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IGNORED

Wann Bedürfnis beantragen im BDMP, bereits 18 im Training nach nun 8 Monaten


FloH

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich habe jetzt nach 8 Monaten Verbandsmitgliedschaft die geforderten 18 Trainingseinheiten. Wann würdet Ihr loslegen mit dem Bedürfnisantrag beim BDMP? Bin Verbands- und Vereinsmitglied seit Februar 2009. Macht man das erst nach 12 Monaten, also ab 02/2010 oder schon früher?

Geschrieben

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach

§ 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des

Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu

machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt

Geschrieben
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach

§ 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des

Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu

machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt

OK, alles klar :-) Aber würdet Ihr nicht bereits nach 11 Monaten wenigstens den Verband anschreiben oder bringt das nix? Danke

Geschrieben
Hi,

ich habe jetzt nach 8 Monaten Verbandsmitgliedschaft die geforderten 18 Trainingseinheiten. Wann würdet Ihr loslegen mit dem Bedürfnisantrag beim BDMP? Bin Verbands- und Vereinsmitglied seit Februar 2009. Macht man das erst nach 12 Monaten, also ab 02/2010 oder schon früher?

So etwa 1 Woche bevor die 12 Monate voll sind.

Im Gesetz steht, dass du 12 x 1/Monat oder 18 x im Jahr geschossen haben musst und mindestens 12 Monate im Verein

sein musst.

Also nix mit 18 x in 4 Wochen und loselegen.

Du wirst also die restlichen 4 Monate noch warten müssen.

LG

M

Geschrieben

Wenn Du bereits in einem anderen

Verband die fehlenden 4 Monate hast..

Kannst Du beantragen!

Der andere Verband muss Dir dafür

allerdings die Mitgliedschaft für

diese Monate bescheinigen..

kriegerlein

BDMP-Handbuch/Ordnungen/Waffenrechtliche Bedürfnisse:

§2 Grundsätze

(1) Die Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse (BwrB) gemäß §14

WaffG erfolgt ausschließlich für Mitglieder des BDMP e.V., die einem

Verein des BDMP e.V. angehören.

(2) Wer einen Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen

Bedürfnisses stellt, muss mindestens zwei Monate Mitglied im BDMP

e.V. sein und muss während dieser Zeit regelmäßig Schießsport

betrieben haben. Diesbezüglich sind mindestens vier Schießtermine, die

bei einer Schießsportveranstaltung des BDMP e.V. nach einer Disziplin

der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V. absolviert wurden,

nachzuweisen. Danach können ihm waffenrechtliche Bedürfnisse

bescheinigt werden, sofern er die Voraussetzungen des §14 WaffG

erfüllt.

Geschrieben
OK, alles klar :-) Aber würdet Ihr nicht bereits nach 11 Monaten wenigstens den Verband anschreiben oder bringt das nix? Danke

Nein, mir ist klar, dass du ungeduldig bist.

Aber offiziell unterschreibt der Verband nach 12 Monaten und nicht nach 11.

Um das zu Bearbeiten und zu Prüfen braucht der max. 1 Woche.

Wenn du das 1 Monat vorher einreichst bekommst nach ein paar Tagen ein nettes Schreiben:" die Dauer der Vereinszugehörigkeit

reichte nicht aus" und gut isses.

Achso, der Papierkram wird üblicherweise Einbehalten - denn suchst du dann erneut zusammen.

Also mach Dir nicht mehr Arbeit und Stress als nötig - ich hatte meine 18 mal nach 6 Monaten voll und habe auch auf die 12

gewartet.

LG

Geschrieben

Die BDMP-Satzung besagt, dass du mindesten 6 Monate Mitglied sein musst, bevor Du - auch bei vorliegender Mitgliedschaft - einen Antrag stellen darfst.

Warst du also mindestens 4 Monate in einem andern ANERKANNTEN Verein, dann ginge es.

Sonst:

Warten

Warten

Warten

LG

M

Geschrieben
Die BDMP-Satzung besagt, dass du mindesten 6 Monate Mitglied sein musst, bevor Du - auch bei vorliegender Mitgliedschaft - einen Antrag stellen darfst.

