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Mehr als 9500 Waffen aus privaten Haushalten abgegeben


Mr. Pingo

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Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Waffenrecht

Mehr als 9500 Waffen aus privaten Haushalten abgegeben

HANNOVER. Nach dem Amoklauf in Winnenden sind in Niedersachsen von März bis Juli mehr als 9.500 Waffen aus privaten Haushalten freiwillig abgegeben worden. Dies teilte der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover mit.

Innenminister Schünemann hatte im April die Abgabe von Waffen initiiert und das Verfahren zur Abgabe und Vernichtung der Waffen geregelt. Schünemann sagte am Montag in Hannover, die über mehrere Monate laufende Aktion des Landes zur Abgabe von Waffen sei ein voller Erfolg.Vor Ort hatten Waffenbehörden und Polizei für die Abgabe von Waffen geworben und einen gebührenfreien Abholservice sowie eine kostenlose Vernichtung angeboten. In Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften konnte in der Regel die Einstellung von Ermittlungsverfahren bei Abgabe illegaler Waffen in Aussicht gestellt werden. Nach entsprechenden Aufrufen in den Medien wurden bis Juli über 700 illegale Waffen abgegeben. Das sind fast so viele illegale Waffen, wie bei der (gesetzlichen) Amnestiereglung 2003 abgegeben wurden (2003: 790 illegale Waffen). Die Auswertung der Abfrage ergab auch einen interessanten Einblick in die Motivlage. "Die Bereitschaft Waffen abzugeben, steht nach Auskunft der Waffenbehörden in einem engen Zusammenhang mit der möglichen Überprüfung einer sicheren Aufbewahrung der Waffen und der damit verbundenen Anschaffung eines geeigneten Tresors", so Schünemann. Damit wurde die Einschätzung des Innenministers bestätigt, dass die reine Möglichkeit der Überprüfung zu einer Verhaltensänderung bei Waffenbesitzern führen würde.

Mit der Änderung des Waffengesetzes ist nunmehr am 25. Juli eine Amnestieregelung (vergleichbar der Regelung 2003) in Kraft getretenen. Danach wird nicht wegen unerlaubten Waffenerwerbs und besitzes bestraft, wer die Waffen bis zum 31.12.2009 bei der Waffenbehörde oder der Polizei abgibt oder einem Berechtigten überlässt.

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Fax: 0511/120-6555

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Wenn man die Meldungen bezüglich der freiwilligen Abgabe von Schußwaffen genauer betrachtet und aufschlüsselt was alles als "Waffe" eingestuft wird, ergibt sich ein etwas anderes Bild als das publizierte. So handelt es sich überwiegend um nicht genehmigungspflichtige Waffen oder Waffen aus der Amnestieregelung von 1976. Dabei sind nur ganz selten Waffen, die einen Marktwert von 50,00 € übersteigen.

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