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IGNORED

Waffentransport einer neuen (noch nicht eingetragenen) KW


Gast

Empfohlene Beiträge

Ich habe eine neue (gebrauchte) KW ersteigert und vor dem Wochenende ist der Eintrag in die WBK nicht mehr möglich!

Nun meine Frage: könnte ich das Teil mit dem Kaufvertrag zum Schießplatz gesetzenkonform transportieren?

Danke und schönen Abend

Mattes

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Ich habe eine neue (gebrauchte) KW ersteigert und vor dem Wochenende ist der Eintrag in die WBK nicht mehr möglich!

Nun meine Frage: könnte ich das Teil mit dem Kaufvertrag zum Schießplatz gesetzenkonform transportieren?

Danke und schönen Abend

Mattes

Ja !

Übrigens darfst Du es auch auf dem Stand benutzen, nicht nur vorzeigen.

Deine Erwerbsberechtigung wäre ja die Grüne WBK mit Voreintrag. Der Kaufvertrag bescheinigt den legalen Erwerb, wie der Kassenzettel vom Händler. Und Du hast 2 Wochen Zeit für die Anmeldung und Beurkundung bei der Behörde. Kannst sogar noch vom Kauf zurücktreten.

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Deine Erwerbsberechtigung wäre ja die Grüne WBK mit Voreintrag. Der Kaufvertrag bescheinigt den legalen Erwerb, wie der Kassenzettel vom Händler. Und Du hast 2 Wochen Zeit für die Anmeldung und Beurkundung bei der Behörde. Kannst sogar noch vom Kauf zurücktreten.

Ich habe aber eine rote WBK, da gibt es keinen Voreintrag, und der Kaufvertrag ist eine Privatperson!

Mit den 2 Wochen ist schon klar, aber ich würde das Ding gern am Sonntag mal probieren.

Und nun????

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Ich habe aber eine rote WBK, da gibt es keinen Voreintrag, und der Kaufvertrag ist eine Privatperson!

Mit den 2 Wochen ist schon klar, aber ich würde das Ding gern am Sonntag mal probieren.

Und nun????

Wenn die Rote "das Probieren" abdeckt und die Waffe gültig beschossen ist, sehe ich kein Problem.

Du hast den Nachweis der EWB, deine Rote dabei. Du kannst Nachweisen das du innerhalb der 2 wöchigen Frist bist ( mit dem Kaufvertrag).

Imho somit kein Problem

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Wenn die Rote "das Probieren" abdeckt und die Waffe gültig beschossen ist, sehe ich kein Problem.

Du hast den Nachweis der EWB, deine Rote dabei. Du kannst Nachweisen das du innerhalb der 2 wöchigen Frist bist ( mit dem Kaufvertrag).

Imho somit kein Problem

Danke!

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Servus !

Also, eine "rote" kann eine Sammler- oder eine Sachverständigen-WBK sein.

Wenn ich mich nicht täusche, dann gilt bei der SV-WBK, dass man die Waffe 3 Monate haben kann, bevor sie eingetragen werden muss.

Wass die Sammler-WBK betrifft, so sind es in der Tat 2 Wochen. Aber jederzeit kann eine Waffe für 4 Wochen "zur Erprobung der Schussleistung" etc. ausgeliehen werden.

Wo soll nun das Problem sein ?

Nimm das Ding und geh zum Stand...Vorausgesetzt das Ding hat einen gültigen Beschuss !

Oder sehe ich da was falsch ???

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Servus !

Also, eine "rote" kann eine Sammler- oder eine Sachverständigen-WBK sein.

Wenn ich mich nicht täusche, dann gilt bei der SV-WBK, dass man die Waffe 3 Monate haben kann, bevor sie eingetragen werden muss.

Wass die Sammler-WBK betrifft, so sind es in der Tat 2 Wochen. Aber jederzeit kann eine Waffe für 4 Wochen "zur Erprobung der Schussleistung" etc. ausgeliehen werden.

Wo soll nun das Problem sein ?

Nimm das Ding und geh zum Stand...Vorausgesetzt das Ding hat einen gültigen Beschuss !

Oder sehe ich da was falsch ???

Ne, passt soweit. Ausleihen aber nur mit Leihschein....

Ich geh von ner " Sammler-Roten" aus......der Sachverständige sollte das nicht fragen müssen...........................ok, der Sammler eigentlich auch nicht, aber gut.

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