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IGNORED

Aufbewahrung in Vereinswaffenkammer


AndyHl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin

ich komm eben nach hause, schau in meinen Briefkasten und finde einen Brief meiner Zulassungsbehörde. :confused:

Ich bewahre mein KK.Gewehr und meine Spopi in der Waffenkammer meines Vereins auf.

Habe das auch den Behörden ordnungsgemäß so angezeigt - mit Bestätigung vom Verein etc.

Das wurde auch so anerkannt. Das war vor ca. Juli/August 2009.

Der Grund - ich wohne in einer Gegend wo - nun sagen wir mal - ist nicht die beste Gegend und

wenn ich hier jedes mal mit nem Gewehrkoffer ankomme ...

Also - ich werde jetzt ( nach über einem halben Jahr ) aufgefordert die Waffen zuhause aufzubewahren und mir nen Waffenschrank zuzulegen.

Will ich aber nicht, weil die im Verein sicherer liegen. <_<

Die Begründung der Behörde ist, daß das dort ja ein "Vereinswaffenschrank" sei und somit auch andere Vereinsmitglieder Zugriff auf diese Waffen haben können. Die dürften da nur vorübergehend aufbewahrt werden.

Der Verein liegt in einem anderen Kreis und die Waffenklammer ist dort so abgesegnet. Mit den Waffen der Vereinsmitglieder.

(Bin ja nicht der einzige)

Ich hab keine Ahnung was ich hier tun kann.

Also Widerspruch einlegen - ja will ich tun - aber wie kann ich das begründen ?

Das Gesetzt ist da eher nicht auf meiner Seite :traurig_16:

Hat da jemand zufällig ne Idee und kann mir da weitehelfen ?

Geschrieben
Moin

.................

Hat da jemand zufällig ne Idee und kann mir da weitehelfen ?

Kauf dir nen Tresor.....und stell ihn in den Verein.

Dann hast nur du Zugriff, Thema erledigt.

Deine Waffen im Vereinschrank, wo andere Zugriff haben.....ist nicht so prall.

Geschrieben

Ist es bei euch möglich die Waffe in einem separat zu verschließenden Behältnis zu verwahren? So wird der Zugriff durch andere Personen verhindert.

Geschrieben
Ist es bei euch möglich die Waffe in einem separat zu verschließenden Behältnis zu verwahren? So wird der Zugriff durch andere Personen verhindert.

Ja ist möglich. Die Kurzwaffe liegt auch in einem seperat abgeschlossenen Schrank.

Nur die Langwaffe ist im Koffer - zwar abgeschlossen - aber im Regal der Waffenkammer.

Die Idee mit dem Schrank in der Waffenkammer ist auch gut. Muß ich unseren Vorsitzenden mal fragen :gutidee:

Danke !

Geschrieben
Kauf dir nen Tresor.....und stell ihn in den Verein.

...

Vorsicht bitte! Nur mit Absprache mit dem zuständigen SB - hier sind wohl zwei involviert.

Die Aufbewahrung von Waffen in Vereinsgebäuden ist eine ganz heiße Sache -> Stichwort: Aufbewahrung in unbewohntem Gebäude.

Um Waffen in einem unbewohntem Gebäude aufbewahren zu dürfen, müssen lt. Gesetz Schränke der Wirkungsklasse 0 und aufwärts bereit stehen - und dann sind nur ganz wenige Waffen zugelassen.

In vielen Vereinen hat der zuständige SB hiervon zwar Ausnahmegenehmigungen gemacht - einfach aber einen A- oder B-Schrank dazu stellen und weitere Waffen lagern ist nicht richtig.

Geschrieben
Vorsicht bitte! Nur mit Absprache mit dem zuständigen SB - hier sind wohl zwei involviert.

Die Aufbewahrung von Waffen in Vereinsgebäuden ist eine ganz heiße Sache -> Stichwort: Aufbewahrung in unbewohntem Gebäude.

Um Waffen in einem unbewohntem Gebäude aufbewahren zu dürfen, müssen lt. Gesetz Schränke der Wirkungsklasse 0 und aufwärts bereit stehen - und dann sind nur ganz wenige Waffen zugelassen.

In vielen Vereinen hat der zuständige SB hiervon zwar Ausnahmegenehmigungen gemacht - einfach aber einen A- oder B-Schrank dazu stellen und weitere Waffen lagern ist nicht richtig.

Ich hab das so verstanden, das ne genehmigte Waffenkammer mit genehmigten Waffen da ist! Ob jetzt IN der waffenkammer noch ein Tresor steht und die Waffenanzahl sich nicht ändert ist damit imho unrelevant!

