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IGNORED

Waffenpass mit Einschränkung


DesertEagleActionExpress

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Geschrieben

Ich bekomme jetzt einen Waffenpass mit Einschränkung auf meine Tätigkeit !!!!

Heisst das jetzt dass ich eine Waffe führen darf solange ich den Beruf ausübe oder solange ich Dienst habe ???? :confused:

Wer kann mir da eine eindeutige Erklärung geben ?

Danke

EDIT Mod:

Damit es nicht zu unnötigen Disskusionen fürht, bitte bei Angaben wie Waffenpass das Land dazu angeben..........

Danke

Geschrieben

Was meinst du den mit "Waffenpass"?

Eine WBK, einen Waffenschein oder den Europäischen Feuerwaffenpass?

Geschrieben

Moinmoin,

Waffenpass?

Bist Du Oesterreicher? In dem Fall solltest Du entweder Dein zustaendiges Amt direkt fragen, nachsehen, was im WP steht oder/und Dich mit der IWOe kurzschliessen.

www.iwoe.at

So aus der Ferne, ohne das Dokument zu kennen, kann man kaum was sagen. BTW, kann mal wer das Thema in "Waffenrecht" oder so verschieben? Danke.

Geschrieben

Genau das!

Die Waffe darf nur geführt werden, solange Du dich im Dienst befindest.

Auf dem Weg zu und vom Dienst darf die Waffe nicht geführt sondern muss den Bestimmungen entsprechend transportiert werden.

Geschrieben

Hallo, nehme an das du den Waffenpass in Österreich meinst.

Gültigkeit

Der Waffenpass wird unbefristet ausgestellt. Eine Ausstellung in Bindung an örtliche (z. B. Dienstadresse, Jagdrevier) oder zeitliche (z. B. Dienstzeit) Gegebenheiten ist rechtlich nicht zulässig. Sehr wohl ist jedoch die Bindung an allgemeine persönliche Voraussetzungen, wie beispielsweise die "berufliche Tätigkeit als Angehöriger einer Wach- und Schließgesellschaft" oder die "Tätigkeit als Jäger" (im Sinne allgemein aufrechter Jagdausübungsberechtigung) möglich. In diesem Fall hat der Pass seine Gültigkeit, solange die genannten Grundvoraussetzungen allgemein gegeben sind, es liegt jedoch keine Beschränkung der Gültigkeit auf konkrete Tätigkeit, Ort oder Zeit vor. Nach einem Wegfallen der Voraussetzungen (z.B. keine gültige Jagdkarte, Berufswechsel) erhält der WP die Wirkung einer einfachen Waffenbesitzkarte. Erfolgt eine rechtswidrige Einschränkung des WP (z.B. "Die Erlaubnis zum Führen von Waffen der Kategorie B wird auf die Ausübung der Jagd im eigenen Jagdrevier beschränkt"), so ist zu beachten, dass diese Einschränkung trotzdem ihre Gültigkeit erlangt, sollte zum Bescheid der Erteilung des WP nicht fristgerecht Einspruch erhoben werden.

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenpass_(Österreich)

Schöne Grüße, XR 41

Geschrieben

Hallo, nehme an das du den Waffenpass in Österreich meinst.

Gültigkeit

Der Waffenpass wird unbefristet ausgestellt. Eine Ausstellung in Bindung an örtliche (z. B. Dienstadresse, Jagdrevier) oder zeitliche (z. B. Dienstzeit) Gegebenheiten ist rechtlich nicht zulässig. Sehr wohl ist jedoch die Bindung an allgemeine persönliche Voraussetzungen, wie beispielsweise die "berufliche Tätigkeit als Angehöriger einer Wach- und Schließgesellschaft" oder die "Tätigkeit als Jäger" (im Sinne allgemein aufrechter Jagdausübungsberechtigung) möglich. In diesem Fall hat der Pass seine Gültigkeit, solange die genannten Grundvoraussetzungen allgemein gegeben sind, es liegt jedoch keine Beschränkung der Gültigkeit auf konkrete Tätigkeit, Ort oder Zeit vor. Nach einem Wegfallen der Voraussetzungen (z.B. keine gültige Jagdkarte, Berufswechsel) erhält der WP die Wirkung einer einfachen Waffenbesitzkarte. Erfolgt eine rechtswidrige Einschränkung des WP (z.B. "Die Erlaubnis zum Führen von Waffen der Kategorie B wird auf die Ausübung der Jagd im eigenen Jagdrevier beschränkt"), so ist zu beachten, dass diese Einschränkung trotzdem ihre Gültigkeit erlangt, sollte zum Bescheid der Erteilung des WP nicht fristgerecht Einspruch erhoben werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenpass_(Österreich)

Ciao und schöne Grüße, XR41

Geschrieben
Heisst das jetzt dass ich eine Waffe führen darf solange ich den Beruf ausübe oder solange ich Dienst habe ????

Da ich ja weiss das du Österreicher bist:

Die Einschränkung gilt für die Dauer für die eine Tätigkeit grundsätzlich ausgeübt wird. Wachdienstmitarbeiter solange er den Beruf als Wachdienstmitarbeiter ausübt, "Taxifahrer" solange er den Beruf als Taxifahrer ausübt usw. Also solange er die Tätigkeit grundsätzlich ausübt, gilt die Erlaubnis zum führen jederzeit(räumliche Einschränkungen sind ohnehin unzulässig). Ausgenommen natürlich gesetzliche Regelungen. Teilnahme an Demonstrationen zB.

Wenn du deine Tätigkeit aufgibst gilt der WP immer noch als WBK bzw. kann in eine WBK umgewandelt werden.

Bitte auch drauf achten dass keine Räumlichen Einschränkungen Vermerkt sind, falls doch sofort beeinspruchen, am besten mit vorheriger Rücksprache mit der IWOE, da werden sie geholfen!

lg

Geschrieben

Nächstes mal gleich ins richtige Forum posten. Unter "Aktuelles zum Waffenrecht" gelten spezielle Regeln (werden in jedem Thread nochmal oben angezeigt), Antworten auf Beiträge werden nicht veröffentlicht. Beim Verschieben sind auch jetzt sämtliche Antworten verloren gegangen.

Geschrieben

Ich habe ihn direkt nach Erstellung des Threads per PM auf das Unterforum Austria verwiesen.

PS.: Da hat er seine Frage nicht noch mal gestellt. Falls jemand hier antworten möchte, es handelt sich um einen österreichischen Waffenpass.

Geschrieben

Der gilt solange du den Beruf ausübst also auch in deiner Freizeit! (Ausser: Demonstrationen, Orte/Veranstaltungen mit Waffenverbot)

Wenn du den Beruf nicht mehr ausübst gilt der WP als WBK. (kommt wohl ein Vermerk rein bzw. wird das "führen" rausgestrichen oder so)

lg

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