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IGNORED

Wir liegen doch nicht so falsch


Mats

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Hallo,

durch Zufall hatte ich vor kurzem Kontakt zu einem Verwaltungsrichter der sich mit dem Waffenrecht beschäftigen "muß". Bei meinen, wahrscheinlich nicht besonders erfolgreichen Versuch, Ihn etwas in unsere Richtung zu beeinflussen kam heraus das es wohl einen VGH Richter geben soll der, sollte er verdachtsunabhängig kontrolliert werden, das Ganze bis zu Schluß durchfechten will! Naja, das zeigt, wir liegen wohl doch nicht so falsch und läßt hoffen....

Gruß

Mats

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Leider wird kein Behördenvertreter auf die Idee kommen bei einem Verwaltungsrichter eine verdachtsunabhängige Kontrolle durchzuführen. Es sei denn, dem Behördenvertreter ist der Beruf des zu kontrollierenden LWB nicht bekannt, weil er vor der Kontrolle nicht in die Akte geschaut hat.

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... Es sei denn, dem Behördenvertreter ist der Beruf des zu kontrollierenden LWB nicht bekannt, weil er vor der Kontrolle nicht in die Akte geschaut hat.

Was hat der Beruf in der Akte bei der Waffenrechtsbehörde zu suchen, wenn um nicht geweblich genutzte Erlaubnisse geht? :confused:

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Was hat der Beruf in der Akte bei der Waffenrechtsbehörde zu suchen, wenn um nicht geweblich genutzte Erlaubnisse geht?

Das musst du die Personen fragen die die Antragsformulare entwickelt haben/hatten. Evtl. wird/wurde dies in den Bundesländern unterschiedlich betrachtet. In NRW ist - zumindestens zeitweise - im Antragsformular nach den Beruf gefragt worden!

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... und als ich fragte, was das denn solle, dass nach dem Beruf gefragt wird, erhielt ich die Antwort "Das können Sie frei lassen" und später auch ohne Berufsangabe anstandslos alle meine WBKs.

... nur weil es im Formular ein Feld gibt, muß das noch lange nicht gefüllt werden. ;)

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Bitte meine Beiträge nicht falsch verstehen. Es wäre für mich schon ein großartiger Erfolg des LWB wenn irgendwo in D-Land sich ein SB beim schickanieren eines Verwaltungsrichters mit schießsportlichen oder jagdlichen Hintergrund eine "blutige" Nase holt!

Dies wäre das Ende der Schickanen gegenüber LBW. Spätestens dann müsste Verwaltung und Politik akzeptieren, das LBW keine Sonderlinge sondern Bürger unserer Gesellschaft sind!

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