Warst du also mindestens 4 Monate in einem andern ANERKANNTEN Verein, dann ginge es.

Sonst:

Warten

Warten

Warten

LG

M

Moin,

woher nimmst Du die "6" Monate?

...und den anerkannten "Verein" ?

(2) Wer einen Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen

Bedürfnisses stellt, muss mindestens zwei Monate Mitglied im BDMP

e.V. sein und muss während dieser Zeit regelmäßig Schießsport

betrieben haben. Diesbezüglich sind mindestens vier Schießtermine, die

bei einer Schießsportveranstaltung des BDMP e.V. nach einer Disziplin

der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V. absolviert wurden,

nachzuweisen. Danach können ihm waffenrechtliche Bedürfnisse

bescheinigt werden, sofern er die Voraussetzungen des §14 WaffG

erfüllt.

kriegerlein

Geschrieben

Wie bereits von anderen geschrieben, wird dir der BDMP erst nach 12 Monaten das Bedürfnis bescheinigen.

Was du jedoch wenn du es eilig hast machen kannst, ist schon ein paar Wochen vor Ende der 12 Monate, bei der Behörde deinen Antrag stellen, und das Bedürfnis dann später nachreichen. Die Behörde kann dann schonmal deine Zuverlässigkeit u.s.w. prüfen.

Geschrieben
Moin,

woher nimmst Du die "6" Monate?

...und den anerkannten "Verein" ?

kriegerlein

Die 6 Monate hatte ich im Kopf - ich suche sie jetzt aber nicht mehr raus.

Wenn Sie falsch sind, dann ist es eben so.

Anerkannter Verein:

OK, wir zwei machen einen Schützenverein auf, welcher nicht die Grösse hat um ein waffentechtlichtes Bedürfnis

(in diesem Falle mangels Grösse keine anerkannte Sportordnung) ausstellen/bestätigen/anerkennen zu dürfen.

Dann kannst Du damit auch beim BDMP nichts anfangen - wetten.

Oder ich schreibe Dir, dass die Interessengemeinschaft Scharfe Schüsse OWL sich schon seit 24 Monaten deiner

Mitgliedschaft erfreut.

Und nun? Ich glaube nicht, dass Dir dies anerkannt wird.

LG

M

Geschrieben
So etwa 1 Woche bevor die 12 Monate voll sind.

Im Gesetz steht, dass du 12 x 1/Monat oder 18 x im Jahr geschossen haben musst und mindestens 12 Monate im Verein

sein musst.

Also nix mit 18 x in 4 Wochen und loselegen.

Du wirst also die restlichen 4 Monate noch warten müssen.

LG

M

Gschmarre.

Das Gesetz verlangt lediglich das seit mind. 12 Monaten Schießsport als Sportschütze in einem einem Verein, der Mitglied in einem anerkannten Verband ist, betrieben wird. (§14 WaffG)

Alles andere ist Verbands-Gedönse oder aus Verordnungen ohne Rechtskraft.

Der BSSB fodert z.B. 18mal + jeden Monat. Jeder Monat ohne Termin ist anzuhängen..

Die ungültige WaffVwV Ziffer 14.2.1 verlangt:

der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr

Also: Mach dich mit dem Regelwerk, dass sich der Verband dem du angehörst auferlegt hat bekannt. Alles andere ist nicht zielführend.

Geschrieben
Na ich werde dann weiter Trainieren (heute um 15:00 Uhr bereits wieder ;-) und warten. Vielen Dank Euch.

Ich hoffe, Du hast neben den vielen Trainingseinheiten auch bereits Zeit für den Sachkundelehrgang gehabt. Dieser ist nämlich auch zwingend notwendig und zumindest bei Erstbeantragung einer WBk der Behörde nachzuweisen.

Geschrieben
Ich hoffe, Du hast neben den vielen Trainingseinheiten auch bereits Zeit für den Sachkundelehrgang gehabt. Dieser ist nämlich auch zwingend notwendig und zumindest bei Erstbeantragung einer WBk der Behörde nachzuweisen.

