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IGNORED

Fortbestand Bedürfnis 3. KW (2 Patronenm. und 1 Vorderlader-Revolver)


longbowhunter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im Fall, dass man zwei KW (Regelbedürfnis) auf grün besitzt und sich doch noch einen Vorderlader-Revolver auf die Gelbe holen möchte. Greift da plötzlich auch neuerdings das ganze Zinnober mit Landesmeisterschaften und so für den Erhalt dieser 3. Waffe? Oder geht es alleinig um "richtige" Kurzwaffen, die auf grün erworben werden möchten?

Geschrieben

§14 Abs.3 WaffG:

"Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als

drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für

Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des

Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des

Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."

also Antwort: nein, vorderlader revolver auf gelb, zählt da nicht dazu.

gruß alzi

Geschrieben

Fragen wir das Waffengesetz, §14:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.

von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.

zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

Ganz klar: VL zählen hier nicht dazu!

edit: Ich bin viel zu langsam.

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