Maxe1981 Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 Hallo Zusammen! Ich habe mal eine Frage bezüglich der Beantragung mehrerer Revolver im gleichem Kaliber: Stimmt es, das wenn ich bereits zwei SA Revolver (für das Westernschiessen) in .357 Magnum besitzen würde, mir kein dritter DA-Revolver in .357 Magnum (wie z.B. der S&W 686) mehr genehmigt würde, wenn ich Pech habe?! Jemand hat mir deswegen einen Tipp gegeben das ich zuerst einen DA Revolver und dann die beiden SA Revolver für CAS beantragen sollte, dann würde das auf jeden Fall klappen. Wie sehr ihr das denn, bzw. habt Ihr da auch schon so Eure Erfahrungen mir den Behörden gemacht?! Ich wohne übrings in NRW, Paderborn......vielleicht weiß da ja einer von Euch wie die Behörden da so drauf sind.... Vielen Dank! Gruss Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 Western = BDS? Also wenn Du den DA für eine Disziplin haben möchtest in der nur DA vorgeschrieben istz (etwa BDMP 1500), dann sollte das keine Probleme geben. Wenn du den 3. Revolver für eine Disziplin haben willst die Du auch mit den beiden anderen schießen könntest, könnte es schwierig werden. Edit: nicht die Behörde ist das Problem, der Verband bescheinigt das Bedürfnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 Das ist nach dem Gesetz ein Problem zwischen Dir und dem Verband. Erstmal sind es ja schon 3 Kurzwaffen, also gehst Du über's Kontingent hinaus. Da will der BDS dann so langsam Wettkämpfe bewundern. zweitens kannst Du ja prinzipiell mit den SA Revolvern auch Präzision oder Speed schießen. Nicht jedoch Mehrdistanz (mit Erfolgsaussicht) ! Also beantrage den Revolver für MD, dann sollte Dir der Verband eine Bescheinigung ausstellen. Vorher fragen, dann klappt das meistens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
emmi2 Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 haben Deine beiden SA Revolver starre Kimmen, wenn ja haste schon das Bedürfnis. Habe auch einen Ruger SA in .357 mit starrer Visierung, Begründung war die Mikrokimme für die statischen Präzi- Disziplinen, so ging mein Antrag auf nen 686 durch,...... gruß emmi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maxe1981 Posted December 15, 2009 Author Share Posted December 15, 2009 @mopper Genau für die Western BDS Disziplien..... Aber mit dem SA- Western Revolver kann man doch aufgrund der eher einfachen Visierung nicht so wirklich die 25m präz. Disziplien betreiben, oder vertue mich mich da jetzt?! Gruss Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maxe1981 Posted December 15, 2009 Author Share Posted December 15, 2009 @Emmi das sehe ich genauso wie du........Ja, der SA hat eine starre Visierung und ist somit meiner Meinung nach ja nicht wirklich für die 25m präz Dis geeignet. Wie ist es denn eigentlich wenn man zu dem beiden SAA Revolver für CAS, zusätzlich eine Pistole beantragen möchte?! Verhält sich die Geschichte dann anders oder ist KW = KW?! Gruss Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted December 16, 2009 Share Posted December 16, 2009 Wie ist es denn eigentlich wenn man zu dem beiden SAA Revolver für CAS, zusätzlich eine Pistole beantragen möchte?!Verhält sich die Geschichte dann anders oder ist KW = KW?! Blickwinkel-Problem ! Für Bedürfnis ist Revolver = Revolver aber ungleich Pistole. Hat man einen Revolver, mit dem man prinzipiell an einem Wettkampf lt. SpO teilnehmen kann, ist der nächste Revolver nur für intensive Wettkampfschützen sinnig. Mit einem Revolver kann man aber nicht an Pistolen-Wettkämpfen teilnehmen Anderes Beispiel: - Pistole oder WS in 9x19 vorhanden - weitere Pistole in 9x19 ist nur dann erforderlich, wenn in bestimmter Wettkampfklasse (z.B. IPSC-Production) die vorhanden Waffe nicht genutzt werden kann. Gründe wären: (vorhande Waffe hat nur SA-Abzug, verstellbare Visierung, Kompensator) Der Test ist eben: Ist die vorhandene Waffe geeignet für die geplante Wettkampf-Disziplin ? Wenn nicht, dann braucht man für diese Disziplin logischerweise eine neue/weitere Kurzwaffe. Für das Kontingent ist KW = KW. Wenn bereits 2 mehrschüssige Kurzwaffen vorhanden sind, egal ob KK / GK, Pistole / Revolver, SA / DA, dann sind die Auflagen für die Verbandsbescheinigung zu erfüllen, wenn man eine weitere KW haben will. Also: Wettkampf-Teilnahme. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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