greyman Posted December 29, 2009 Share Posted December 29, 2009 Ich bin gerade am Vorbereiten der Anträge für meine 1. WBK und bin dabei auf den Internetseiten "meiner Behörde" über diese Verordnung gestolpert: http://www.kreis-pinneberg.de/pinneberg_me...zverordnung.pdf Wenn ich mich recht erinnere, ist die doch nie in Kraft getreten, oder? Kann die Behörde sich trotzdem darauf berufen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted December 29, 2009 Share Posted December 29, 2009 Wenn ich mich recht erinnere, ist die doch nie in Kraft getreten, oder? Doch ist sie. Was dort von der Behörde veröffentlicht wurde ist die AWaffV von 2003 (geändert 2008) die in Kraft ist. Was NICHT in Kraft getreten ist, ist die Verwaltungsvorschrift zum geänderten Waffenrecht! Edit: Link AWaffV Edit2: Link zum DSB (Alte Verwaltungsverordnung und NICHT-beschlossene Bundesratsvorlage) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 29, 2009 Share Posted December 29, 2009 Klär aber vorher ab, ob dein Bundesland zu denjenigen gehört, in denen die "neue", nicht offiziell in Kraft gesetzte WaffVwV per Erlass oder Schreiben des zuständigen Ministerium "zur Anwendung empfohlen" wurde. Auch die Gerichte orientieren sich an diesem Entwurf..............weil er ja eigentlich den Willen ...und er sollte ja....aber... Auch wenn eine/die WaffVwV nur eine behördeninterne Wirkung entfaltet, so hat sie doch Einfluss auf den Waffenbesitzer, weil sich der SB eben genau danach richtet, diese also seinen "Freiraum" oder seine Handlungsweise sehr wohl beeinflusst. Das Verhalten /Entscheiden des SB wird eben hieran gemessen/danach beurteilt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.