann sich dazu auf die Aussage des Käufers verlassen oder sich informieren, was meist schwierig ist. Die in der Botschaft haben vom eigenen WaffG zwar meist sehr wenig Ahnung, aber vielleicht können die ja wenigstens sagen ob eine CO2 Waffe dort frei gekauft werden kann. Für den Versand würde ich Dir DHL Paket International Premium empfehlen. Premium ist nicht nur Luftpost sondern auch bis 500 € versichert. Kostet in die Slowakei bis 5 kg. 24 € - bis 10 kg. 31 € Gruß Rainer Schau mal unter 2.1 und definiere mal Schusswaffe nach Anlage 1 Nr. 2.9 Schusswaffe Bucki Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted February 10, 2010 Share Posted February 10, 2010 Was willst Du damit sagen? Wenn Du Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 2.1 und 2.9 aufführst, das ist die Definition von Feuerwaffen und Druckluftwaffen. Sonst gibt es in der Anlage 1 keinen Abschnitt in dem die Nr. 2.1 und 2.9 vertreten ist. Und was hat das mit § 31 zu tun? Der bezieht sich ausschließlich auf Anlage 1 Abschnitt 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 10, 2010 Author Share Posted February 10, 2010 Ich danke euch! Der richtige Tip kam wohl als PM. Grüße aus Baden! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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