Geschrieben
Ich hab das so verstanden, das ne genehmigte Waffenkammer mit genehmigten Waffen da ist! Ob jetzt IN der waffenkammer noch ein Tresor steht und die Waffenanzahl sich nicht ändert ist damit imho unrelevant!

genau so ist es.

Gruß D.S.

Geschrieben
genau so ist es.

Gruß D.S.

Bei uns gibt es folgende Regelung:

Vereinswaffen im Tresor, bewohntes Gebaäude, Zugriffsberechtigte sind Vorsitzender, dritter Vorstand und Spartenleiter. Sonst niemand. Diese sind auf der Rückseite der WBK auch eingetragen. Nun kommt es daruf an, wieviel Mitglieder bei Euch Zugriff haben. Wenn nur einer Zugriff hat, lässt Du ihn auf Deiner WBK eintragen und die Angelegenheit dürfte in Ordnung sein. Mehr als drei dürfen auf der WBK-Rückseite nicht eingetragen sein. Diese Variante wird auch vom Ordnungsamt akzeptiert.

Geschrieben
Bei uns gibt es folgende Regelung:

Vereinswaffen im Tresor, bewohntes Gebaäude, Zugriffsberechtigte sind Vorsitzender, dritter Vorstand und Spartenleiter. Sonst niemand. Diese sind auf der Rückseite der WBK auch eingetragen. Nun kommt es daruf an, wieviel Mitglieder bei Euch Zugriff haben. Wenn nur einer Zugriff hat, lässt Du ihn auf Deiner WBK eintragen und die Angelegenheit dürfte in Ordnung sein. Mehr als drei dürfen auf der WBK-Rückseite nicht eingetragen sein. Diese Variante wird auch vom Ordnungsamt akzeptiert.

Danke für die Antworten.

Ich habe gerade mit der Bearbeiterin gesprochen.

Also die Waffenkammer ist durch den Kreis abgenommen.

Innerhalb dieser sind seperate Schränke auf die nur immer das jeweiligen Mitglied Zugriff hat.

Das KK Gewehr geht nun auch mit in den Schrank.

Der Verein muß das schriftlich bestätigen, dann wird das so akzeptiert.

Unabhängig davon werde ich mir zur Sicherheit auch noch einen Waffenschrank zulegen.

Dann hab ich beide Möglichkeiten :rolleyes:

Geschrieben
... Die Begründung der Behörde ist, daß das dort ja ein "Vereinswaffenschrank" sei und somit auch andere Vereinsmitglieder Zugriff auf diese Waffen haben können. Die dürften da nur vorübergehend aufbewahrt werden...

Wärst Du so lieb und würdest diese stratgisch überaus wertvolle Begründung Deiner Behörde hier als Scan (Deine Daten anonymisiert, klar) einstellen?

Geschrieben
Die Begründung der Behörde ist, daß das dort ja ein "Vereinswaffenschrank" sei und somit auch andere Vereinsmitglieder Zugriff auf diese Waffen haben können. Die dürften da nur vorübergehend aufbewahrt werden.

Diese Aussage sollte man sich mal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.

Unbedingt reinstellen !!!

Geschrieben
Diese Aussage sollte man sich mal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.

Unbedingt reinstellen !!!

Äh - eher nicht.

Die Sache ist nun geklärt. Ich hatte bei der Beschreibung der Aufbewahrung tatsächlich die Tatsache, daß

die W. in seperaten Schränken aufbewahrt werden nicht erwähnt.

Auserdem die Behörde kennt unsere Waffenkammer nicht, da diese in einem anderen Kreis ist und somit außerhalb ihrer Zuständigkeit.

Insofern war die Begründung der Behörde gar nicht so falsch.

Geschrieben
Äh - eher nicht.

Die Sache ist nun geklärt. Ich hatte bei der Beschreibung der Aufbewahrung tatsächlich die Tatsache, daß

die W. in seperaten Schränken aufbewahrt werden nicht erwähnt.

Das tut doch gar nichts zur Sache. Es geht hier um Grundsätzliches.

Die Gutmenschen fordern generell eine zentrale Waffenlagerung in Schützenhäusern. Von separaten Schränken ist doch bei denen gar nicht die Rede.

Und genau diese Entscheidung einer Behörde brauchen wir hier. Das wäre der ideale Bumerang für Claudia und Co.

Geschrieben

Leute, laßt den Unsinn mit der Lagerung in Vereinen.

Bei uns ist es nicht gestattet - das ist auch gut so. Mit solch unüberlegtem Vorgehen ist es ein Anfang einer zentralen Aufbewahrung.

Wer seine Waffen nicht zuhause Lagern darf, weil Frau, Hund, Nachbar, etc. ein Problem damit hat, der soll sich ein anderes Hobby suchen.

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