Machs nicht noch komplizierter :-))))

Geschrieben
OK, alles klar :-) Aber würdet Ihr nicht bereits nach 11 Monaten wenigstens den Verband anschreiben oder bringt das nix? Danke

Warum sprichst Du nicht einfach mal mit Deinem SLG Leiter ?????

Geschrieben
Mein lieber ostwestfale..

kauf Dir mal ein BDMP-Handbuch,

bevor Du hier "neuen" Mitgliedern

Dummfug schreibst...

Bis jetzt stimmt nichts von Deinem

Geschreibsel.....

kriegerlein

(Schiessleiter/BDMP/VdRBw)

Ich kann nicht lesen Herr Amtstiteloberträger...

LG

M

Geschrieben
Gschmarre.

Das Gesetz verlangt lediglich das seit mind. 12 Monaten Schießsport als Sportschütze in einem einem Verein, der Mitglied in einem anerkannten Verband ist, betrieben wird. (§14 WaffG)

Alles andere ist Verbands-Gedönse oder aus Verordnungen ohne Rechtskraft.

Der BSSB fodert z.B. 18mal + jeden Monat. Jeder Monat ohne Termin ist anzuhängen..

Die ungültige WaffVwV Ziffer 14.2.1 verlangt:

der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr

Also: Mach dich mit dem Regelwerk, dass sich der Verband dem du angehörst auferlegt hat bekannt. Alles andere ist nicht zielführend.

Wer ist BSSB ?

Ist das eine SLG im BDMP?

Über den sprechen wir doch hier, über den BDMP und keinen anderen.

Gelle.

Also was da irgendein Verein für Heimatvertrieben Freizeitschützen und Knickerbockerböllern will ist uninteressant - wir reden über den BDMP.

Also ist jeder Hinweis was in welchem Verein wo irgendwie gemacht wird vollkommen nicht zielführend, irreführend sozusagen.

OK?

Geschrieben

Aber vielleicht denken??

Gruß, kriegerlein

(hab noch mehr Titel, aber

will nicht protzen, recht habe ich

trotzdem nicht gepachtet...)

Ich auch.

Aber die sind mehr akademischer Natur.

Und da nerven manche Postings schon sehr, da kann ich einfach nicht an mich halten und dumme Kommentare abgeben.

Weil was sinnvolles ist darauf einfach nicht mehr zu antworten.

M

Geschrieben
Aber vielleicht denken??

Gruß, kriegerlein

(hab noch mehr Titel, aber

will nicht protzen, recht habe ich

trotzdem nicht gepachtet...)

Ich auch.

Aber die sind mehr akademischer Natur.

Und da nerven manche Postings schon sehr, da kann ich einfach nicht an mich halten und dumme Kommentare abgeben.

Weil was sinnvolles ist darauf einfach nicht mehr zu antworten.

M

Akademische Titel helfen hier

anscheinend nicht weiter, aber, wie

geschrieben: das BDMP-Handbuch..

Du hattest bereits mit "dummen Postings"

angfangen: "hatte ich noch im Kopf.."

etc..

Wir wollen hier auch dem Threadstarter

helfen, statt ihn, mit deinen unsinnigen

Kommentaren, irrezuführen!

Natürlich fällt dir nichts sinnvolles ein, sonst

hättest du es geschrieben..

Deine geistigen Ergüsse helfen hier keinem..

lass es einfach..

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Akademische Titel helfen hier

anscheinend nicht weiter, aber, wie

geschrieben: das BDMP-Handbuch..

Du hattest bereits mit "dummen Postings"

angfangen: "hatte ich noch im Kopf.."

etc..

Wir wollen hier auch dem Threadstarter

helfen, statt ihn, mit deinen unsinnigen

Kommentaren, irrezuführen!

Natürlich fällt dir nichts sinnvolles ein, sonst

hättest du es geschrieben..

Deine geistigen Ergüsse helfen hier keinem..

lass es einfach..

Gruß, kriegerlein

Sic

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